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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-15

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat schon erklärt, dass der Bundesrat diese Vorlage begrüsst. Wir können ihr zustimmen. Es sind Veränderungen vorgesehen, die vor allem in den kommenden Jahren durchaus mal relevant sein können. Heute haben wir die Situation, dass die knappen Kapazitäten in der Regel durch Auktionen versteigert werden. Wer einen Vorrang geniesst, muss nicht ersteigern, hat also auch nicht entsprechende Auktionskosten zu tragen. Jetzt, wo der Strom in Europa günstiger geworden ist, in der Schweiz erheblich günstiger, ist das natürlich immer mehr ein Politikum und spielt für die Kosten eine Rolle, weil natürlich auch der Import entsprechend günstig wird. Das wiederum kann dann die Netzstabilität gefährden.

Insofern greift Ihre Kommission dieses Thema zu Recht auf. Die Aufhebung des Vorrangs für Kunden in der Grundversorgung trägt erheblich dazu bei, das Problem zu entschärfen, auch wenn wir diesen Vorrang in der Praxis noch gar nicht gewährt haben. Aber in der Theorie, wenn er wegen der tieferen Strompreise vermehrt greifen würde, ist das sicher vorausschauend.

Ebenso ist es mit der Aufhebung des Vorrangs für Strom aus erneuerbaren Energien. Wir haben heute die Situation, dass auf internationaler Ebene jeglicher Strom mit Herkunftsnachweis als grün und erneuerbar zertifiziert werden kann, und das zu sehr günstigen Preisen. Es besteht also ein finanzieller Anreiz, als grün zertifizierten Strom im Ausland zu beschaffen und - dies wiederum unter Nutzung eines Vorrangs - günstig in die Schweiz zu importieren. Auch das ist für das Übertragungsnetz eine grosse Gefahr. Wir denken deshalb, dass auch die Aufhebung dieses Vorrangs sinnvoll ist, auch wenn er heute in der Regel auch noch nicht von Relevanz ist.

Wir stimmen zu, den Vorrang bei den langfristigen Verträgen zu behalten; da funktioniert es seit Jahren reibungslos. Wir meinen auch, dass er im Einklang mit der Energiestrategie 2050 ist. Aufgrund der wirtschaftlich geringeren Bedeutung wird es bei den langfristigen Verträgen ja zu einer Reduktion des Volumens kommen, womit der Vorrang für diese zeitlich befristeten Verträge eine kleine Rolle spielen wird.

Schliesslich soll ein Vorrang für die 23 Grenzwasserkraftwerke bestehen bleiben; auch hier sind wir einverstanden. Geregelt sind in den betreffenden Verträgen insbesondere die Hoheitsanteile, welche den Anrainerstaaten zustehen. Zuweilen ist auch ausdrücklich angeordnet, dass der Strom, der aus der Nutzung der Grenzgewässer erzeugt wird, den Anrainerstaaten frei von Gebühren oder zusätzlichen Abgaben zur Verfügung stehen soll. Dadurch soll die einheimische [PAGE 1236] Produktion gleichgestellt werden. Der Grenzwasserkraft-Vorrang stellt somit sicher, dass die Hoheitsanteile den Anrainerstaaten auch dann staatsvertragskonform zur Verfügung gestellt werden können, wenn eine direkte Einspeisung ins jeweilige Verteilnetz nicht möglich ist und deshalb ein Rücktransport via das grenzüberschreitende Übertragungsnetz notwendig ist. Das ist sehr technisch, aber relevant für die Versorgung und schlussendlich auch für die Preissituation. Auch das wurde nur begrenzt beansprucht, es macht aber Sinn, weshalb wir so einverstanden sind.