Romano Marco · Nationalrat · 2016-12-12
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-12-12
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei dieser Vorlage im Differenzbereinigungsverfahren. Ihre Kommission hat das Geschäft am letzten Donnerstag, den 8. Dezember, beraten. Es gibt, wie schon mehrmals erwähnt, nach der Beratung im Ständerat vom 1. Dezember nur zwei offene Punkte. Mehrheitlich herrscht bezüglich dieser Vorlage Konsens, was auch in den Gesamtabstimmungen klar ersichtlich wurde.
Die erste Differenz betrifft Artikel 34 Absatz 6. Beide Räte haben zugestimmt, dass eine Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung rückgestuft werden kann. Diese Frage ist nicht mehr offen. Es geht um die Frage der Dauer der Wartefrist, bis eine Niederlassungsbewilligung nach ihrem Widerruf wieder erteilt werden kann, nämlich fünf oder drei Jahre. Der Nationalrat schlug eine Wartefrist von drei Jahren vor, der Ständerat setzte auf eine Wartefrist von fünf Jahren. Die Kommission schliesst sich mit 10 zu 7 Stimmen dem Beschluss des Ständerates an. Eine Bewährungsfrist von fünf Jahren ist gerechtfertigt. Der jetzige Antrag der Minderheit Glättli wurde in der Kommission klar abgelehnt.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 63 Absatz 3. Offen ist nur die redaktionelle Frage, wie die mangelnde Integration definiert wird. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Indikatoren bei Artikel 58a - die lang diskutierten Integrationskriterien - als genügend klar und komplett. Es sind objektive Gründe, auf welche sich das ganze Gesetz stützt. Die Formulierung des Ständerates ist also gesetzgebungstechnisch präziser und kohärenter. Die Kommission hat also die Differenz als "redaktionell" evaluiert und beantragt mit 12 zu 5 Stimmen, die Version des Ständerates zu übernehmen.
Bei allen anderen offenen Punkten folgt die Kommission des Nationalrates den Beschlüssen des Ständerates. Bei Annahme der Mehrheitslinie der Kommission liegen keine Differenzen mehr vor, und das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.