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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-12

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-12

Wortprotokoll

Diese Gesetzesvorlage hat ja eine lange Geschichte. Sie begann mit dem Bundesgerichtsurteil von 2011, mit dem die Praxis geändert wurde. Das hat die Bauern zugegebenermassen auf dem falschen Fuss erwischt, weil die Buchführungspflicht - Herr Hegglin hat darauf hingewiesen - eigentlich in eine andere Richtung geführt und eine andere Praxis hatte. Daher ist dieser Frust, der entstanden ist, oder dieses Gefühl der ungleichen Behandlung durchaus nachvollziehbar.

Das hat dann auch zur Motion Müller Leo geführt, die eine Gesetzesänderung wollte, um den Zustand vor diesem Bundesgerichtsurteil wiederherzustellen. Diese Motion wurde in beiden Räten mit grossem Mehr angenommen - gegen den Willen des Bundesrates. Der Bundesrat wies damals darauf hin, dass dies zu einer verfassungsmässigen Ungerechtigkeit führen könnte; diese Argumentation war auch die Grundlage des Bundesgerichtsurteils.

In der Vernehmlassung, die wir 2015, also letztes Jahr, durchführten, ergab sich ein uneinheitliches Bild: Zwei Parteien, nämlich die CVP und die SVP, stimmten der Gesetzesvorlage zu, ebenfalls waren sechs Kantone - insbesondere die Westschweizer Kantone - für die Vorlage, nämlich Freiburg, Genf, Waadt, Wallis sowie das Tessin und Nidwalden. Die grosse Zahl der Kantone und ebenso der Parteien hat die Vorlage abgelehnt.

Nach der Beratung des Nationalrates wurde der Vorlage zugestimmt. Sie wurde sogar noch um die Rückwirkungsbestimmung auf alle noch hängigen Verfahren erweitert. Damit hat diese Gesetzesvorlage eine Ausweitung erfahren, die noch einmal einen verfassungsmässigen Widerspruch in sich birgt. Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Vorlage auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, auf die Vorlage sei nicht einzutreten. Das ist auch die Haltung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat von Anfang an insbesondere auf zwei verfassungsmässige Widersprüche hingewiesen: Zum einen verletzt der Gesetzentwurf, den wir Ihnen machen mussten - der Bundesrat hatte ja ausdrücklich keine Annahme der Motion empfohlen -, das Rechtsgleichheitsgebot; das ist einer dieser zwei Mängel. Der Entwurf führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten steuerlichen Ungleichbehandlung [PAGE 1106] zulasten der anderen Selbstständigerwerbenden. Denn mit dieser Gesetzesvorlage werden nicht alle Selbstständigerwerbenden gleich behandelt. Diese Rechtsungleichheit haftet diesem Gesetz einfach an. Es steht damit auch in einem Widerspruch zur Bundesverfassung, weil Landwirte im Gegensatz zu Privatpersonen gewisse Aufwendungen steuerlich abziehen können. Natürlich ist das keine exakte Wissenschaft, das ist so, aber der verfassungsrechtliche Widerspruch in Bezug auf das Rechtsgleichheitsgebot besteht.

Es gibt zum andern einen zweiten verfassungsmässigen Widerspruch, nämlich den bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Nichtbesteuerung des Wertzuwachsgewinns bei der direkten Bundessteuer kommt diesem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nach, weil hier ein Wertzuwachs entsteht, der dann nicht besteuert werden müsste.

Diese zwei Abweichungen von der Bundesverfassung haben dazu geführt, dass der Bundesrat von Anfang an gesagt hat, dass man das so eigentlich nicht lösen könne. Das hat sich jetzt in der Beratung Ihrer Kommission auch noch mal herausgestellt.

Der dritte Punkt, der im Widerspruch zur Verfassung steht, ist die Rückwirkung. Inzwischen hätten wir eine Rückwirkung von fünf Jahren, und bis das Gesetz in Kraft ist, wäre sie noch länger. Das ist, auch wenn es Gutachten gibt, die etwas anderes sagen, definitiv nicht mehr mit unserer Praxis der Rückwirkung zu vereinbaren.

