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Matter Thomas · Nationalrat · 2016-12-15

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-15

Wortprotokoll

Wir gehen grundsätzlich von einem Staatsverständnis aus, das auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern beruht. Darum haben wir anfänglich unseren Behörden und unserer damaligen Finanzministerin geglaubt. Sie haben uns immer wieder versichert, man könne zwar gegen den übergrossen Druck der OECD, der EU, der USA das Bankgeheimnis für Ausländer nicht mehr aufrechterhalten - unfreiwillig, nicht weil man dies wolle -, aber im Inland solle das bewährte Bankkundengeheimnis selbstverständlich erhalten bleiben. Ein automatischer Informationsaustausch im Inland komme nicht infrage.

Noch vor wenigen Jahren galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als nicht verhandelbar. Wir haben diesen Satz schon einige Male gehört, aber ich wiederhole ihn trotzdem noch einmal. Im Jahr 2008 sagte ein Finanzminister in diesem Saal, das Ausland werde sich an diesem Bankgeheimnis noch die Zähne ausbeissen. Bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland preisgegeben. Kurze Zeit später liess man Gruppenanfragen zu. Dann kam der automatische und spontane Informationsaustausch. Heute liegt tatsächlich eine Botschaft des Bundesrates auf dem Tisch, in der vorgesehen ist, dass sogar bei gestohlenen Daten Amtshilfe geleistet werden solle.

Was passiert mit dem Versprechen, dass das Inland nicht betroffen sei? Sie wissen es selber: Man tut alles, um das Feld für den automatischen Informationsaustausch auch innerhalb der Schweiz vorzubereiten. Das zeigt die geplante und momentan sistierte Steuerstrafrechtsrevision, das zeigt der Vorschlag zur neuen Zahlstellensteuer von den Inlandbanken, und das zeigen die Aussagen der Bankiervereinigung. Wo immer wir im Ausland nachgeben und einknicken, soll kurze Zeit später dieses Zugeständnis auch in der Schweiz eingeführt werden. Es gilt, diesen bürgerfeindlichen Tendenzen wenigstens in der Schweiz einen Riegel vorzuschieben.

Durch die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" oder den direkten Gegenvorschlag soll dasjenige verfassungsmässig garantiert werden, was bislang als selbstverständlich galt, nämlich der Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre, auch der finanziellen Privatsphäre. Dass die Linke das Gegenteil will, wissen wir seit Jahrzehnten. Aber dass mittlerweile auch die Economiesuisse und die Schweizerische Bankiervereinigung gegen das Bankgeheimnis und für den automatischen Informationsaustausch sogar im Inland sind, ist nicht nur sehr bedauerlich, sondern zeigt, dass gewisse Wirtschaftsverbände - ich betone: gewisse Wirtschaftsverbände - das staatspolitische Gewissen vollends verloren haben.

Die Initiative wurde überparteilich initiiert. Darum bin ich umso erleichterter, dass die FDP Schweiz an ihrer Delegiertenversammlung die Unterstützung der Volksinitiative beschlossen hat, dass die heutige FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi Mitglied des Initiativkomitees ist, dass der Schweizerische Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband Zürich auf unserer Seite kämpfen und dass der heutige CVP-Präsident Gerhard Pfister sogar im Präsidium des Komitees sitzt. Deshalb trage ich heute auch die CVP-Farbe. Ich freue mich auf deren Stimme bei der abschliessenden Abstimmung.

Die Schweiz hat sich aus ihrer Tradition heraus immer für die Bewahrung von möglichst viel persönlicher Freiheit eingesetzt. Es ist nun an der Zeit, dass wir das Volk sprechen lassen.