Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2016-12-13
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Ich werde mich in dieser Runde der Differenzbereinigung nur einmal äussern. Ich erlaube mir deshalb eine kurze Vorbemerkung genereller Art: Wie gesagt, eine Differenzbereinigung bedeutet einerseits, dass es auch an uns liegt, dort, wo es möglich ist, auf den anderen Rat zuzugehen. Andererseits handelt es sich hier um das Projekt für eine stabile Altersvorsorge. Wir alle wissen, dass diese stabile Altersvorsorge eine der wichtigsten Errungenschaften vorangegangener Generationen ist. Es ist ein solides Grundwerk, auf das wir uns weiterhin abstützen können und wollen, an dem wir mit Vor- und Umsicht weiterbauen wollen. Wir wollten uns deshalb nicht auf ideologische Grabenkämpfe oder auf Schnellschüsse, auf Modelle, die noch ungenügend berechnet sind, einlassen. Darum haben wir mit Sorgfalt, wie es der Kommissionspräsident auch ausgeführt hat, die Modelle nochmals verglichen.
Die deutlichen Vorzüge des ständerätlichen Modelles, die hier wirklich überwiegen, haben uns dazu gebracht, dass wir zwar in einzelnen Punkten auf den Nationalrat eingegangen sind, aber in den Grundzügen am Modell des Ständerates festhalten, dies immer unter den drei Prämissen, dass wir erstens eine Rentenreform wollen, die das Rentenniveau sichern und die empfindlichen Einbussen auffangen kann, dass wir zweitens eine Altersvorsorge wollen, die solide finanziert ist, deren Kosten-Nutzen-Verhältnis also sozusagen effizient ist - und auch hier hat das Modell des Ständerates deutliche Vorzüge -, und dass wir drittens eine Altersvorsorge wollen, die mehrheitsfähig ist, nicht nur im Parlament, sondern dann auch in der Bevölkerung über alle Generationen hinweg. Dies als Vorbemerkung und Unterstützung der einleitenden Worte des Kommissionspräsidenten.
Ich habe gesagt, dass es auch auf die Signale aus dem anderen Rat zu achten gilt und dass wir ihm zuhören müssen. In einem Punkt hat er ganz bestimmt Recht. Er hat aus guten Gründen den Finger auf einen Punkt aus der Behandlung des Ständerates gelegt; ich würde nicht von einem wunden, aber von einem offenen Punkt sprechen. Es geht um die Teilzeitpensen, die wir in unserer ersten Lesung zwar angetippt, bei denen wir aber noch keine Präzisierung vorgenommen haben. Es geht um die Teilzeitpensen, die aus zwei Gründen besonders wichtig sind: Einerseits besteht Nachholbedarf. Wir haben heute die Situation, dass Teilzeitpensen im BVG ungenügend versichert sind; darum sollten wir ein spezielles Augenmerk auf diesen Punkt legen. Andererseits wollen wir immer die Absicht im Auge behalten, das Rentenniveau zu sichern, und zwar auch trotz der Erhöhung des Referenzalters für Frauen, die in dieser Reform vorgesehen und in dem Sinne bereits beschlossen ist. Wir wollen und müssen einen speziellen Fokus auf die Situation der Frauen legen. Die Situation ist so, dass wir sie auch in Bezug auf die Thematik der Teilzeitpensen speziell im Auge behalten müssen, denn Frauen mit solchen Pensen sind häufiger anzutreffen.
Wir haben also die Frage der Besserstellung von Teilzeitpensen nochmals aufgenommen und sie vor allem präzisiert; dies auf der Grundlage dessen - der Kommissionspräsident hat es angesprochen -, was wir bereits im ersten Durchgang beschlossen, aber noch nicht präzisiert hatten.
Ich danke all jenen Votanten im Nationalrat, welche zu Recht auf diesen Punkt hingewiesen haben. Ich glaube, mit dem Instrument eines proportionalen Koordinationsabzuges von 40 Prozent, wie es jetzt auch technisch und finanziell im Detail erläutert wurde - also 40 Prozent des AHV-Jahreslohns -, schaffen wir eine ganz wichtige und eine angemessene Verbesserung sowohl für kleinere Einkommen generell als auch für Teilzeitpensen im Speziellen.
Warum gleich beides? Das ist eines der schlagenden Argumente für dieses Instrument: weil dadurch eben Einkommen zwischen 21 150 Franken und 55 000 Franken in der beruflichen Vorsorge besser versichert werden, sowohl Teilzeitpensen als auch kleinere Einkommen. Vergessen wir nicht, dass sich in diesem Lohnbereich überdurchschnittlich viele Frauen und natürlich Teilzeitbeschäftigte befinden. Gut zwei Drittel der BVG-Versicherten in diesem Lohnbereich sind Frauen. Insgesamt liegt bei rund 55 Prozent der Arbeitnehmerinnen und bei rund 70 Prozent der Teilzeitbeschäftigten der Jahreslohn unter 55 000 Franken.
Das Instrument wirkt also sehr gezielt. Es ist ein Vorschlag, der - so hoffe ich - auch im Nationalrat positiv aufgenommen wird. An dieser Stelle geht nochmals ein Dank an den Nationalrat dafür, dass er uns hier den Ball zu Recht nochmals zugespielt hat. Wir haben hier, würde ich sagen, eine Pendenz aus dem ersten Durchgang erledigt und das Problem auf eine Art und Weise gelöst, die unserem Ziel entspricht, nämlich die Teilzeitpensen besserzustellen und gleichzeitig ein spezielles Augenmerk auf die Situation der Frauen und auf die Situation von Menschen mit kleineren Einkommen zu legen.