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Landolt Martin · Nationalrat · 2016-12-16

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2016-12-16

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, weil es für den Moment die bestmögliche Lösung ist, die in dieser knappen Zeit möglich war, und weil sie die vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der Europäischen Union schützt.

Wir haben in der Debatte mehrfach betont, dass diese Lösung der erste Schritt ist und dass weitere Schritte folgen müssen. Der Bundesrat ist nun in verschiedener Hinsicht gefordert: Einerseits muss weiterhin mit der EU über das künftige Verständnis, über die künftige Ausprägung der Personenfreizügigkeit verhandelt werden. Wir sind überzeugt, dass sich die EU auch intern mit dieser Frage auseinandersetzen wird. Andererseits müssen wir den Volkswillen präzisieren lassen. Es stehen verschiedene widersprüchliche Betrachtungen im Raum hinsichtlich der Frage, in welches Verhältnis der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 in Bezug auf die Zukunft der Bilateralen zu setzen ist. Beantworten kann uns diese Frage nur das Volk selbst. Es spricht in einer direkten Demokratie nichts, aber auch gar nichts dagegen, genau diese Frage dem Stimmvolk zu stellen.

Die BDP ist tief davon überzeugt, dass eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer nicht bereit ist, die Bilateralen über Bord zu werfen. Wir haben deshalb schon vor über zwei Jahren vorgeschlagen, die bilateralen Vertragsbeziehungen mit der EU in der Verfassung zu verankern. Wäre man damals der BDP gefolgt, könnte diese Frage inzwischen bereits geklärt sein. Es handelt sich immerhin um eine der strategisch wichtigsten Fragen für den Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz.

Gemäss dem Motto "Lieber spät als nie" haben wir dazu in absehbarer Zeit eine weitere Gelegenheit, indem wir über einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative den Volkswillen präzisieren lassen und Klarheit darüber erhalten, wie die Bilateralen einzustufen sind und ob es richtig war, dass wir mit dem heutigen Gesetz die Bilateralen schützen und höher gewichten als andere Begehren, die ebenfalls vom Stimmvolk kommen.

Gehen wir also zurück zu unserem Auftraggeber und teilen wir ihm mit, dass wir nicht in der Lage sind, den Auftrag wörtlich und buchstabengetreu umzusetzen. Fragen wir das Volk, was wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter als Nächstes tun sollen. So geht das in einer direkten Demokratie, die einen ehrlichen Dialog mit dem Volk pflegt.