Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Zur Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer: Auch in diesem Themenbereich hält Ihre Kommission an den Beschlüssen Ihres Rates fest. Ich erinnere daran, dass der Ständerat insgesamt von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt ausgeht und dabei 3,5 Milliarden Franken im Jahr 2030 generieren will. Der Nationalrat beschränkt sich auf eine Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten und generiert dabei im Jahr 2030 lediglich 2,1 Milliarden Franken, also 1,4 Milliarden weniger. Dieser Beschluss ist auch im Zusammenhang mit dem bereits diskutierten und jetzt entschiedenen Interventionsmechanismus zu sehen. Ihre Kommission ist nach wie vor der Auffassung, dass es für die Stabilisierung der AHV bis ins Jahr 2030 insgesamt einer Mehrwertsteuererhöhung von 1 Prozentpunkt bedarf, und zwar, daran erinnere ich, in folgenden Schritten: Im Jahr 2018 würde die vorgesehene Reduktion aus dem Wegfall von 0,3 Prozent der Mehrwertsteuer aus der IV-Zusatzfinanzierung gestrichen, das heisst, der Mehrwertsteuersatz bliebe 2018 weiterhin auf 8 Prozent. Im Jahr 2021 würde eine Erhöhung von 0,3 Prozentpunkten erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist in Zusammenhang mit der Angleichung des AHV-Referenzalters von Mann und Frau auf 65 Jahre zu sehen. Schliesslich würde im Jahr 2025 eine weitere Erhöhung von 0,4 Prozentpunkten erfolgen. Bereits in der ersten Runde haben wir uns dabei vergewissert, dass mit diesem Vorgehen im Jahr 2030 der AHV-Ausgleichsfonds mindestens 100 Prozent der jährlichen Ausgaben erreichen würde.
Ihre Kommission ist nach Diskussionen über verschiedene Alternativmodelle am Schluss einstimmig, nämlich mit 13 Stimmen, dem Antrag gefolgt, am Beschluss zur stufenweisen Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie ich sie beschrieben habe, festzuhalten. Sie finden das auch in den entsprechenden Beratungsunterlagen. Es gibt hier also aus Sicht Ihrer Kommission keine Änderung gegenüber dem Beschluss des Ständerates aus der ersten Runde.