Meyer Mattea · Nationalrat · 2016-12-13
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Botschaft über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartementes für das Jahr 2016. Der Bundesrat beantragt damit einen Gesamtkredit "Bundesasylzentrum Boudry" von 27,8 Millionen Franken und einen Gesamtkredit "Zivile Bauten" von 152 Millionen Franken. Es geht um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, für die die Vorbereitungsarbeiten jetzt beginnen müssen, damit der Betrieb der Bauten rechtzeitig aufgenommen werden kann.
Der Gesamtkredit "Bundesasylzentrum Boudry" ist die Folge der Änderung des Asylgesetzes vom Juni, das eine Konzentration an zentralen Standorten vorsieht. In der Gemeinde Boudry im Kanton Neuenburg soll ein Bundesasylzentrum mit 480 Betten geschaffen werden; Kanton und Gemeinde stehen hinter diesem Bauvorhaben. Der Bund mietet seit 2014 für 15 Jahre zwei Gebäude und ein umliegendes Areal, das aktuell Platz bietet für 260 Asylsuchende; im Jahr 2017 ist eine Erhöhung auf 336 Schlafplätze vorgesehen. Für die Erweiterung zu einem Verfahrenszentrum mit 480 Schlafplätzen und 189 Arbeitsplätzen soll dieser Gesamtkredit von 27,8 Millionen Franken gesprochen werden, der sich aus einem Verpflichtungskredit für Neubauten von 22,6 Millionen Franken und einem Verpflichtungskredit für die Zumiete von 5,2 Millionen Franken zusammensetzt.
Der Gesamtkredit "Zivile Bauten" in Höhe von 152 Millionen Franken ist aufgeteilt in einen Kredit von 16,8 Millionen für einen Neubau von 32 Dienstwohnungen für das Grenzwachtkorps in der Nähe des Flughafens Genf, in einen Kredit von 35,2 Millionen für die Sanierung und Erweiterung der Hochsicherheitsanlage im Veterinärbereich sowie in einen Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" von 100 Millionen Franken.
Der Neubau von 32 Dienstwohnungen in Vernier ist auch in Zusammenhang mit der Wohnungsknappheit in Genf zu sehen. Die Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps sind auf bezahlbaren und vor allem auch zentral gelegenen Wohnraum angewiesen, um rasch einsatzbereit zu sein. Für die 32 Wohnungen im Minergie-Standard wird ein Verpflichtungskredit von 16,8 Millionen Franken beantragt. Nach der Fertigstellung des Projekts sollen an anderen Orten die nicht mehr benötigten Immobilien veräussert werden.
Der Hochsicherheitstrakt des Instituts für Virologie und Immunologie am Standort Mittelhäusern unterliegt speziellen Anforderungen der Biosicherheitsstufe im Veterinärbereich. Nach rund 25 Jahren Betrieb müssen diese technischen Anlagen ersetzt werden, aber eben unter laufendem Betrieb, was die Instandstellung auch zusätzlich erschwert. Gleichzeitig sollen die Gebäude den aktuellen Vorschriften angepasst und energetisch optimiert werden. Die Variante "Abbruch und Neubau" wurde geprüft, aber als zu teuer verworfen. Die Variante "Erweiterung und Sanierung" mit Kosten von 35,2 Millionen Franken wurde als die wirtschaftlich sinnvollste Variante gewählt.
Der Rahmenkredit "Zivile Bundesverwaltung" von 100 Millionen Franken ist ein Kredit für das Immobilienportfolio des BBL. Darunter fallen bauliche Massnahmen in den Bereichen Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis zu einem Betrag von 10 Millionen Franken. Aber auch nichtplanbare und dringliche Liegenschaftskäufe, Liegenschaftssanierungen und bauliche Anpassungen sind damit verbunden.
Abschliessend sei angemerkt, dass die zivile Bundesverwaltung Immobilien im Wert von etwa 6 Milliarden Franken besitzt. Dies bringt über die Jahre einen hohen Erneuerungs- und Unterhaltsbedarf mit sich. Insgesamt entspricht die Botschaft weitgehend früheren Botschaften. Bauvorhaben beinhalten immer auch einen Unsicherheitsfaktor. Diese Kostenungenauigkeit wird bei den einzelnen Vorhaben als Bestandteil der Verpflichtungskredite im Umfang von 10 Prozent bei Projekten mit Kostenvoranschlag bzw. von 15 Prozent bei Vorprojekten mit Kostenschätzung ausgewiesen. Die Botschaft sieht zudem die Möglichkeit vor, dass innerhalb der Gesamtkredite bei einzelnen Vorhaben auf unvorhergesehene Ereignisse mit Kreditverschiebungen reagiert werden kann.
Die Finanzkommission beantragt dem Rat, dem Ständerat zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zum Bundesbeschluss über die Immobilien des Eidgenössischen Finanzdepartementes für das Jahr 2016 gemäss Antrag des Bundesrates zuzustimmen. [PAGE 2168]