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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14

Wortprotokoll

Es wurde jetzt bereits vom Kommissionssprecher gesagt, dass diese Vorlage zwei Themen hat. Das ist auf der einen Seite das Personenstandsregister, und auf der anderen Seite ist es das Grundbuch. Die beiden Themen sind insofern verbunden, als beide einer Modernisierung bedürfen. Deshalb hat der Bundesrat die beiden Themen hier auch in einer Botschaft zusammengefasst. Der Sprecher Ihrer Kommission hat die Geschichte dieser Vorlage bereits etwas dargestellt, und ich werde das jetzt nicht wiederholen. Es gibt die Unterstützung für den Teil des Personenstandsregisters, und es gab die Rückweisung des Nationalrates in Bezug auf das Grundbuch.

Ich möchte doch noch kurz etwas zur Bundeslösung Infostar sagen, weil wir hier ja im Gespräch zwischen Bund und Kantonen zur Einsicht gekommen sind, dass der Bund die Verantwortung für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Infostar, also des Personenstandsregisters, ganz übernehmen soll. Der Bundesrat beantragt Ihnen heute, diese gemeinsam mit den Kantonen erarbeitete Lösung zu unterstützen. Es wurde auch gesagt, dass der Nationalrat dieser Idee im April dieses Jahres bereits einstimmig gefolgt ist. Ihre Kommission unterstützt diese Lösung ebenfalls.

Meines Erachtens ist es einfach wichtig festzuhalten, dass der Bund mit der Verantwortung auch die Kosten des laufenden Betriebs und der Entwicklung übernimmt. Diese Kostenverantwortung des Bundes wird aber durch zwei Faktoren gemildert: Erstens werden die Kantone für die Benutzung der zivilstandsamtlichen Funktionen dem Bund ein angemessenes Entgelt bezahlen. Zweitens kann der Bund Dienstleistungen für Dritte, für Zwecke ausserhalb des Zivilstandswesens, anbieten und diese Kosten direkt auf die Dritten überwälzen.

Zuhanden der Materialien möchte ich noch Folgendes festhalten: Im Kern bleibt Infostar ein Arbeitsinstrument für die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten in den Kantonen und Gemeinden. Weiter- und Neuentwicklungen werden auch in Zukunft auf deren Bedürfnisse zugeschnitten, also nicht anders, als es bereits heute gemacht wird. Deshalb hat der Bund ein Interesse, die Kantone in Fachfragen eng mit einzubeziehen. Die Einzelheiten dieses Einbezugs wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe regeln. Die Botschaft skizziert bereits die Grundzüge dieser Zusammenarbeit. Insbesondere schlägt der Bundesrat vor, eine neue verwaltungsinterne Fachkommission des Bundes zu schaffen, und an dieser sollen die Kantone massgeblich beteiligt sein.

Zusätzlich habe ich mich mit dem Präsidenten der KKJPD, Herrn Regierungsrat Käser, darauf verständigt, dass wir Fragestellungen, für die diese neue verwaltungsinterne Kommission keine einvernehmliche Lösung findet, im Kontaktorgan EJPD/KKJPD thematisieren werden. Auch übergeordnete politische oder strategische Anliegen sollen über dieses Kontaktorgan eingespiesen werden können. Das periodisch tagende Kontaktorgan ist ein allgemein anerkanntes und auch ein fest etabliertes Gefäss. In den letzten Jahren haben wir bewiesen, dass dieses auch funktioniert. Es hat sich, wie gesagt, als Plattform für die Zusammenarbeit bei Justizthemen von gemeinsamem Interesse bereits in der Vergangenheit bestens bewährt. Eines möchte ich aber noch klar sagen: Es ist unser gemeinsames Verständnis, dass diese gegenseitige Zusicherung die Entscheidbefugnisse des Bundes gemäss Entwurf und Botschaft nicht beschneidet.

Ich komme noch zum Grundbuch. Es wurde bereits erwähnt: Der Nationalrat hat diesen Teil der Vorlage mit grosser Skepsis aufgenommen; der Kommissionsberichterstatter und jetzt auch Herr Ständerat Engler haben bereits darauf hingewiesen. Im Zentrum stehen zwei Fragen: Zum einen wurde im Nationalrat moniert, dass Aufgabenträger im Bereich des informatisierten Grundbuches grundsätzlich im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand sein müssten. Zum andern verlangt der Rückweisungsantrag, dass im Grundbuch anstelle der AHV-Nummer ein sektorieller Personenidentifikator zu schaffen sei.

Ich möchte hier nochmals vor allem auf die erste Frage eingehen. Der Nationalrat wird diese Frage sicher noch einmal intensiv diskutieren, weil sich seit seinem Entscheid einiges getan hat.

Der Vorstand der KKJPD hat die Frage einer Mehrheitsbeteiligung der Kantone an der Six Terravis AG an seiner Sitzung im September konkret diskutiert; für die KKJPD ist klar, dass eine solche Lösung für sie nicht infrage kommt. Der Sprecher Ihrer Kommission hat Ihnen die wesentlichen Gründe genannt. Die Kantone wollen sich aus grundsätzlichen Überlegungen nicht auf einen bestimmten Anbieter, auf ein bestimmtes Produkt und auf eine technische Lösung festlegen. Der Bundesgesetzgeber soll sich auf die Regelung der Standards und der Rahmenbedingungen beschränken, um die Interoperabilität sicherzustellen; konkret bedeutet das, dass sich die Kantone den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern, aber Kompatibilität der technischen Lösungen wünschen. Das ist auch die Vorstellung, die der heutigen Vorlage zugrunde liegt. Es versteht sich von selbst, dass eine Lösung nur mit den Kantonen, nicht gegen die Kantone gefunden werden kann. [PAGE 1198]

Damit steht die Frage im Raum, ob für den Bund eine Mehrheitsbeteiligung an der Six Terravis AG infrage kommt. Abgesehen davon, dass die Finanzlage des Bundes ein solches Engagement eigentlich verbietet, ist eine Mehrheitsbeteiligung ausgeschlossen: erstens, weil Grundbuchführung eine Aufgabe der Kantone ist, die Grundbuchdaten unterstehen der kantonalen Hoheit; zweitens, weil die Kantone frei sind und auch frei bleiben sollen, um eigene Lösungen zu entwickeln - es ist nicht die Aufgabe des Bundes, solche Applikationen zu verdrängen. Schliesslich, das wurde auch erwähnt, kann der Bund nicht gleichzeitig eine Dienstleistungsplattform betreiben, die der Aufsicht der Kantone und seiner eigenen Oberaufsicht über das Grundbuchwesen untersteht. Hier würde ein Interessenkonflikt entstehen.

Ich kann bestätigen, was gesagt wurde. Ihre Kommission hat diese Fragen gründlich geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass das Konzept des Bundesrates überzeugt. Ihre Kommission hat sich auch vertieft mit der Frage der Aufsicht über die privaten Aufgabenträger auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass diese funktioniert. Sie haben festgehalten, dass eine koordinierte Kontrolle von Datenplattformen im Grundbuchbereich besteht.

Damit komme ich jetzt abschliessend zur Frage des Personenidentifikators im Grundbuch. Da kann ich mich kurzfassen: Der Bundesrat hat die Verwendung der AHV-Versichertennummer vorgeschlagen. Ihre Kommission hat sich für einen sektoriellen Personenidentifikator nach dem Modell des Handelsregisters ausgesprochen. Die Vorlage wurde übrigens heute Morgen im Nationalrat angenommen. Der Bundesrat bleibt zwar von seinem Vorschlag überzeugt, aber wenn Ihre Kommission jetzt die Handelsregisterlösung vorzieht - im Wissen, und das möchte ich betonen, dass das mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden ist -, dann will sich der Bundesrat diesem Anliegen nicht verschliessen. Der Bundesrat wird Ihnen rasch eine Vorlage zur Frage der allgemeinen Verwendung der AHV-Nummer als Identifikator im Behördenverkehr vorlegen. Damit entspricht er aber auch einem Anliegen, das in Ihrer Kommission und auch im Nationalrat wiederholt geäussert wurde. Für das Grundbuch - da sind wir uns jetzt alle einig - brauchen wir aber bereits heute eine Lösung. Der Antrag Ihrer Kommission bringt hier einen pragmatischen Kompromiss, den auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitträgt.

Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie diese beiden Fragen noch einmal so gründlich angeschaut hat. Ich denke, damit sollte jetzt der Weg geebnet sein, dass Ihr Rat und hoffentlich dann auch der Nationalrat diese Vorlage beraten und verabschieden kann.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen.