Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-03-06
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-06
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Es geht mir nicht darum, das Buwal abzuschaffen oder den Kopf seines Direktors zu fordern. Nachdem aber der negative Entscheid für den Freisetzungsversuch von genetisch verändertem Weizen bekannt wurde, ging ein Aufschrei durch gewisse Wissenschafts- und Wirtschaftskreise. Diese negativen Reaktionen zeigen, dass das Problem tiefer liegt als nur im abweisenden Entscheid des Buwal. Deshalb scheint es mir wichtig, dass wir nun das Gespräch führen.
Die Schweiz besitzt ja keine Bodenschätze. Was sie aber hat, sind ausgezeichnete Hochschulen. Gerade im Bereich Bio- und Gentechnologie gehören die ETH zu den führenden Ausbildungsplätzen weltweit. Denen gilt es Sorge zu tragen. Im Bereich der Forschung wird ja schrittweise vorgegangen: Zuerst Forschung in geschlossenen Systemen, d. h. im Labor oder in Gewächshäusern. Aber auch die optimalsten Versuche in geschlossenen Systemen können Versuche in der Natur nicht ersetzen. Dann erfolgen Forschungsversuche im Freiland; auch diese sind integrale Bestandteile der Forschung, und selbst die Risikoforschung ist auf solche Freilandversuche angewiesen. Im Gegensatz zum kommerziellen Anbieten und Anbauen von gentechnisch verändertem Saatgut handelt es sich bei den Freisetzungsversuchen in der Forschung um ausgesprochen kleinflächige Versuche.
Entsprechend bin ich mit der Antwort auf Frage 6 nicht einverstanden, dass ein noch nicht rechtskräftig negativer Entscheid für einen Freisetzungsversuch zu Forschungszwecken der ersten Instanz dem Forschungsplatz Schweiz nicht schadet oder ihn gar gefährden könnte. Ein negativer Entscheid sendet immer Signale aus. Es ist auch ein falsches Signal, wenn eine abgelehnte Bewilligung zuerst vor Gericht angefochten werden muss. Wenn diese Beschwerde dann an das UVEK und von dort an das Bundesgericht weitergezogen werden kann und der Beschwerdeführer schlussendlich allenfalls Recht bekommt, ändert das nichts an diesem ausgesandten Signal.
Es gibt genug Beispiele von ausländischen Forschern, die es abgelehnt haben, in der Schweiz zu arbeiten, weil sie ein bisschen wenig Vertrauen haben, wobei ich weiss, dass es auch viele gegenteilige Beispiele gibt. Es gibt leider aber auch zu viele gute Universitätsabsolventinnen und [PAGE 55] -absolventen unter den Schweizern, die nach Abschluss ihrer Studien ins Ausland gehen. Das wäre an sich noch gut, wenn sie dann wieder zurückkommen würden. Aber leider kommen sie meistens nicht mehr zurück, weil im Ausland das Forschungsklima oftmals freundlicher ist als bei uns.
Für Freisetzungsversuche von GVO gibt es Richtlinien. Die mit dem Freisetzen verbundenen möglichen Restrisiken müssen selbstverständlich von Fall zu Fall abgeklärt werden. Dabei soll das Prinzip "Kontrolle statt Verbote" gelten. Denn nicht alles, was getan werden kann, soll auch getan werden. Es ist immer eine Güterabwägung zwischen den Interessen der Forschung, der Wirtschaft und dem Schutz von Mensch, Gesundheit und Umwelt vorzunehmen.
Unsere Freisetzungsverordnung trägt dem auch Rechnung. So erfolgt die Freisetzung immer erst nach Versuchen im Labor und Prüfungen in geschlossenen Systemen. Sie erfolgt schrittweise und ist begleitet von Monitoring-Schritten. Ein neuer Schritt wird auch nur nach der Evaluation des vorherigen in Betracht gezogen. So weit sind wir aber in der Schweiz noch nicht, denn bisher wurden alle Gesuche um Freisetzungsbewilligungen abgelehnt.
Nun zu Frage 8: Inwieweit sich der negative Forschungsentscheid in Bezug auf Unternehmen, die in neue Technologien investieren wollen, auswirkt, auch wenn diese bis jetzt nur an Bewilligungen für Anwendungen in geschlossenen Systemen interessiert sein sollen, wie es in der Antwort steht, ist offen. Es ist nämlich nur eine Frage der Zeit, bis auch sie Freisetzungsversuche durchführen wollen. Wir werden dann auch hier mit den gleichen Problemen konfrontiert sein wie bei den Forschungsversuchen.
Das grösste Problem in Bezug auf den negativen Entscheid sehe ich jedoch in der Informationspraxis und in der Zusammenarbeit mit dem Buwal. Die zum Teil heftigen Reaktionen aus Wissenschafts-, aber auch aus Wirtschaftskreisen deuten darauf hin, dass in der praktischen Umsetzung mit dem Buwal die Zusammenarbeit zu verbessern ist. Denn der Schaden ist sonst schliesslich für alle Seiten vorhanden: für die Forschung einerseits, für die Wissenschaft, für die Wirtschaft, letztlich aber auch - und das finde ich schade - für das Buwal selbst. Hier, meine ich, hätten Gespräche geführt werden sollen, statt negative Entscheide zu kommunizieren.
Eine Rückweisung mit der Aufforderung, das Gesuch zu überarbeiten und ohne das Antibiotika-Resistenzgen wieder einzureichen, wäre sicher ein verbindlicherer Weg gewesen, vor allem, nachdem der negative Entscheid im Widerspruch zu den Beurteilungen und Empfehlungen zweier Expertenkommissionen steht, nämlich jenen der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit und jenen der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik.
Die Gentechnologie entwickelt sich durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anwendungsbereiche ständig weiter. Wie gross das Zukunftspotenzial schliesslich ist, wird sich zeigen. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass Wege der Kommunikation und Zusammenarbeit gefunden werden, die eine Entwicklung der Gentechnologie in unserem Land fördern statt behindern, und die diesen neuen, zukunftsträchtigen Wissenschafts- und Wirtschaftszweig unterstützen - dies selbstverständlich immer im Rahmen der vorgegebenen gesetzlichen Möglichkeiten.
Gestatten Sie mir noch eine Schlussbemerkung: Das Gentechnikgesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Es wurde vom Ständerat in der ersten Lesung verabschiedet und befindet sich nun im Nationalrat. Deshalb meine ich, dass der Entscheid des Buwal nicht auf die ständerätlichen Beratungen abgestützt werden darf.