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Egloff Hans · Nationalrat · 2017-02-27

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27

Wortprotokoll

Mit der Motion Ettlin Erich in ihrer ursprünglichen Fassung wird der Bundesrat beauftragt, die Eidgenössische Steuerverwaltung anzuweisen, die ab 2016 vorgesehene Verwaltungspraxis, welche zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung Unselbstständigerwerbender mit einem Geschäftsfahrzeug führt, nicht umzusetzen. Diese Motion hat der Ständerat in der Herbstsession mit 19 zu 18 Stimmen angenommen. Die WAK unseres Rates beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzuändern und mit folgendem Text anzunehmen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mitabgegolten ist."

Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) angenommen. Der Bahninfrastrukturfonds verfügt über 1 Milliarde Franken mehr pro Jahr und wird einerseits aus allgemeinen Bundesmitteln, andererseits aber auch über zusätzliche Beiträge sowie durch die Begrenzung des Steuerabzugs für Fahrkosten im Rahmen der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken pro Jahr finanziert. Dies führt jedenfalls im Durchschnitt zu einem stärkeren Steueranstieg für steuerpflichtige Pendler, die Auto fahren, als für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Die Einführung einer Obergrenze für den Steuerabzug für Fahrkosten von 3000 Franken pro Jahr hat wichtige Fragen in Bezug auf die Erstellung von Lohnausweisen ausgelöst. Aus steuerlicher Sicht schafft die Annahme der Fabi-Vorlage durch das Volk eine Ungleichbehandlung zwischen den Steuerzahlern, die ihre Fahrkosten zwischen ihrem Wohnsitz und ihrem Arbeitsplatz selbst bezahlen, und denen, deren Fahrkosten von ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Gemäss dem vorliegenden Vorstoss soll die Übernahme der Fahrkosten durch den Arbeitgeber nicht als Bestandteil der Vergütung behandelt werden, sodass die Höhe des Beitrags des Arbeitgebers nicht als Lohnnebenleistung im Lohnausweis ausgewiesen werden muss. Diese Lösung ermöglicht die Beseitigung etlicher praktischer Schwierigkeiten für die Arbeitgeber, namentlich in Verbindung mit der Bestimmung der geschäftsrelevanten Fahrkosten, die für die Unternehmen und insbesondere für KMU einen übermässigen finanziellen und administrativen Aufwand verursachen würde. Weder Parlament noch Volk haben das so gewollt.

Ich wiederhole daher den Antrag der Mehrheit der WAK, der sich im Übrigen mit dem Antrag der SVP-Fraktion deckt, die Motion sei mit dem abgeänderten Text anzunehmen.