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Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Ich erwähne nicht alle Artikel, die hier betroffen sind, Sie finden sie auf Ihrem Blatt. Wir werden, wie der Präsident bereits sagte, insgesamt darüber befinden.

Die Diskussion in Ihrer Kommission, denke ich, war wirklich von der Suche nach einer Lösung geprägt. Das dürfen alle für sich in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob es nun eine Mehrheit oder eine Minderheit ist. Man wollte in dieser zentralen Frage eine Lösung. Und dann ist es halt in der Politik so: Am Ende des Tages gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Es war absehbar, dass in diesem Themenbereich die grössten und längsten Diskussionen erfolgen würden. So hat der Nationalrat bekanntlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, so würde ich sagen, auf einen Koordinationsabzug verzichtet, das heisst diesen abgeschafft. Bereits zu Beginn habe ich ausgeführt, dass das Modell des Nationalrates gegenüber der Version des Ständerates zu Mehrkosten von 24 Milliarden Franken über 13 Jahre führt, deshalb hat Ihre Kommission dieses Modell nicht weiterverfolgt. Es wurden aber andere Modelle diskutiert und zum Teil auch an die Verwaltung zur Beurteilung weitergegeben. Im Wesentlichen sind dies folgende Modelle:

Das Modell Kuprecht, entsprechend ausgewiesen auf Ihrer Fahne als Antrag der Minderheit I (Kuprecht), will den Koordinationsabzug um einen Achtel reduzieren. Das heisst, dieser würde dann noch fünf Achtel betragen. Damit soll erreicht werden, dass eine Kompensation innerhalb der gleichen Säule erfolgen kann. Die Kompensation - immer im Zusammenhang mit der Reduktion des Umwandlungssatzes - würde dann also innerhalb des BVG vorgenommen. Dieses Minderheitsmodell hat Vorteile: Die Kompensation des Umwandlungssatzes wird innerhalb derselben Säule vorgenommen. Es gibt eine bessere Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit kleineren Einkommen, wie dies im Zusammenhang mit dem vorangehenden Entscheid ausgeführt wurde.

Diesem Vorteil stehen aber gewichtige Nachteile gegenüber: Das Modell führt zu höheren Beitragsbelastungen als das Modell des Ständerates, und dies vor allem bei den tieferen Einkommen, weil ein tieferer Koordinationsabzug automatisch zu einem höheren versicherten Lohn führt, ein höherer versicherter Lohn bedeutet arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig höhere Beiträge. Letztlich sind das Lohnbestandteile, es sind Lohnprozente, die Sie hier dann beschliessen würden. Es wären auch ältere Personen besonders betroffen, weil ein tieferer Koordinationsabzug und höhere Altersgutschriften, in der Alterskategorie ab 54 sind dies 18 [PAGE 1120] Prozent, sich kumulieren. Dieses Modell führt schliesslich auch zu einer stärkeren Belastung der KMU mit BVG-nahen Plänen und tiefen Löhnen. Es wurde von Ihrer Kommission aus diesen Überlegungen letztlich mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Herr Kuprecht wird seinen Minderheitsantrag anschliessend noch vertreten und selbstverständlich auch vertiefen. Ich wiederhole aber nochmals: Dieses Modell bringt höhere Beitragsbelastungen als das Modell des Ständerates, insbesondere bezüglich tieferer Einkommen und älterer Personen, und eine stärkere Belastung von KMU mit BVG-nahen Plänen sowie tiefen Löhnen. Bereits diese Stichworte zeigen auf, dass es nachteilig wäre, mit einem solchen Modell in eine Volksabstimmung zu gehen. Das sind geradezu Killerargumente.

Das Minderheitsmodell Keller-Sutter will, wie bereits der Bundesrat, einen reduzierten Kürzungssatz für vorzeitig Pensionierte, die schon früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind. Frau Keller-Sutter wird dazu noch präzisere Aussagen machen. Der Bundesrat erwartet bei seinem Ansatz geschätzte Kosten von 390 Millionen Franken, Frau Keller-Sutter bei ihrem Ansatz 300 Millionen Franken. Aber vom Konzept her ist es dasselbe. Das Modell von Kollegin Keller-Sutter ist kombinierbar mit dem Modell der Minderheit Kuprecht, aber auch kombinierbar mit dem Modell der Mehrheit.

