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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2017-02-27

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzhalten. Es wurde schon vielfach ausgeführt: Es ist im Rechtsstaat zentral und entscheidend, dass die Kompetenzen und Aufgaben der Verwaltung, des Bundesrates als Aufsichtsorgan, [PAGE 11] unserer Oberaufsichtsgremien, also Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen, und der jeweiligen Delegationen, also Finanzdelegation und Geschäftsprüfungsdelegation, nach Gesetz und Verfassung haargenau definiert und abgestimmt sind; dazu leistet diese Teilrevision einen Beitrag. Sie stärkt die Wirksamkeit insbesondere der Prüfung und Kontrolle der Pendenzen mit der Umsetzung der Empfehlungen, und sie regelt die Berichterstattung der verschiedenen Instanzen untereinander.

Was ich als Präsidentin der Finanzkommission noch betonen möchte: Auch wir bleiben in der Pflicht. Der Insieme-Bericht der Arbeitsgruppe der beiden Aufsichtskommissionen hält fest, dass wir zwei Jahre nach seiner Erstellung als Oberaufsichtsorgane noch eine Nachkontrolle machen müssen, um zu sehen, ob jetzt wirklich alles, was aus dem Bericht in Form von Empfehlungen resultierte, ausgeführt worden ist und ausgeführt wird. Dem werden wir nachkommen.

Die SP-Fraktion stimmt dieser Gesetzgebung zu, tritt auf die Vorlage ein und lehnt den Minderheitsantrag Keller Peter, da unnötig, ab.

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