Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-12-14
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Aus Zeitgründen werde ich die Position der SP-Fraktion wiedergeben und kurz auch den Antrag meiner Minderheit begründen.
Die Kommissionssprecher haben es gesagt: Es geht darum, ein Gesetz, das von 1937 bis heute nicht einer Totalrevision unterzogen wurde, zu modernisieren, es auf den heutigen Stand zu bringen. Einiges ist gesagt worden, ich möchte zwei Elemente hervorheben: Das eine Element ist die ganze Debatte rund um die Identifikationsnummer, also dass die AHV-Nummer als Identifikationsnummer verwendet wird. Da wird sich das Parlament früher oder später grundsätzlich überlegen müssen, wie es eigentlich mit der Frage der gigantischen Datenmenge, die an die AHV-Nummer gekoppelt ist, umgehen will. Ich glaube, früher oder später müssen wir in diesem Parlament die Frage der Identifikationsnummern und der Datenhäufung behandeln. Hier haben wir es so gelöst, wie der Kommissionssprecher es vorhin wiedergegeben hat.
Grundsätzlich unterstützt die SP-Fraktion die Revision dieses Gesetzes. Bei einem Punkt gibt es eine Divergenz. Auf dieser Divergenz basiert auch mein Minderheitsantrag: Es geht um die Schwellenhöhe, ab wann ein Unternehmen sich im Handelsregister eintragen muss. Bislang war es so, dass die Schwelle bei 100 000 Franken Umsatz lag. Die Kommissionsmehrheit begründete, diese sei viel zu tief, es wäre besser, sie auf eine halbe Million, also auf 500 000 Franken, anzuheben.
Ich glaube, das ist aus folgenden Überlegungen eine falsche Entwicklung. Die Eintragungspflicht verfolgt vor allem zwei Elemente. Das erste ist der Gläubigerschutz: Man will dafür sorgen, dass Gläubiger sich anhand des Handelsregistereintrags erkundigen können, wie die Firma organisiert ist, wer für die Firma zeichnet, wer hinter der Firma steht. Das zweite Element ist: Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner können sich vor dem Abschluss wichtiger Verträge via Handelsregistereintrag über die Organisation der Firma erkundigen. Es geht also um Transparenz, die in einem freien Wettbewerb sehr wichtig ist, denn man will ja wissen, mit wem man geschäftet oder wer für eine Firma schlussendlich zeichnet. Hebt man die Schwelle auf 500 000 Franken Umsatz an, verlieren natürlich ganz viele Unternehmungen die Pflicht, sich einzutragen. Damit verringern wir den Gläubigerschutz und die Transparenz im freien Wettbewerb. Vor allem - das war in der Diskussion ein Thema - im Zeitalter, in dem sich Firmen natürlich über Internet und ganz neue Plattformen am freien Wettbewerb beteiligen, ist es wichtig, dass man diese erfasst.
Es gibt keinen plausiblen Grund - zumindest konnte in der Kommission keine plausible Begründung gegeben werden -, warum diese Schwelle auf 500 000 Franken erhöht werden muss. Wir wissen, um 500 000 Franken Umsatz zu machen, braucht es bereits eine ziemlich grosse wirtschaftliche Tätigkeit. Wir glauben, dies sei eine falsche Entwicklung. Wir glauben, dass zum Schutz des freien Wettbewerbs, der Transparenz im Wettbewerb die Grenze von 100 000 Franken, wie sie bislang im Gesetz war und wie sie auch vom Ständerat und vom Bundesrat unterstützt wird, die ideale Grössenordnung ist. Damit können Transparenz, Gläubigerschutz und der freie Wettbewerb auf einer fairen Basis entstehen. [GZ]
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.