Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-12-15
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Eine Weissgeldstrategie der Schweiz im Ausland und dann ein Schwarzgeldhut in der Bundesverfassung, das passt nicht zusammen. Bundesrat Jean Bourgknecht von der CVP als damaliger Finanzminister verwies 1962 im Zusammenhang mit dem Bericht zur Motion Eggenberger betreffend wirksamere Bekämpfung der Steuerdefraudation auf die beunruhigende Zunahme des Steuerbetrugs in der jüngsten Vergangenheit. Man rücke diesem Übel in der Schweiz zu wenig zu Leibe. Die wichtigsten Gründe für die Steuerhinterziehung seien Habgier und Egoismus, falsch verstandene Sparsamkeit oder eine falsche Einstellung gegenüber dem Staat - man nehme zwar gerne, gebe aber nicht - und vor allem die infolge des Personalmangels entstehende ungewollte Unterstützung des Steuerbetrügers durch die Verwaltung durch unzulängliche Steuererfassung und mangelnde Steuerkontrolle. Es fehle am Empfinden dafür, dass Steuerbetrug als Delikt gegenüber der Gemeinschaft und gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler zu werten und dem gemeinrechtlichen Diebstahl und Betrug gleichzusetzen sei. So Herr Bundesrat Jean Bourgknecht von der CVP 1962.
2010 bestätigte der Bundesrat mit der Antwort auf meine Interpellation 10.3311, dass sich gemäss Umfragen die Steuermoral in der Schweiz seit 1988 deutlich verschlechtert habe. Auch die Praxis spricht eine klare Sprache gegen das Anliegen der Volksinitiative und für das Nichteintreten auf den Gegenentwurf. Allein mit der straflosen Selbstanzeige sind bis Ende 2015 rund 30 Milliarden Franken Schwarzgeld angezeigt worden. Die Zahlen der Kantone Waadt, Zug und Appenzell Innerrhoden sind dabei hochgerechnet worden, da diese Kantone ihre Zahlen bisher nicht veröffentlichten. Auch die Zivilgerichte können ein Lied davon singen, wie oft bei Trennungen, Scheidungen und Erbrechtsfällen Vermögen zum Vorschein kommen, die nicht deklariert werden.
Schätzungen zu den in der Schweiz von 1970 bis heute hinterzogenen Steuern gehen davon aus, dass 106 bis über 500 Milliarden Franken Vermögen bzw. 12,6 bis 35 Prozent der Einkommen nicht versteuert wurden. Ich stütze mich bei diesen Angaben auch auf die jüngste Publikation von Herrn Felix Schmutz, Doktorand bei Professor Schaltegger, sowie auf eine Publikation der Professoren Schaltegger, Schneider und Torgler aus dem Jahr 2008. Wenn ich eine Formel mit den Zahlen der nichtdeklarierten Einkommen und einem durchschnittlichen Steuersatz von 20 Prozent anwende, komme ich auf gut 20 Milliarden Franken hinterzogene Einkommenssteuern. Als Vergleich dazu: 2015 wurden beim Bund total 22,4 Milliarden Franken Mehrwertsteuern einbezahlt. Mit anderen Worten: Wenn alle in der Schweiz Steuerpflichtigen ihre nichtdeklarierten Vermögen angeben und darauf die entsprechenden Einkommenssteuern nachzahlen würden, könnte dank dieser Summe die Mehrwertsteuer gerade abgeschafft werden, oder, realistischer, die Steuern für die Mittelschicht könnten gesenkt werden. Das ist also der Schaden, welcher für die Bevölkerung und auch für die Wirtschaft in der Schweiz durch diese elende und leider noch in grossem Ausmass vorhandene Steuerhinterziehung entsteht.
Ich bitte Sie daher, zum Schutze der ehrlichen Steuerzahlenden die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.