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Zuberbühler David · Nationalrat · 2016-12-13

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-13

Wortprotokoll

Das Schweizer Bankgeheimnis hat vieles überlebt: die Weltwirtschaftskrise, den Zweiten Weltkrieg, die Diskussion um die Holocaust-Gelder und zahlreiche Bundesräte. Noch 2008 kämpfte der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz verbissen für das Bankgeheimnis. Ich zitiere: "An diesem Bankgeheimnis werdet ihr euch die Zähne ausbeissen!" So ganz Recht sollte er nicht behalten.

Im Jahr 2009 erklärte der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück, dass man die Kavallerie ausreiten lassen könnte, um die Indianer - also uns Schweizerinnen und Schweizer - zur Aufgabe des Bankkundengeheimnisses zu zwingen, bzw. dass man die Schweiz zur Not mit der "Peitsche" zur Vernunft bringen müsse. Die Sätze schlugen in der Schweiz wie eine Bombe ein und sorgten nicht nur hier in Bern, sondern in der gesamten Schweiz für eine grosse Irritation. Doch am Ende wurde die Schweiz in Sachen Bankgeheimnis tatsächlich in die Knie gezwungen: Die USA, die EU und die OECD setzten doch tatsächlich ihre Kavallerie ein. Und diese hat in Form von wirtschaftlichen Sanktionsdrohungen und Strafverfahren gegen Schweizer Banken ganze Arbeit geleistet.

Aufgrund des internationalen Bashings hat unser Land zwischenzeitlich mit diversen Ländern eine Vereinbarung zur Einführung des automatischen Informationsaustausches unterzeichnet. Innerhalb der EU gilt die Vereinbarung für alle 28 Mitgliedstaaten. Das Bankkundengeheimnis für ausländische Bankkunden wurde mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarungen gebodigt; es gilt nicht mehr.

Der Bundesrat hat nun Interesse gezeigt, das Bankkundengeheimnis auch in der Schweiz zu lockern. Mit seiner Ablehnungsempfehlung zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" vom 11. Februar 2015 untermauert er seine Absichten. Dies ist insofern schade, als nichts anderes als das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern auf dem Spiel steht.

Die Privatsphäre ist ein elementares Gut unserer persönlichen Freiheit und prägt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Übt ein Staat aber Misstrauen gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern oder üben Bürgerinnen oder Bürger Misstrauen gegenüber dem Staat, dann schadet dies letztendlich dem ganzen Land - in Bezug auf die Schweiz einem Land notabene, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Höhe der Steuern selber bestimmen können.

Die Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" verlangt deshalb, dass der grundsätzliche Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre verankert wird, und im Speziellen, dass der automatische Informationsaustausch auf nationaler Ebene ausgeschlossen und das Bankkundengeheimnis wenigstens im Inland gewahrt bleibt. Die Initiative festigt somit das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie stellt sicher, dass die Privatsphäre der Menschen in der Schweiz weiterhin als wichtiger Grundwert geschützt bleibt und dass die Menschen eben nicht zu sogenannt gläsernen oder vollständig durchleuchteten Bürgern werden.

Auch die Alternative zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", der Gegenvorschlag, will das Bankkundengeheimnis und somit den Status quo in der Bundesverfassung verankern. Mit der Initiative wie auch mit dem Gegenvorschlag soll also verhindert werden, dass im Inland der automatische Informationsaustausch - also quasi das Gegenteil des Bankkundengeheimnisses - eingeführt wird und die Steuerbehörden auf Bankdaten zugreifen können.

Als ehemaliger Bankangestellter, der auch heute noch dem Bankgeheimnis unterstellt ist, empfehle ich Ihnen deshalb, sowohl die Initiative zur Annahme zu empfehlen wie auch dem Gegenvorschlag zuzustimmen.