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Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-12-15

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-15

Wortprotokoll

Die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, die heute zur Beratung vorliegt, fordert, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung eingeführt wird. Sie wurde in der UREK-SR zusammen mit dem Antrag des Bundesrates zur Abschreibung der Motion Fournier 11.3511 behandelt. Die Abschreibung wurde von der UREK-SR sistiert. Im Rahmen dieser Motion Fournier hatte der Bundesrat eine informelle Konsultation durchgeführt. Er kam zum Schluss, dass die Schaffung eines interkantonalen Konkordates schwierig sei und dass deswegen für ein Versicherungsobligatorium eine Verfassungsänderung nötig wäre.

Der Ständerat hat am 20. September 2016 mit 23 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Er möchte die Erdbebenversicherung nicht in der Bundesverfassung regeln, sondern die Kantone nochmals auffordern, im Rahmen eines Konkordates eine Lösung zu erarbeiten. Zudem befürchtet der Ständerat, dass sich für ein nationales Versicherungsobligatorium bei einer Verfassungsabstimmung keine Mehrheit erreichen liesse. Die Befürworter der Initiative wiesen auf das hohe Risiko und den möglicherweise sehr hohen Schaden eines starken Erdbebens hin. Sie wiesen auch darauf hin, dass das Pooling in der Natur des Versicherungswesens liege, wie dies bei allen Elementarschäden der Fall sei; dieses lässt sich nur mit einer grossen Menge Versicherter einigermassen finanzierbar gestalten. Beim Hagel ist es dasselbe: Die Ereignisse finden lokal statt, aber eine ganze Gemeinschaft kommt für die Deckung der Schäden auf.

Es liegt im Wesen dieser Versicherungen, dass es die einen trifft, dass man aber gemeinsam bezahlt. Die Wahrscheinlichkeit, getroffen zu werden, ist wie bei jeder Versicherungslösung individuell und unterschiedlich - und trotzdem zahlen alle in den Topf. Wenn aber beispielsweise nur zwei Kantone mitmachen würden, würde das die Rückversicherung enorm verteuern, sodass eine Verfassungsgrundlage notwendig wäre, damit sich der Bund überhaupt finanziell beteiligen könnte.

Die Mehrheit wies darauf hin, dass diese Standesinitiative einen etwas anderen Ansatz hat als die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 14.456, die wir vor einem Jahr in diesem Rat behandelt haben. Aber es geht um die gleiche Frage, nämlich darum, wo die Zuständigkeit für eine gesetzliche Regelung liegt. Für alles, was mit Gebäuden zu tun hat, sind die Kantone zuständig. Man könnte jedoch Lösungen mit Konkordaten finden; das haben wir schon vor einem Jahr gewusst. Neu ist auch nicht die Erkenntnis, dass man sich damit schwertut.

Wir haben unter diesen Vorzeichen damals die Frage gestellt, ob der Bund im Bereich und Umfeld der Gebäude überhaupt eine Kompetenz hätte, etwas zu bewirken. Die Antwort war Nein, weil die Verfassungsgrundlage dazu fehle. Eine solche ist im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 14.456 diskutiert worden; der Nationalrat hat ihr aber mit 125 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Wir haben bereits damals ausgiebig darüber diskutiert und festgestellt, dass es Vor- und Nachteile gibt. Zu beantworten sind Fragen wie: Was würde bei einem Erdbeben tatsächlich geschehen? Welche Schäden wären nicht gedeckt? Was wäre bei einem Super-GAU? Welche Deckung wäre in welchem Fall sicherzustellen, oder welche Geldmenge würde in etwa benötigt? Dabei spricht man von Geldmengen, die in etwa den Umfang einer Pensionskasse annehmen könnten. Wie würde man das managen? Solche Risiken und Szenarien haben wir diskutiert.

Heute gibt es keine neuen Erkenntnisse, sodass es keine Gründe gibt, eine andere Haltung einzunehmen, als der Standesinitiative keine Folge zu geben und zu sagen, dass es an den Kantonen ist, sich über Konkordate zu einigen, wenn das Bedürfnis vorhanden ist, eine solche Erdbebenversicherung zu schaffen.

Wir haben ein föderalistisches System. Man kann nicht überall dort, wo man nicht zufrieden ist, sagen, der Bund möge schauen. Eine föderale Struktur hat Vor- und Nachteile, wie sich auch bei diesem Geschäft wieder einmal zeigt.

Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Wir bitten Sie, diese Haltung zu bestätigen.