Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2016-12-12
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-12-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Genehmigung des Notenaustauschs mit der EU betreffend die Übernahme der EU-Verordnung Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF).
Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Grenzkontrollen und den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Die Zahl der illegalen Einreisen soll damit verringert und die Verfahren der regulären Einreisen sollen beschleunigt werden. Der Fonds unterstützt also jene Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Wir alle kennen diese Staaten. Es sind vor allem die, die jetzt mit dem Flüchtlingselend an ihre Grenzen kommen.
Der Finanzbedarf des Fonds wurde für den Zeitraum 2014-2020 auf 2,76 Milliarden Euro veranschlagt. Dazu kommen die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds soll sich die Schweiz mit voraussichtlich 18,43 Millionen Franken pro Jahr bzw. 16,75 Millionen Euro beteiligen; das sind 4,25 Prozent der Gesamtkosten. Ihrerseits wird die Schweiz aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg insgesamt rund 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen erhalten. Das betrifft vor allem unsere internationalen Flughäfen.
Die Übernahme der vorliegenden EU-Verordnung erfordert keine Änderung unserer Gesetzgebung. Zu ihrer Anwendung bedarf die Verordnung noch einer Zusatzvereinbarung. Diese wird dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet. Sie wurde als Information der Botschaft beigefügt.
Funktionierende Aussengrenzen sind für den Schengen-Raum von entscheidender Bedeutung. Ohne diese können wir innerhalb von Europa nicht problemlos reisen. Um neben der Bewegungsfreiheit auch die Sicherheit hochhalten zu können, steht der Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums ein verstärkter Schutz der Aussengrenzen gegenüber. Die 28 Schengen-Staaten werden bei der Überwachung der Grenzen unterschiedlich belastet. Die Schweiz hat nur an den internationalen Flughäfen Aussengrenzen, weshalb wir von den Überwachungsmassnahmen der anderen Staaten profitieren.
Sowohl dem Aspekt der Solidarität als auch der Unterstützung der Sicherung der Aussengrenzen kommt gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Migrationskrise eine grosse Bedeutung zu. Der ISF ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz rückwirkend ab 2009 beteiligt hat und der Ende 2013 ausgelaufen ist.
Wie erwähnt, gehen wir von Beteiligungskosten von jährlich 18,43 Millionen Franken aus, und wie ebenfalls erwähnt, sind das 4,25 Prozent der Gesamtkosten. Die definitiven Zahlen werden im März 2019 erhoben, wenn die Zahlen zum BIP der Jahre 2012 bis 2017 verfügbar sind. Die erste Zahlung wird voraussichtlich im März 2019 erfolgen.
Die deutliche Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass der Fonds tatsächlich ein Beitrag zur Stärkung der Schengen-Aussengrenzen ist und die Schweiz deshalb auch davon profitiert. Dass dieser Schutz der Aussengrenzen angesichts von 7720 Kilometern Land-Aussengrenzen und 43 000 Kilometern See-Aussengrenzen keine einfache Sache ist, ist der Mehrheit Ihrer Kommission klar und bewusst. Ebenso ist ihr klar, dass die Belastung der Länder bei dieser Aufgabenerfüllung sehr unterschiedlich ist. Die Minderheit glaubt, dass der EU der politische Wille fehlt, die Aussengrenzen zu schützen. Die deutliche Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Haltung allerdings nicht, sondern ist der Meinung, dass einerseits auch wir profitieren, andererseits aber auch Solidarität gefragt ist.
Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.