Jans Beat · Nationalrat · 2016-12-15
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Es geht in diesem Block um zwei Fragen: erstens um den Titel des Gegenvorschlages, zweitens um die ersten drei Absätze des Gegenvorschlages.
Mit dem Titel will man uns glauben machen, dass es hier um den Schutz der Bankkundendaten gehe. Das soll in der Bundesverfassung stehen. Da machen Sie den Leuten etwas vor! Die Bankkundendaten sind schon heute nicht geschützt, da können Sie es nicht in die Verfassung schreiben. Die Bankkundendaten sind in doppeltem Sinne nicht geschützt:
Erstens haben wir den automatischen Informationsaustausch mit verschiedenen Ländern vereinbart. Dorthin schicken die Banken über den Staat die Bankkundendaten. Sie müssen nun nicht so tun, als sei das nicht so. Dies ist der erste Grund.
Zweitens ist das, was hier unter Bankkundendaten verstanden wird, präziser der automatische Informationsaustausch. Dafür gibt es einen internationalen Standard. Der ist klipp und klar. Erstens: Wie viel ist auf dem Konto? Zweitens: Wie hoch ist der Ertrag auf dem Konto? Diese Information gibt es einmal im Jahr. Diese Information haben die Steuerbehörden; sie haben sie, sie müssen sie haben. Das ist nicht freiwillig! Alle Bürger sind verpflichtet, diese Information zu liefern! Das sind die Bankkundendaten!
Wenn man Ihnen zuhört, bekommt man bisweilen den Eindruck, diese Informationen liefere man freiwillig und es könne jeder melden, was er wolle. Diese Information schulden aber alle Bürger den Steuerbehörden. Die Frage ist nun noch, ob diese Information allenfalls direkt von der Bank dorthin geht oder ob sie indirekt von uns Steuerzahlenden dorthin geht. Aber an der Vertraulichkeit, am Vertrauen zwischen Staat und Bürger, an der Privatsphäre, am Schutz meiner Privatsphäre ändert sich dadurch überhaupt nichts. Nichts!
Deshalb macht der Titel des Gegenentwurfes keinen Sinn; das gilt auch für die ersten drei Absätze. Die ersten drei Absätze wollen etwas, was wir in der Verfassung bereits haben, nämlich einen umfassenden Schutz der Privatsphäre. Da ist die finanzielle Privatsphäre mit einbezogen. Wenn Sie das jetzt explizit formulieren, dann bekommen Sie solch hilflose Formulierungen, wie Sie sie in den ersten drei Absätzen haben - eine willkürliche Aufzählung dessen, was der Schutz der Privatsphäre sein könnte, nur mit dem Ziel, dass die finanzielle Privatsphäre dann noch explizit aufgeführt wird. Damit gewinnen wir nichts ausser einer willkürlicheren, umfangreicheren Bundesverfassung - sonst überhaupt nichts.
Im Namen der Ehrlichkeit bitte ich Sie, die beiden Anträge der Minderheit Pardini zu unterstützen.