Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14
Wortprotokoll
Die Motion Janiak verlangt ja die Einführung einer Kronzeugenregelung im [PAGE 1210] Strafrecht, lässt aber weitgehend offen, wie man diese Forderung umsetzen soll. Jetzt kann man sagen, Herr Ständerat Janiak, Sie hätten das Glück oder das Pech, dass Sie das so offen formuliert haben. Sie haben vorher gesagt, Sie hätten gewünscht, dass der Bundesrat eine vertiefte Prüfung vorgenommen hätte. Das macht der Bundesrat jeweils, wenn er Postulate bekommt, aber bei dieser Motion ist es vielleicht schon ein bisschen ein Problem, dass sie eben doch sehr offen formuliert ist. Sie haben selber in Ihrem Votum schon aufgezeigt, wie unterschiedlich man eine solche Motion hier umsetzen könnte. Herr Ständerat Schmid hat jetzt noch das Kartellrecht ins Spiel gebracht.
Ich denke, wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass man diese Möglichkeit, dieses Instrument mal näher anschauen soll, dann bedenken Sie, dass man es ja schon einmal gemacht hat. Aber es stimmt, dass es jetzt schon ein paar Jährchen zurückliegt. Es war die Expertenkommission zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts im Jahr 1997, die sich damit befasst hat. Der Bundesrat hat es dann im Jahr 2005 im Rahmen der Botschaft zur Strafprozessordnung auch noch geprüft. Beide, sowohl die Expertenkommission als auch der Bundesrat, haben sich damals gegen eine solche Kronzeugenregelung ausgesprochen.
Ich kann das gleich schon vorwegnehmen und Folgendes sagen: Falls Ihr Rat diese Motion jetzt annehmen würde, dann würden wir uns vorbehalten, im Zweitrat einen Änderungsantrag zu stellen. Ich kann auch gleich vorwegnehmen, in welche Richtung der gehen würde. Was der Bundesrat nach wie vor ablehnen würde, wäre eine ausgedehnte Kronzeugenregelung, die eben von einer Bestrafung völlig absehen würde. Hingegen könnte man allenfalls die Strafmilderung, wie wir sie heute ja schon gemäss Artikel 260ter Ziffer 2 StGB kennen, im Rahmen der Al-Kaida-Gesetzgebung ausweiten - das würde ich jetzt nicht ausschliessen. Sie haben das richtig festgehalten, diese Möglichkeit der Strafmilderung ist heute auf den Tatbestand der kriminellen Organisationen beschränkt. Er gilt aber nicht für Straftaten von Personen, die einer der Gruppierungen Al Kaida oder "Islamischer Staat" oder einer verwandten Organisation angehören. Das ist in der Tat etwas schwer verständlich, das hat mit der Geschichte der Gesetzgebung zu tun. Hier wäre der Bundesrat sicher bereit zu überlegen, ob man diese Möglichkeit der Strafmilderung, wenn ein Kronzeuge auftritt, auch auf die genannten und verwandten Organisationen ausdehnen könnte.
Herr Ständerat Jositsch hat ausgeführt, dass wir bis jetzt, gerade wenn es um schwere und schwerste Straftaten geht, in unserem Rechtssystem von kompletter Straffreiheit Abstand genommen haben. Davon möchte der Bundesrat nicht abweichen. Ich habe versucht, Ihnen eine Brücke zu bauen. Der Bundesrat wäre bereit, im Zweitrat einen solchen Änderungsantrag zu stellen. Wenn Sie die Motion ablehnen, würde ich das aber auch nicht gleich so interpretieren können, dass Ihr Rat der Meinung sei, dass Sie das im Kartellrecht auch nicht mehr wollen. Das müssten Sie schon noch einmal separat anschauen. Vielleicht kommen Sie aber dann zum Schluss, dass Sie doch lieber ein Postulat einreichen. Ich kann Ihnen jetzt nicht im Namen des Bundesrates sagen, was wir mit diesem Postulat tun würden. Sie haben aber in meinem Votum gehört, dass wir im Rahmen der Folgegesetzgebung des Al-Kaida-Gesetzes, die wir ohnehin machen müssen, die Frage der Strafmilderung bei diesen Organisationen sicher auch anschauen werden. Wenn Sie weiter gehen möchten, dann lehnen wir das zurzeit ab. Bei einem Postulat müsste sich der Bundesrat noch einmal darüber unterhalten.