Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Hier geht es darum, wer die Beweislast für die Einhaltung der Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzdienstleisters tragen soll. Die Kommissionsmehrheit ist mit dem Bundesrat, der ja keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, der Meinung, dass die ordentlichen Beweislastregeln auch im Bereich der Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten Anwendung finden sollten. Wir sehen nicht ein, warum gerade hier eine Beweislastumkehr eingeführt werden soll und dann der Finanzdienstleister die Beweislast dafür tragen soll, dass er all seinen gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist. Es muss ja dann vonseiten des Kunden, der einen Anspruch geltend machen will, bewiesen und aufgezeigt werden, wo die Unzulänglichkeiten bestanden haben. Das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit. [PAGE 1171]
Wir bitten Sie deshalb, hier an den ordentlichen Beweislastregeln festzuhalten und keine spezielle Beweislastumkehr zu statuieren.