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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2016-12-13

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-13

Wortprotokoll

Wir reden hier über die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" und den direkten Gegenvorschlag, welche ich ebenfalls unterstütze. Es geht hier nicht um den Schutz der Banken - diese sind ja inzwischen sogar gegen die Initiative -, und wir reden hier auch nicht über den Schutz für Steuerbetrügereien. Wir reden hier über das Versprechen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt. Es geht hierbei um Schranken, die ein liberaler Staat zwingend achten muss. Die Privatsphäre der Bürger bleibt so lange unangetastet, bis ein Strafverfahren läuft und ein Verdacht besteht.

Ein flächendeckender und automatischer Informationsaustausch zwischen unseren Banken und dem Staat widerspricht unserem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat - das Transparenzgebot wird in sein Gegenteil verkehrt. Nicht mehr der Staat soll in allen Belangen für seine Bürger, sondern der Bürger soll plötzlich in allen Belangen für den Staat transparent sein. Das ist gleichzeitig auch eine Umkehr unseres Demokratieverständnisses. Der Staat sollte doch durch seine Bürger kontrolliert, gelenkt und geprägt werden. Neu gilt offenbar, dass der Staat seine Bürger überwacht, kontrolliert und steuert. Dagegen wehre ich mich jedoch vehement.

Nehmen wir einmal an, eine Person lagert im Keller eine Million Schweizerfranken, um sie vor dem Fiskus zu verstecken. Das mag zwar rechtlich und moralisch falsch sein. Sollten wir aber deshalb alle Keller all unserer Bürgerinnen und Bürger der Transparenz halber vorsorglich mit Kameras ausstatten? - Das wäre ordnungspolitisch nicht richtig und auch nicht praktikabel. Es wäre ordnungspolitisch falsch, weil nach unserem Verständnis der Staat und sein Handeln möglichst transparent sein sollen, jedoch nicht die Bürgerinnen und Bürger. Die Privatsphäre ist eines unserer obersten Güter, und diese gilt es zu schützen. Nur bei Verdacht darf der Staat - und zwar verhältnismässig - eingreifen. Einen automatischen Informationsfluss im Inland von den Banken zum Staat darf und soll es nicht geben. Nur weil dies im Gegensatz zur Überwachung des Kellers inzwischen technisch möglich ist, ist es nicht weniger falsch. Meine Daten und mein Bankkonto gehören mir. Sie gehören zu meiner Privatsphäre, wo der Staat ohne Verdacht und ohne richterlichen Beschluss nichts zu suchen hat.

Dass die Ratslinke dieses Anliegen ablehnen will, kann ich mir noch erklären. Geld bedeutet Kapital, und das ist Ihnen sowieso suspekt. Und der Kapitalismus soll ja schliesslich überwunden werden. Beim Privateigentum sind die Meinungen zwar noch geteilt, aber sein Stellenwert scheint generell auch nicht so hoch zu sein. Aber bei allen anderen, sich bürgerlich und liberal nennenden Politikern habe ich kein Verständnis, wenn sie dieses Anliegen zum Schutz der Privatsphäre ablehnen. Die Wahrung der finanziellen Privatsphäre gegenüber dem Staat ist von geradezu grösster Relevanz für die Freiheit.

Ein liberaler Staat muss die Freiheit seiner Bürger verteidigen, ein demokratischer Staat vertraut seinen Bürgerinnen und Bürgern. Daran sollten wir festhalten. Wer sich hinter internationalen Standards und moralisierenden Aussagen versteckt, offenbart nur, dass er den Kontroll- und Überwachungsstaat höher wertet als das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. Als Gewerbler, Bankkunde und Bürger bitte ich Sie, weiterhin auf mündige und eigenverantwortliche Bürger zu setzen und ihre Interessen, ihre Freiheit und Privatsphäre zu schützen.