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Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verarbeitung und bessere Kenntnisnahme der Prüfergebnisse der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Darum hat der Bundesrat auch die Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes ans Parlament geschickt.

Mit diesen Anträgen, die wir hier relativ unspektakulär umsetzen, verschaffen wir den Anträgen der eidgenössischen Räte als Folge des Insieme-Berichtes Nachachtung. Auf die Details brauche ich nicht gross einzugehen. Wie gesagt, der Informationsfluss zwischen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, den Departementen und den mit Querschnittaufgaben betrauten Bundesämtern, dem Bundesrat, der Finanzdelegation und den Geschäftsprüfungskommissionen soll verbessert werden. Ebenfalls klärt die Gesetzgebung die Beziehungen zwischen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und den bundesverwaltungsinternen Revisionsdiensten und erfüllt damit auch die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofes, die dieser 2015 nach einer Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle abgegeben hat.

Nun hatten wir noch eine Diskussion zu Artikel 18 des Finanzkontrollgesetzes. Zu dieser hat sich der Bundesrat nicht geäussert. Hingegen beantragt Ihnen die Finanzdelegation mit 5 zu 0 Stimmen, Artikel 18 ersatzlos zu streichen. Dem sind auch die Finanzkommissionen gefolgt. Die Finanzkommission unseres Rates hat zudem auf ihr Bestätigungsrecht bei der Wahl des Sekretärs verzichtet. Sie ist also auch damit einverstanden. Artikel 18 ist mittlerweile durch andere Rechtserlasse überflüssig geworden, sodass er auch gemäss Abklärungen der Rechtsdienste des Parlamentes ersatzlos gestrichen werden kann. [PAGE 1152]

Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und allen Anträgen der Kommission integral zuzustimmen.