Vitali Albert · Nationalrat · 2017-02-27
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sieht jährliche Entlastungen von 800 Millionen bis eine Milliarde Franken vor. Das Jahr 2017 ist mit dem Budget bereits erledigt. Für die Jahre 2018 und 2019 gibt es zum Ständerat, wie schon gehört, vier Differenzen.
Zu den Massnahmen im Eigenbereich: In den ausführlichen Beratungen hier im Nationalrat haben wir unter Berücksichtigung mehrerer Minderheitsanträge gegenüber dem Bundesrat eine zusätzliche Kürzung von 100 Millionen Franken für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Nach den neuesten Weisungen des Bundesrates will er die Eigenausgaben ab dem Jahre 2018 um 150 Millionen Franken kürzen. Hier will also der Bundesrat weiter gehen als das Parlament.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Ansicht, dass die vom Nationalrat beschlossene Kürzung verantwortbar ist, und daher halten wir an diesem Entscheid fest.
Zum Bereich Migration und Integration: Die FDP-Liberale Fraktion will an der Kürzung um 11,4 Millionen Franken und somit am Entwurf des Bundesrates festhalten. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erwarten wir bei der Integration eine Effizienzsteigerung, und eine Kürzung von 10 Prozent ist somit vertretbar. Es handelt sich hier also nicht um eine Lastenverschiebung zu den Kantonen hin. Die bisherigen Programme haben ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis, das es zu verbessern gilt. Wir reduzieren hier insbesondere Beiträge im Ausländerbereich sowie Pauschalbeiträge, die der Bundesrat als ineffizient erachtet. Diese Kürzung gibt aber Mittel frei, um diese gezielter an einem nötigeren Ort, nämlich bei der Integration der Flüchtlinge, einzusetzen.
Zu den Massnahmen im Transferbereich des WBF: Es geht hier um eine vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik von zusätzlich 10 Millionen Franken. Die FDP ist der Meinung, dass das neue Instrument der Regionalpolitik einmal grundsätzlich überarbeitet werden sollte. Die Regionalpolitik wird durch den Bund mitfinanziert. Die Kantone müssen gleich viel leisten wie der Bund. Eine Kürzung würde somit auch die Kantone entlasten. Es werden regionalpolitische Projekte umgesetzt, die zumindest zu hinterfragen sind. Ist zum Beispiel ist die Förderung der Hochstammbäume wirklich eine Aufgabe dieser Regionalentwicklungsprojekte? Die Steuerung solcher Projekte läuft halt wohl oder übel über die Finanzen. Die zusätzlichen Kürzungen um 10 Millionen Franken sind zwingend nötig und verantwortbar. Ursprünglich waren die Finanzmittel der neuen Regionalpolitik als Anschubfinanzierung für neue Projektideen gedacht. Heute sind es zum Teil Dauerfinanzierungen - das kann es nicht sein für die Zukunft.
Ich komme zum Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung: Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag des Bundesrates, der Beitrag an die Kantone für die individuelle Prämienverbilligung sei von 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent, also um rund 75 Millionen Franken, zu kürzen. Diese beantragte Kürzung tritt aber erst in Kraft, wenn sie durch das Ergänzungsleistungsgesetz kompensiert wird. Daher ist das der richtige Mittelweg. Die Kantone werden einerseits entlastet und erhalten andererseits auch weniger finanzielle Unterstützung durch den Bund. Da die Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes aber noch nicht vorliegt, wird dieser Beschluss in der Übergangsbestimmung mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes gekoppelt.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die vier Anträge der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates und lehnt die Minderheitsanträge ab. Ich bitte Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen.