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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-02-27

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Sie haben es jetzt verschiedentlich gehört: Es geht um vier Differenzen, die verbleiben. Ich nehme dazu aus Sicht der Kommission Stellung.

Ich beginne bei Ziffer 4 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 1, bei den Massnahmen im Eigenbereich: Die Mehrheit der Kommission will an den Sparaufträgen im Eigenbereich festhalten, das heisst, sie verlangt zusätzlich zum bundesrätlichen Antrag Sparmassnahmen in der Höhe von je 100 Millionen Franken in den Jahren 2018 und 2019. Wichtig ist zu unterstreichen: Das neue Führungsmodell des Bundes tut hier nichts zur Sache. Es geht nicht um die Frage, wie geführt wird - das legt das neue Führungsmodell fest -, es geht nach Meinung der Kommissionsmehrheit darum, dass geführt wird. Sie ist der Meinung, dass dieser Sparbetrag ohne Weiteres verkraftbar ist. Der Eigenbereich des Bundes beläuft sich gesamthaft auf rund 100 Milliarden Franken. Die Kommissionsmehrheit findet es stossend, dass die Ausgaben für diesen Bereich laufend masslos ansteigen. Deshalb ist sie auch der Meinung, dass diese zusätzliche Einsparung verkraftbar ist. Diese zusätzliche Einsparung definiert letztlich den Sparpfad für den Personalbereich, dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das in Aussicht gestellte zweite Stabilisierungsprogramm.

Eine Minderheit der Kommission befürchtet demgegenüber einen eigentlichen Leistungsabbau in der öffentlichen Verwaltung und sieht die Errungenschaft der Chancengleichheit gefährdet. Sie beantragt vor diesem Hintergrund, dem Ständerat zu folgen und bezüglich der Jahre 2017 bis 2019 sogar noch hinter den Antrag des Bundesrates zurückzugehen, das heisst, pro Jahr je 5,5 Millionen Franken weniger zu sparen, als es der Bundesrat beantragt.

Ich bitte Sie, bei dieser Ziffer der Mehrheit der Kommission zu folgen, die mit 15 zu 9 Stimmen zustande gekommen ist und an der Version Nationalrat festhält, das heisst, in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich zum bundesrätlichen Antrag Sparmassnahmen in der Höhe von je 100 Millionen Franken vorzusehen.

Wichtig ist es, hier ebenso festzuhalten: Der Rechnungsabschluss 2016 täuscht. Dieses gute Resultat kam in erster Linie wegen Sondereinflüssen zustande und nicht etwa, weil hier Reserven bestehen würden.

Die zweite Differenz betrifft Ziffer 4 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 5, "Migration und Integration". Hier beantragt der Bundesrat für die Jahre 2018 und 2019 eine Kürzung von je 11,4 Millionen Franken. Das ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine massvolle Reduktion gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird bei der Integration nämlich eine Effizienzsteigerung erwartet. Eine Kürzung von rund 10 Prozent ist daher durchaus vertretbar. Auch hier muss deutlich unterstrichen werden: Es handelt sich eben gerade nicht um eine Lastenverschiebung zu den Kantonen. Vielmehr hatte das bisherige Programm ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das wird nun aufgrund der Erfahrungswerte verbessert. Die Kommissionsminderheit befürchtet genau diese Lastenverschiebung zu den Kantonen und befürchtet, dass eine gute Integration der Flüchtlinge gefährdet sei.

Ich bitte Sie auch hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - an der Version Nationalrat festhält, das heisst dem Bundesrat folgt und in den Jahren 2018 und 2019 je 11,4 Millionen Franken sparen will.

Die dritte Differenz betrifft Ziffer 4 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 11, weitere Massnahmen im Bereich der Regionalpolitik. Da ist die Mehrheit der Meinung, dass der Fonds mit einem Stand von einer Milliarde Franken absolut hervorragend geäufnet sei. Mit dem Antrag des Bundesrates wäre der Fonds immer noch mit über 900 Millionen Franken geäufnet. Es ist also hier kein einziges regionalpolitisches Projekt gefährdet. Deshalb wird hier auch kein einziges falsches Signal an die Regionen abgegeben. Die Regionalpolitik wird vielmehr durch den Bund mitfinanziert. Die Kantone müssen gleich viel leisten wie der Bund. Eine Kürzung führt also dazu, dass auch die Kantone entlastet werden. Die Kommissionsmehrheit ist hier der Meinung, dass das, was ursprünglich als Anschubfinanzierung konzipiert wurde, heute zu einer Dauerfinanzierung führt. Das will man korrigieren. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hält die Kommission daran fest, in den Jahren 2018 und 2019 je gut 10 Millionen Franken zu sparen.

Bei Ziffer 13, der vierten Differenz bzw. dem Antrag der Minderheit Gschwind, beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, am Beschluss des Nationalrates und damit am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, das heisst, die individuelle Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent und damit um rund 75 Millionen Franken zu kürzen. Die Mehrheit bittet Sie, hier ihrem Antrag und dem Bundesrat zu folgen, weil der Ausgleich über die Kompensation des Ergänzungsleistungsgesetzes als der richtige Weg erachtet wird.

[VS]