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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-12-15

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-15

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg noch etwas zu dem sagen, was vorhin von den Kommissionssprechern aufgenommen worden ist. Sie sagten, der Gegenentwurf sei nicht schlecht. Ich möchte hier daran erinnern, dass der Gegenentwurf in der Vernehmlassung sehr wohl, auch in seinen Grundzügen, kritisiert worden ist. Diese Kritik teilen wir. Wir machen uns daran, hier Steuerrecht in die Bundesverfassung zu schreiben, womit wir das geltende Recht betonieren. Die Finanzdirektorenkonferenz beispielsweise schreibt, dass sich im Entwurf "zahlreiche Schwächen des geltenden Steuerstraf- und -verfahrensrechts, wie z. B. die fehlende Trennung zwischen Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren, der Konflikt zwischen der Mitwirkungspflicht im Veranlagungsverfahren und dem Verbot des Selbstbelastungszwangs im Strafverfahren" usw. offenbarten. Das geltende Recht hat Mängel. Und jetzt wollen Sie das geltende Recht in die Bundesverfassung schreiben, womit Sie verunmöglichen, dass weitere Entwicklungen, die durchaus im Sinne von vielen von uns und von Ihnen sind, aufgenommen werden. Das ist einer der fatalen Mängel dieser Vorlage. Und das wurde sehr wohl kritisiert, beispielsweise in der Vernehmlassung. Es ist also nicht so, dass alle sagen, dass es gut sei, auf diese Weise die Weiterentwicklung voranzutreiben, weil das geltende Recht im Moment noch nicht geändert wurde. Vielmehr würde das geltende Recht gemäss Ihrem Vorschlag in die Bundesverfassung geschrieben! Damit wäre es nicht mehr möglich, diese Bestimmungen wieder zu ändern und sie an neue Gegebenheiten anzupassen.

In der Vernehmlassung wurde zum Gegenentwurf sehr wohl auch gesagt, dass dieser schlecht sei. Die Kantone haben beispielsweise als mögliche Auswirkungen genannt: "Verschlechterung der Steuermoral steuerehrlicher Personen; Erschwerung oder Verhinderung von Reformen im Steuerstraf- und -verfahrensrecht; Perpetuierung der ungleichen Spiesse zwischen Bund und Kantonen" und die Gefährdung der Reputation des Schweizer Finanzplatzes. Einige Kantone haben noch gesagt, dass es zu Regulierungsfolgekosten und Haftungsrisiken für Banken und zu einem Rückgang bei der freiwilligen Selbstdeklaration kommen könnte.

Wenn hier also jemand behauptet, dieser Gegenentwurf sei eigentlich nicht wirklich bestritten worden oder habe keine Mängel, dann stimmt das nicht! Das kam in der Vernehmlassung sehr deutlich zum Ausdruck. Ich habe aus den entsprechenden Dokumenten zitiert, die alle vorliegen. Deshalb wollen wir diese Gesetzesarbeit nicht in die Verfassung schreiben.

Wenn dann noch gesagt wird, die Kommission habe eine sehr intensive, seriöse Arbeit gemacht, dann kann man diese Auffassung vertreten. Aber: Wir haben noch bis zur letzten Sitzung im November über einzelne Wörter diskutiert; muss "ausschliesslich" rein oder nicht? Sind es die Inhaber von Finanzkonten oder nicht? Wir führen eine derart detaillierte Diskussion auf Verfassungsebene. Das ist unseriös, das ist unserer Verfassung und unseres Landes nicht würdig.

Ich komme jetzt zum Antrag meiner Minderheit II zu Absatz 6, die ich vertrete: Es gilt im Prinzip für alle Absätze, aber bei Absatz 6 ist es eben dann so, dass mit diesem Absatz eine Revision des Verrechnungssteuergesetzes, wie sie im Moment in verschiedenen Varianten angedacht wird, praktisch verunmöglicht wird. Sie zementieren nicht nur geltendes Recht und auch Mängel des geltenden Rechtes, sondern Sie verunmöglichen Verbesserungen, Veränderungen in anderen Rechten.

Ich muss natürlich ein Argument an den Kommissionssprecher zurückgeben: Jede Revision, die wir im Gesetzgebungsbereich machen werden, braucht eine Mehrheit dieses Parlamentes und kann auch mit einem Referendum bekämpft werden. Wovor haben denn die Initianten und die Vertreter des Gegenentwurfes Angst? Es gibt keinen Grund dazu. Es gibt absolut keinen Grund, eine derartige Bastelarbeit in die Verfassung zu schreiben, ohne Kenntnis all der Folgen, die sie auf weitere Gesetzgebungen haben wird. Diese umfassende Übersicht haben wir nicht. Sie wurde in der Kommission nicht erstellt. In diesem Sinne ist es wirklich ein Pfusch. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen.