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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-03-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich versuche, die hier zur Diskussion stehenden Standesinitiativen in einen etwas grösseren Zusammenhang zu bringen. Dabei ist wichtig, dass einige verfahrensrechtliche Aspekte bekannt sind. Das Geschäftsreglement sagt Folgendes: Wenn beide Räte einer Standesinitiative Folge geben, wird diese dem einen oder anderen Rat zur Erstbehandlung zugewiesen. Für das Verfahren zur Ausarbeitung einer Vorlage gilt - gemäss Artikel 21novies Absatz 2 des Gschäftsverkehrsgesetzes - Artikel 21quater GVG. Dieser Artikel 21quater besagt nun, dass der Rat, welcher der Initiative Folge zu geben beschlossen hat, eine Kommission beauftragt, welche eine Vorlage auszuarbeiten hat. Eine solche Vorlage kann auch einen Gegenentwurf enthalten.

Im Bewusstsein dieser verfahrensmässigen Gegebenheiten hat Ihre Kommission für Rechtsfragen die Angelegenheit geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird der Initiative des Kantons Jura Folge gegeben. Das heisst, dass sich die Kommission für Rechtsfragen entweder des National- oder des Ständerates so oder so mit dieser Angelegenheit der Erbenhaftung beschäftigen muss. Ihre Kommission für Rechtsfragen glaubt nun aber, dass es richtig wäre, wenn auch der Standesinitiative Tessin Folge gegeben würde; und zwar deswegen, weil auf diese Art und Weise erreicht wird, dass die ganze Problematik der Erbenamnestie - wie generell jene der Steueramnestie - Ihrer Kommission zur Beurteilung unterbreitet wird und Ihre Kommission so Gelegenheit erhält, Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten. Sie ist dabei nicht daran gebunden, sich nur auf die Standesinitiative Tessin zu beschränken. Sie kann - wie ich Ihnen vorgetragen habe - Gegenentwürfe ausarbeiten. Ihre Kommission für Rechtsfragen ist nun der Auffassung, dass es angesichts aller Umstände richtig wäre, wenn die Frage der Steueramnestie, in einer generellen Art und Weise gesehen, Gegenstand einer Ratstätigkeit werden könnte. Ihre Kommission hat denn auch gesagt, dass sie dann, wenn Sie der Initiative Folge geben, die Frage der Steueramnestie unter allen Aspekten prüfen will, also die verschiedenen Möglichkeiten in Betracht ziehen will, so die generelle Steueramnestie, die Selbstanzeige oder die Erbenamnestie. Ich glaube, dass dies aufgrund aller Umstände, die heute relevant sind, eine richtige Entscheidung wäre.

Lassen Sie mich diese Umstände ganz kurz schildern:

1. Der steuerpolitische Umstand: Es ist durchaus richtig - hier gehe ich mit Kollege Studer absolut einig -, dass sich bei allen Steueramnestien rechts- und steuerethische Argumente auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch Argumente betreffend Steuereffizienz finden lassen.

Es ist in der Tat steuerethisch problematisch, wenn jemand, der Steuern hinterzogen hat, deswegen nicht mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird. Es ist aber ebenso anzuerkennen, dass alle diejenigen, die ihre Steuern gerecht bezahlen, ein Interesse daran haben, dass jene, die Steuern hinterzogen haben, diese zur Anzeige bringen, weil damit erreicht wird, dass dem Gesetz eher zum Durchbruch verholfen wird. Die "Steuergerechten" können daraus eine gewisse Befriedigung ziehen, dass sie dem Staat nicht mehr abgeben müssen, als wozu sie von Gesetzes wegen verpflichtet sind.

2. Ein fiskalpolitisches Element: Wir sind uns bewusst, dass derzeit der Bund finanzpolitisch zwar absolut nicht in einer katastrophalen, aber doch in einer gewissen nicht [PAGE 91] beneidenswerten Lage ist. In dieser Situation ist es richtig, wenn wir alle Elemente prüfen, die dazu beitragen können, dass Steuersubstrate - vorhandene Ressourcenpotenziale , überhaupt - auch tatsächlich beansprucht werden. Der Bundesrat ist beispielsweise mit Bezug auf die Nationalbank in die richtige Richtung gegangen und hat auch auf der Ertragsseite gesucht, wo Mittel gefunden werden können. Wir glauben, dass auch eine vernünftig verstandene Steueramnestie in dieser Richtung etwas zu erreichen vermöchte.

3. Herr Lauri hat schon auf den neuen Finanzausgleich hingewiesen. Beim neuen Finanzausgleich spielt es eine sehr grosse Rolle, ob die Steuersubstrate der einzelnen Kantone richtig erfasst werden. Ich glaube, dass eine Steueramnestie, in welcher Form sie auch immer beschlossen würde, dazu beitragen könnte, dass in Richtung richtiger Annäherung an die wirklich vorhandenen Steuersubstrate etwas erreicht würde. Es wäre unter psychologischen Aspekten auch für den Finanzausgleich gut, wenn die Gewissheit vorhanden wäre, dass das, was die Basis des Finanzausgleiches ist, sich auch wirklich den tatsächlichen Fakten und Gegebenheiten annähert.

Das sind die wesentlichen Gründe, welche Ihre Kommission dazu bewogen haben, Ihnen zu beantragen, den Standesinitiativen Folge zu geben, mit dem Ziel, die Frage der Steueramnestie ganz generell zu behandeln, sie mit dem Bundesrat und allenfalls auch im Rahmen einer Vernehmlassung zu vertiefen und Ihnen bei Gelegenheit Bericht und Antrag zu erstatten. Wenn Sie diesen Grundgedanken gutheissen, können Sie, wenn Sie sowohl der Initiative des Kantons Tessin wie jener des Kantons Jura Folge geben, einen Impuls geben, damit in dieser Richtung etwas getan wird.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.