Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-03-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen. Die Erhebung des dritten Lohnprozentes bis zum maximalen UVG-Verdienst sowie die Deplafonierung bis zum zweieinhalbfachen UVG-Verdienst waren 1994 bei ihrer Einführung Notmassnahmen, Bremsmanöver im Lichte der zunehmenden Verschuldung der Arbeitslosenkasse und Instrumente zur Rückzahlung dieser Schulden. Entsprechend wurden damals auch der ausserordentliche Charakter und die Befristung dieser Massnahmen unterstrichen. Die Schulden sind bis Ende 2002 abgetragen. Deshalb sind die seinerzeit vom Parlament - und ich möchte dies betonen, Herr Bundesrat: vom Parlament - in dieser Angelegenheit abgegebenen Versprechen einzulösen. Entsprechend haben wir im Rat ja auch im ersten Durchgang deutlich entschieden. Im Nationalrat wurde bei der Einführung auch klar in diese Richtung votiert. Trotzdem hat sich eine Mehrheit des Nationalrates für die Beibehaltung des Solidaritätsbeitrages der Besserverdienenden ausgesprochen.
Solches Handeln mag im Hinblick auf die Konsensfindung als opportun erscheinen. Ich meine aber, dass es gegenüber denjenigen, welche sich seinerzeit im Hinblick auf das gemachte Versprechen solidarisch zeigten, unfair wäre. Glaubwürdigkeit ist in diesen Monaten wieder zum zentralen Element in unserer Gesellschaft geworden. Das gilt für alle Situationen, auf welcher Seite des sozialen Spektrums man sich auch befinden mag. Die Tendenz im Sozialversicherungsrecht, die Umverteilungssolidarität nicht nur auf der Ausgaben-, sondern auch auf der Beitragsseite noch vermehrt einzuführen, stört mich - ich stehe offen dazu -, denn sie führt zu Unübersichtlichkeit und zu neuen Ungerechtigkeiten. Wir sollten deshalb progressive Elemente in der Einkommensabschöpfung ausserhalb des Steuerrechts vermeiden oder höchstens auf aussergewöhnliche Situationen beschränken. Sonst verliert das System noch mehr an Übersichtlichkeit und öffnet ähnlichen Begehrlichkeiten im Sozialversicherungswesen Tür und Tor.
Dies ist umso mehr der Fall - die Präsidentin hat es bereits erwähnt -, als wir gemäss Artikel 90c bei schlechter Kassenlage - d. h. bei einer sich abzeichnenden Schuldenlast von fünf Milliarden Franken - bereit sind, dem Bundesrat nicht nur die Kompetenz, sondern auch die Pflicht aufzuerlegen, eine Beitragssatzerhöhung und die Deplafonierung für höhere Einkommen einzuführen. Es wäre aber gemäss meiner Interpretation - das möchte ich auch noch betonen, nicht zulässig - lediglich die Deplafonierung mit einem Prozent einzuführen und den Grundsatz gleich zu belassen. Diese Präzisierung scheint mir für alle Fälle zuhanden des Protokolls wichtig, denn die Formulierung, wie sie auf der Fahne steht, lässt zumindest theoretisch auf andere Spielarten hoffen. Ich denke, es ist wichtig, dass es so gehandhabt wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.