Im Rahmen einer Anhörung des Schweizerischen Bauernverbandes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes haben sich diese entschieden gegen das Modell des Nationalrates ausgesprochen; dabei sind Wörter wie No-go gefallen. Wenn der Bauernverband Englisch spricht, dann muss es etwas ganz Gravierendes sein! In der Folge haben sie uns dann ein eigenes Modell präsentiert, das in der Kommission im Detail auch diskutiert und analysiert wurde. Wir haben uns dazu auch einen Bericht unterbreiten lassen. Ich erwähne jetzt hier die Position der Kommission und die Gründe, weshalb dieses Modell nicht weiterverfolgt wurde - vor allem auch mit Blick auf die Debatte in der nationalrätlichen Kommission, wo das Modell bestimmt nochmals aufgetischt wird.

Der Nachteil des Modells, das uns präsentiert, aber von niemandem in der Kommission aufgenommen wurde, ist, dass es mit einer Übergangsgeneration von 25 Jahren - 25 Jahren! - rechnet. Sie haben dann während 25 Jahren Sicherheit. Aber wenn Sie eine weitere Revision durchführen, gibt es zwangsläufig Überschneidungen, und am Schluss haben Sie zwei, drei Übergangsgenerationen. Es gibt mit diesem Modell im Altersbereich von 25 bis 54 Jahren höhere Altersgutschriften. Das heisst, Leute im Bereich von 25 bis 54 Jahren zahlen mehr Beiträge. Es gibt bei Einzelpersonen Leistungsverschlechterungen bis 1300 Franken pro Jahr und bei Ehepaaren Leistungsverschlechterungen bis 2000 Franken pro Jahr, dies jeweils noch in Kombination mit höheren Beiträgen, die bezahlt werden müssten. Der Bestand des AHV-Fonds läge im Jahr 2030 um 14 Milliarden Franken tiefer als mit dem Modell Ihrer Kommission und wäre nur noch mit 90 Prozent dotiert. Auch die Übergangsgeneration, das heisst die 40- bis 65-Jährigen, würde höhere Beiträge bezahlen, aber im Gegenzug bei ihrer Pensionskasse nur das Niveau halten können. Wenn Sie versichert sind, interessiert Sie nicht nur, ob Ihre Rente auf der gleichen Höhe bleibt, sondern vielleicht auch, was Sie zusätzlich bezahlen. Das Modell trifft vor allem auch Ehepaare. Die Teilzeitproblematik, wie wir sie vorhin geregelt haben, ist darin nicht enthalten.

Was spricht nun für das Modell des Ständerates? Das im Ständerat mit einer Mehrheit verabschiedete Modell mit einer Rentenerhöhung von 70 Franken und einer Erhöhung der Ehepaarrente auf 155 Prozent hat nun mehr als ein Jahr Sturm und Kritik überstanden. Es wurde in Ihrer Kommission nochmals mit 8 zu 5 Stimmen gegenüber allen anderen Modellen favorisiert. Man könnte sagen, das Modell habe den Stresstest bestanden. Es wäre zweifellos auch in der Lage, in einer Abstimmung eine Mehrheit der Stimmberechtigten zu finden. Das Modell unterstützt insbesondere auch die AHV-Revision. Die Erhöhung von 70 Franken wirkt sich bei tieferen Einkommen leicht überproportional aus, was eine Mehrheit Ihrer Kommission ausdrücklich wünscht. Von allen geprüften Modellen entwickelt das Ständeratsmodell - betrachten Sie die Tabellen - die beste Kosten-Nutzen-Wirkung.

Wenn Sie die uns zugestellten Beispiele betrachten, sehen Sie, dass mit diesem Modell die grössten Ausfälle aus der Reduktion des Umwandlungssatzes kompensiert werden können. Ich erinnere daran, dass wir die Renten mit der Reduktion des Umwandlungssatzes zuerst um 12 Prozent reduzieren. Mit den 70 Franken respektive den 155 Prozent schaffen wir hier eine Teilkompensation.

Zudem hat dieses Modell den Vorteil, dass es mit einer Übergangsgeneration von lediglich 15 Jahren auskommt. Alle anderen Modelle benötigen eine längere Übergangsfrist, was dann bei einer späteren AHV-Revision die Sachlage zusätzlich kompliziert. Das Modell hat auch den Vorteil, dass es die Nachübergangsgeneration nicht unnötig belastet. Bei der Generation zwischen 30 und 50 ist es aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission erforderlich, dass nicht unnötig zusätzliche überproportionale Kosten anfallen.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Mehrheit und die Minderheit I mit Blick auf den Beginn der Altersvorsorge und der Anpassung der Altersgutschriftensätze im BVG übereinstimmen und Ihnen beantragen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Sie finden die entsprechenden Bestimmungen auf dem Ihnen ausgeteilten Dokument zum Ablauf der Debatte.

