Flach Beat · Nationalrat · 2016-12-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die Grünliberalen bitten Sie hier, der Minderheit zu folgen. Warum? Aus einem ganzen Strauss [PAGE 2276] von verfassungsrechtlichen Ideen ist jetzt noch dieses Rückwirkungsverbot geblieben. Die SPK machte der ständerätlichen Schwesterkommission den Vorschlag, diesen Strauss zur Sanierung - nenne ich es einmal - der Volksrechte im Bereich der Initiativen in einer gemeinsamen Subkommission zu bearbeiten. Die ständerätliche Kommission konnte sich für diese Idee leider nicht erwärmen und lehnte dies ab. Es dünkt mich ein wenig, dass die Reaktion darauf war: Ja, dann lassen wir es doch lieber ganz sein, wenn die nicht mit uns zusammenarbeiten wollen. Das ist aber der falsche Ansatz. Das Rückwirkungsverbot in die Verfassung zu schreiben, worüber wir hier diskutieren, hat ganz konkrete und direkte Auswirkungen auch auf den restlichen Strauss von Ideen.
Wir haben es bei der Erbschaftssteuer-Initiative erlebt: Es führt zu grosser Rechtsunsicherheit, was es bedeuten könnte, wenn wir in die Verfassung hineinschreiben, dass zwei, drei Jahre vorher erworbene Rechte plötzlich infrage gestellt werden. Das führt zu Rechtsunsicherheit, und wir sollten uns anschicken, Rechtsunsicherheit wenn immer möglich zu vermeiden. Änderungen unserer Verfassung sind doch etwas, das wir für die Zukunft erlassen sollten. Wir sollten dabei nicht versuchen, die Vergangenheit zu ändern. Wir haben heute den Beschluss gefasst, eine Art Verordnungstext, der an Komplexität kaum zu überbieten ist, in die Verfassung hineinzuschreiben. Nicht einmal in einem Finanzreglement würde ich so etwas erwarten. Auch das ist einer der Punkte, über die wir diskutieren müssen. Darum wäre es richtig und angemessen, wenn wir uns mit dem Rückwirkungsverbot eingehender befassen würden.
Das Beispiel, das angeführt wurde, wonach ein ganz schlauer Initiant hingehen könnte und eine Strasse sozusagen im Nachhinein durch eine Volksabstimmung zu einem unbefahrbaren Bauteil machen könnte, ist natürlich ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Es geht dabei auch darum, dass sich Initianten überlegen müssen, wie sie ihr Anliegen durchbringen und ob sie ihre Anliegen nicht am besten so formulieren, dass sie nirgendwo auch nur den Anschein erwecken, ein wohlerworbenes Recht, das auf der Verfassung basierend erlassen worden ist, infrage zu stellen.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsminderheit zuzustimmen, diese Arbeit an die Hand zu nehmen und sich nicht zu verweigern, einer neuen Idee endlich zum Durchbruch zu verhelfen.