Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-12-14
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Die beiden parlamentarischen Initiativen wurden unabhängig voneinander eingereicht: die parlamentarische Initiative Humbel 10.407, "Prämienbefreiung für Kinder", vor sechs Jahren, und die parlamentarische Initiative Rossini 13.477, "KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene", vor drei Jahren. In der Kommission wurden sie gemeinsam behandelt. Beide verfolgen als gemeinsames Ziel eine finanzielle Entlastung von Familien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
In einer gewissen Abweichung von den ursprünglichen Initiativtexten sollen zwei Massnahmen die finanzielle Last für Familien verringern: Die Prämien von Jugendlichen sollen durch einen tieferen Beitrag beim Risikoausgleich entlastet werden. Für Kinder in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen sollen die Prämien stärker, mindestens um 80 Prozent, verbilligt werden.
Zuerst zur Anpassung des Risikoausgleichs für Jugendliche: Rund zwei Drittel der Prämien von Jugendlichen gehen heute an den Risikoausgleich. Von rund 300 Franken Prämien brauchen Jugendliche zur Deckung der eigenen Gesundheitskosten nur 100 Franken; 200 Franken gehen an den Risikoausgleich. Aufgrund dieser hohen Risikoausgleichsbeiträge können die Krankenversicherer für Jugendliche im Alter von 19 bis 25 Jahren kaum mehr Rabatte auf den Prämien gewähren. Die Folge davon ist eine grosse Belastung für viele Familien, da in vielen Fällen noch die Eltern für die Prämien der jungen Erwachsenen aufkommen.
Neu sollen junge Erwachsene bei den Beiträgen an den Risikoausgleich um 50 Prozent entlastet werden, sodass die Versicherer für Jugendliche substanziell tiefere Prämien als für die übrigen Erwachsenen festsetzen können. Aufgrund von Schätzungen mit Zahlen des Jahres 2013 würden die Krankenversicherer damit im Risikoausgleich um 92 Franken pro Monat und jungem Erwachsenen entlastet. Diese Ausfälle im Risikoausgleich müssten von den erwachsenen Versicherten kompensiert werden. Die Erwachsenenprämie würde um rund 10 Franken pro Monat stärker belastet.
Die Reduktion des Beitrages an den Risikoausgleich bei Jugendlichen führt zu tieferen Prämien, und das wiederum bedingt weniger individuelle Prämienverbilligung durch die Kantone. Per saldo dürfte für die Kantone eine Einsparung in der Grössenordnung von 70 bis 75 Millionen Franken resultieren. Diese Summe soll im System der Prämienverbilligung verbleiben und zur stärkeren Vergünstigung der Prämien von Kindern in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen eingesetzt werden.
Damit komme ich zur zweiten Massnahme, der Verbesserung der Prämienverbilligung für Kinder: Neu sollen die Kantone die Prämien für Kinder, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, um mindestens 80 Prozent verbilligen. Bisher waren sie verpflichtet, diese Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Diese Verpflichtung soll für Jugendliche in Ausbildung zwischen 18 und 25 Jahren bei 50 Prozent bleiben.
Im Rahmen dieser Gesetzesrevision soll zudem festgehalten werden, dass die Kinder vom massgebenden Versichertenbestand für den Risikoausgleich ausgeschlossen werden. Damit wird die geltende Verordnungsbestimmung auf Gesetzesstufe verankert.
Die SGK ist am 22. Oktober 2015 mit 16 zu 8 Stimmen auf den Entwurf eingetreten und hat ihn in die Vernehmlassung geschickt, wo er mehrheitlich positiv aufgenommen worden ist. Am 7. Juli 2016 hat die SGK den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Am 12. Oktober 2016 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen und zwei Änderungsanträge gestellt, welche beide am 4. November die Zustimmung der Kommission fanden. Gestrichen wurde namentlich die im Entwurf vorgesehene neue Alterskategorie für 26- bis 35-Jährige.
Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.