Keller Peter · Nationalrat · 2017-02-27
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27
Wortprotokoll
Sie können der Fahne entnehmen, dass die Teilrevision dieses Gesetzes weitgehend unbestritten ist. Die beiden Berichterstatter sind bereits auf den Minderheitsantrag eingegangen, ich kann es insofern kurz machen.
Die Aufgabe der Finanzkontrolle ist in Artikel 1 Absatz 2 beschrieben: Sie soll nämlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig ihrer Aufgabe nachgehen können. Diese Aufgabe ist unbestritten, ebenso ist das Öffentlichkeitsprinzip unbestritten. Wenn Kollege Hadorn sagt, es sei eben nötig, dass die Finanzkontrolle auch über laufende Geschäfte informiert, dann haben wir ein Abgrenzungsproblem bei der Frage, was noch Information ist und wo bereits Politik betrieben wird. Denn die Aufgabe der Finanzkontrolle ist es zu kontrollieren, und unsere Aufgabe ist es, ein Geschäft politisch zu würdigen.
Nun sind in letzter Zeit einige Fälle vorgekommen, in denen die Finanzkontrolle aus unserer Sicht in die politische Debatte eingegriffen hat, in denen sie nicht ihrer Aufgabe nachgekommen ist, sondern sich eigentlich politisch eingemischt hat. Die Minderheit verlangt deshalb, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in der Öffentlichkeit dann zurückhaltend kommuniziert, wenn es um Geschäfte geht, die noch im Parlament in der Beratung sind oder über die noch in einer eidgenössischen Volksabstimmung befunden werden muss. Wir wollen einfach eine klare Aufgabenteilung.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne die Minderheit zu unterstützen, damit klar ist, dass wir die Politik machen und die Finanzkontrolle ihrer wichtigen Aufgabe unabhängig nachkommt, aber keine Vermischung betreibt.