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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-12-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-12

Wortprotokoll

Das Augenmass, das mein Vorredner verlangt hat, das möchte ich eigentlich auch von ihm einfordern. Ich bin nicht so überzeugt, dass die Fokussierung auf diese Einzelfallbeispiele die beste Art und Weise ist, [PAGE 1102] um hier zu legiferieren. Wenn man diese Einzelfälle dann im Einzelnen anschauen würde, würde man noch ganz andere Sachen finden, die dahinterstehen. Es ist einfach so: Wenn man selbstständiger Unternehmer ist und solche Transaktionen macht und sich vorher nicht beraten lässt, dann ist eine gewisse Gefahr da, dass man etwas Falsches macht - das darf ich, glaube ich, als selbstständiger Unternehmer sagen.

Ich möchte noch zwei Punkte erwähnen: Aus meiner Sicht darf man auf die Vorlage nicht eintreten, denn heute werden die Landwirte als Selbstständigerwerbende eingeschätzt; würde man auf die Vorlage eintreten, müsste man die Definition finden, was ein Landwirt gemäss Steuerrecht eigentlich ist. Das gibt es ja gar nicht, bzw. es gibt ganz viele Definitionen, was ein Landwirt ist. Man kann nicht einfach sagen, ein Landwirt sei einer, der nebenbei auch noch ein Gewerbe auf seinem Grundstück betreibt - Sie wissen ja, was wir da alles für Sachen haben. Es gäbe ganz viele neue Definitionsprobleme.

Das Zweite ist Folgendes: Ich glaube, es ist von Interesse, dass wir da alle Selbstständigerwerbenden einbeziehen, denn - dessen müssen Sie sich bewusst sein - diese stossenden Tatbestände gibt es nicht nur für Landwirte. Es gibt sie in ganz vielen Bereichen. Was wir uns sehr oft eben hier im Rat nicht bewusst sind, ist, dass wir die weltweit höchste Kapitalgewinnsteuer haben, wenn es um das Geschäftsvermögen geht. Bei uns ist die Steuer auf Erwerbseinkommen und AHV geschuldet. Die Kapitalgewinnsteuer ist irgendwo auf der Welt etwa 15 Prozent. In der Schweiz ist sie, wenn der Gewinn aus dem Geschäftsvermögen stammt, etwa 50 Prozent. Das ist einfach so, das können wir nicht ändern, sie ist sehr, sehr hoch. Dafür hat man dann keine Vermögenssteuer, weil man gleichzeitig eigentlich nur den Ertragswert versteuert und nicht den Verkehrswert. Das ist der Preis, den man zahlt. Wenn wir das Problem lösen wollen - die Kommission hat es meiner Ansicht nach traktandiert -, dann müssen wir darüber diskutieren, was eigentlich die höchsten Steuern sein sollen, die man bezahlen muss, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, etwas abzufedern. Wenn der Staat sagt, 80 Prozent Abgabe sei richtig - da bin ich sofort mit Herrn Baumann einverstanden -, dann würde, glaube ich, mancher, der links von mir steht, auch noch sagen: Nein, das ist nicht richtig. Da müssen wir den Hebel ansetzen, aber bei allen, nicht nur bei den Bauern.

Da bitte ich Sie, jetzt auf die Vorlage nicht einzutreten, dafür aber möchte bitte die Kommission beim Steuerrecht wirklich dafür sorgen, dass diese horrenden Belastungen verschwinden.