Schliesslich möchte ich noch zu einzelnen Bestimmungen Erläuterungen zuhanden der Materialien machen. Es sind insgesamt vier.

Zuerst zur Übergangsbestimmung abis AHV-Gesetz: Hier geht es um ein technisches Problem. In der jetzigen Fassung der Übergangsbestimmung wird auf das Datum einer Gesetzesänderung Bezug genommen, das mittlerweile überholt ist. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor, dass nicht auf dieses Datum, den 7. Oktober 1994, abgestellt wird, sondern vom bisherigen Recht gesprochen wird, was bedeutet, dass die heute geltenden Beiträge entsprechend erhöht werden.

Zu Artikel 9 zweiter Satz BVG: Die Modelle der Mehrheit und der Minderheiten I und II sehen die Beibehaltung eines Koordinationsabzuges vor. Aus diesem Grund muss von einem koordinierten Lohn gesprochen werden. Man müsste von einem versicherten Lohn sprechen, wenn der Koordinationsabzug abgeschafft worden wäre, wie dies der Nationalrat vorgesehen hat; aber wir haben anders beschlossen.

Zu Artikel 10 Absatz 2 Einleitungssatz BVG: Hier muss lediglich sichergestellt sein, dass korrekt auf Artikel 8 BVG verwiesen wird.

Zu Artikel 58 BVG: Der Bundesrat wollte den Prozentsatz betreffend die Altersgutschriften ändern, weil er sich für die Aufhebung des Koordinationsabzuges einsetzte und entsprechend die Beitragssätze reduzierte. Das erklärt die Senkung von 14 auf 11,25 Prozent. Der Ständerat hat letztes Jahr mit der Streichung bzw. mit dem Beschluss zugunsten des geltenden Rechts innerhalb seines Modells kohärent entschieden. Auch der nationalrätliche Beschluss ist kohärent, weil der Nationalrat ja den Koordinationsabzug aufgehoben und die Beiträge beim Alter 45 plafoniert hat. In diesem Fall braucht es den Zuschlag im Prinzip nicht. Wenn Sie das nationalrätliche Modell ablehnen, sollten Sie aber am geltenden Recht und an den Zuschüssen für eine ungünstige Altersstruktur festhalten.

Jetzt noch Folgendes: Bei Lichte betrachtet, sind wir in dieser Frage nicht so weit auseinander. Entgegen den Anträgen der SGK-NR hat der Nationalrat ja ein Modell beschlossen, welches ausdrücklich auch eine Kompensation für die Rentenreduktion von 12 Prozent infolge des tieferen Umwandlungssatzes vorsieht. Er wäre sogar bereit gewesen, 24 Milliarden Franken mehr einzusetzen als wir. Der Streit dreht sich eigentlich nur noch um die Frage, ob die Kompensation innerhalb der entsprechenden Säule, also AHV und BVG, getrennt geführt werden muss oder ob es auch denkbar ist, eine Kompensation - mindestens gedanklich - über die Säulen hinaus, säulenübergreifend vorzunehmen.

Selbstverständlich wäre es wünschenswert, innerhalb der Säule zu kompensieren. Wie wir aber gesehen haben, ist eine solche Kompensation mit einem wesentlich schlechteren Kosten-Nutzen-Verhältnis versehen. Zudem würden wir uns gewichtige Nachteile einhandeln, die bei einer Abstimmung [PAGE 1121] im kommenden September die Vorlage belasten würden. Modelle, welche die jüngere Generation, die tieferen Einkommen, die ältere Generation oder KMU stärker belasten, haben kaum eine Chance, politisch vor dem Volk zu bestehen.

Abschliessend gebe ich auch zu bedenken, dass der Rest der Gesetzgebung - das gilt jeweils für BVG und AHV - bleibt; hier nehmen wir also keine Änderung vor. Es erfolgt also keine gesetzgeberische Durchmischung dieser beiden Säulen oder gar eine Fusion - weit davon entfernt. Die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken führt also auch nicht zu einem staatspolitischen Sündenfall.

In dieser komplexen Vorlage müssen wir keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, sondern wir müssen eine Volksabstimmung gewinnen. Ich bin überzeugt, dass wir das besser schaffen mit dem Modell des Ständerates, das jetzt von der Mehrheit Ihrer Kommission wieder aufgenommen wurde.

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