Damit haben wir eigentlich drei gewichtige verfassungsrechtliche Bestimmungen, die dieser Gesetzesvorlage widersprechen - neben allen anderen Ungleichheiten, die möglicherweise bestehen können. Damit, meine ich, ist auch der Minderheitsantrag, trotzdem einzutreten, so nicht gerechtfertigt.

Wenn Sie eintreten, dann müssten Sie eigentlich diese verfassungsrechtlichen Widersprüche nachher ausräumen, weil sie dieses Gesetz auf ewig belasten, könnte man eigentlich sagen. Wenn Sie aber diese Widersprüche ausräumen wollten, dann müssten Sie wohl noch einmal eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen, weil die Kantone hier stark betroffen sind. Ich glaube nicht, dass das in diesem Verfahren üblich wäre, weil es immer noch diese Rückwirkung gäbe, die noch nicht ausgeräumt wäre. Selbst wenn Sie also in die Nähe der ursprünglichen Praxis kommen wollen, ist jetzt ein Übungsabbruch eigentlich angezeigt. Wir müssten hier stoppen. Wenn Sie das wollten, müsste man es dann neu anpacken und daraus nicht eine landwirtschaftliche Vorlage machen, sondern eine Vorlage zu allen Selbstständigerwerbenden. Es müsste das Paket als Ganzes angeschaut werden. Die frühere Praxis kann man durchaus wollen, aber es braucht mit dem Minderheitsantrag sehr viel Zeit, das in die Kommission zu geben, es in der Kommission zu erarbeiten, eine Vernehmlassung durchzuführen. Wir geraten möglicherweise auch in Widerspruch zu den Kantonen.

Ich habe, noch einmal, durchaus Verständnis, dass sich Bauern jetzt besonders stark betroffen fühlen, aber es ist meiner Meinung nach falsch, wenn wir daraus eine Vorlage zur Landwirtschaft machen. Wir können dieses Problem so vielleicht lösen, aber wir schaffen einfach ein neues Problem bei den anderen Selbstständigerwerbenden, und wir setzen uns damit in Widerspruch zur Verfassung. Ich denke, als Gesetzgeber haben Sie die Grundsätze der Verfassung auch in diesem Gesetz mitzuberücksichtigen.

Eben: Auch der Minderheitsantrag, jetzt einzutreten, löst das Problem nicht, sondern schafft eigentlich nur neue. Es wäre sozusagen der Fluch der bösen Tat. Ich empfehle Ihnen dringend, nicht auf die Vorlage einzutreten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und, wenn schon, das Ganze noch einmal neu aufzugleisen, es dann im Rahmen der gesamten Thematik der Selbstständigerwerbenden noch einmal anzugehen und eine gesamtheitliche Lösung zu treffen.

Wir haben hier, und auch das spricht gegen den Minderheitsantrag, auch grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Das heisst, dann müsste wohl auch mit den Kantonen besprochen werden, ob auch im Steuerharmonisierungsgesetz gewisse Angleichungen erfolgen sollten. Die Angelegenheit ist also eigentlich zu gross, um darauf einzutreten und sie im parlamentarischen Verfahren zu lösen. Der Weg, die Übung abzubrechen, ist der bessere. Dann kann man das, wenn Sie es wünschen, noch einmal angehen. Aber in diesem Bereich geht das wahrscheinlich nicht.

Es kommt dazu - das ist meine Schlussbemerkung -, dass diese Vorlage auch recht grosse finanzielle Auswirkungen hat: Wir sprechen von vermuteten Ausfällen bei der direkten Bundessteuer von etwa 200 Millionen Franken und ebenfalls von 200 Millionen an Ausfällen für die erste Säule mit AHV, IV und EO. Das im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Bestimmungen durchzuziehen und allenfalls zu erweitern kann keine Gesetzesarbeit sein, zu welcher der Ständerat Ja sagen kann. Ich bitte Sie, bei den Grundsätzen zu bleiben, das abzulehnen und, wenn schon, ein Gesamtpaket für die Selbstständigerwerbenden zu schnüren. Die offenbar bestehenden Widersprüche kann man dann noch einmal im Gesamtpaket anschauen. Dann sollte man insbesondere auch die Kantone von Anfang an in das Verfahren einbeziehen. Denken Sie daran: Zwanzig Kantone haben diese Gesetzesvorlage abgelehnt, und die Kantone sind von den Steuern und den Verfahren her ganz besonders stark betroffen.

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