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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-02-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-02-27

Wortprotokoll

Ich bin eigentlich sehr froh über diese Diskussion zur Frage, weshalb die Schweiz einer Konvention beitreten solle, wenn sie ohnehin schon alles erfüllt. Was macht das für einen Sinn? Froh bin ich aber auch über die Diskussion zur Frage, ob wir uns mit dem Beitritt, mit der Ratifizierung dieser Konvention tatsächlich binden wollen, denn sie ist bindend und nicht einfach freiwillig. Ich glaube, gerade in Zeiten der nationalen Rückbesinnung, in denen man sich nicht einbinden lassen will und in denen man das Gefühl hat, man löse seine Probleme am besten selber und so, wie man selber wolle, sind solche Diskussionen sehr wichtig.

Es wurde gesagt - und ich kann das bestätigen -, für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention brauche es in der Schweiz keine neuen Gesetze und auch keine Gesetzesrevisionen. Die Frage ist also, warum wir sie ratifizieren sollen, wenn wir ja eigentlich schon gut sind und alles erfüllen, was hier drinsteht. Es gibt Staatsverträge, die wir abschliessen und die im unmittelbaren Interesse unseres Landes sind - ich denke hier vor allem an die Interessen der Wirtschaft. Wenn wir solche Staatsverträge abschliessen, dann haben wir sofort, unmittelbar, kurzfristige Vorteile für unser Land. Längerfristig gesehen bringen aber auch Verträge und Konventionen, die auf eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie, den Schutz der Menschenrechte in anderen Staaten ausgerichtet sind, unserem Land Vorteile. Ich denke, das ist genau die Frage, die Sie jetzt diskutiert haben. Solche Verträge regeln Dinge, die für uns selbstverständlich sind. Herr Ständerat Hefti hat es gesagt: Da stehen Dinge drin, die für uns absolut selbstverständlich sind. Das stimmt; sie lösen deshalb ja auch keinen Handlungsbedarf in der Schweiz aus.

Aber sie unterstützen natürlich Entwicklungen in anderen Ländern, von denen wir mittel- oder längerfristig auch profitieren. Denken Sie nur an die Migration: Menschenrechtsverletzungen sind immer wieder die Ursache dafür, dass Menschen ihr Land verlassen. Denken Sie an Gewaltsituationen, in denen elementare Menschenrechte verletzt werden: Das sind Fluchtgründe, Gründe, weshalb Menschen in andere Staaten gehen. Sie tun es, weil sie in ihrem eigenen Land nicht leben oder überleben können. Dies ist nicht der einzige Grund, aber ich wollte hier einmal einen Zusammenhang herstellen und aufzeigen, weshalb wir eben auch ein eminentes Interesse daran haben, bei solchen internationalen Übereinkommen dabei zu sein.

Frau Ständerätin Maury Pasquier hat es gesagt: Die Schweiz hat an dieser Konvention sehr intensiv mitgearbeitet. Wir haben sie also nicht plötzlich zugeschickt erhalten und gesagt, dieses gefalle uns, jenes gefalle uns nicht, sondern die Schweiz hat mitgearbeitet. Die Schweiz wollte damit auch ihren Beitrag leisten, damit eben andere Staaten diese Standards auch einhalten, und zwar bindend. Stellen Sie sich jetzt vor: Wir arbeiten mit, wir bringen uns ein; man sucht Lösungen, Kompromisse - vielleicht ist die Konvention auch detailliert, weil man versucht hat, hier diese sehr breite Gemeinschaft auf etwas Gemeinsames zu verpflichten –, und am Schluss sagt die Schweiz: "Wir machen hier nicht mit; uns geht das nichts an, für uns ist das sowieso selbstverständlich!" Ich denke, die Frage, ob wir hier mitmachen, obwohl das für uns im Wesentlichen selbstverständlich ist, ist auch eine Frage der Beurteilung der Opportunität einer Genehmigung von internationalen Konventionen. Es geht darum, ob wir da auch über unsere eigene Nasenspitze hinausschauen, so sage ich einmal, und eben nicht nur die unmittelbaren, sofortigen Vorteile für unser Land anschauen, sondern sagen: Solche internationalen Konventionen, solche Staatsverträge haben für uns eben auch mittel- und längerfristig ganz klare Vorteile.

Etwas kommt noch dazu, es wurde von Herrn Ständerat Vonlanthen gesagt: Wenn die Schweiz diese Konvention nicht ratifiziert, kann ich mir vorstellen, dass es für das Image der Schweiz schon auch Auswirkungen haben kann, indem man sagt: Die Schweiz ist hier nicht solidarisch! Solche Konventionen leben eben davon, dass sie auch von Staaten ratifiziert werden, für welche die Inhalte bereits eine Selbstverständlichkeit sind. Eine Konvention macht man nicht nur für die Staaten, bei denen heute eben die Standards ungenügend sind, sondern man macht sie auch, um die internationale Solidarität zu stärken. Ich denke, Rosinenpickerei und Abseitsstehen sind eigentlich weder das Image, das wir haben, noch jenes, das wir künftig wollen. Auch im Hinblick auf eine Stärkung der Verhandlungsposition der Schweiz bei anderen Themen, wo wir dann international auch wieder auf Solidarität angewiesen sind, wäre ein solches Abseitsstehen hier nicht hilfreich.

Ich komme noch kurz zum Inhalt der Istanbul-Konvention. Es wurde gesagt: Sie ist sehr umfassend, sie ist weltweit das erste bindende Instrument, das eben Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt. Nun, die zentralen Inhalte sind zum einen materielle Strafbestimmungen: Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, psychische, physische und sexuelle Gewalt zu bestrafen, ebenso Stalking, Zwangsheirat und die Verstümmelung von weiblichen Genitalien, weiter auch Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Zum andern sieht die Konvention präventive Massnahmen vor. Dazu gehören Sensibilisierungsprogramme, die Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten und die Bereitstellung von Interventions- und Behandlungsprogrammen für Täter und Täterinnen. Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist der Opferschutz.

Der Sprecher der Minderheit hat gesagt, das könnte dann eine Dynamik auslösen; im Moment erfüllen wir zwar alles, aber da könnte dann noch einiges kommen. Ich sage Ihnen nur etwas zur ganzen Frage des Schadenersatzes: Wir haben heute schon im Obligationenrecht und im Opferhilfegesetz unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Schadenersatz vorgesehen. Da gibt es keine neuen Verpflichtungen. Auch das schweizerische Asylrecht trägt - auch das ist etwas, was in dieser Konvention steht - geschlechtsspezifischer Gewalt bereits umfassend Rechnung.

Dass es dann aus Ihrem Kreis Vorstösse gibt, die sich auf diese Konvention stützen und sagen, Sie möchten hier noch etwas verbessern oder etwas verändern, das kann ich nicht ausschliessen. Daran kann ich Sie nicht hindern, und ich werde das auch nicht tun. Aber dann werden Sie diskutieren wie [PAGE 9] bei jeder anderen Gesetzesänderung auch, ob Sie hier weiter gehen wollen oder nicht. Für Ihren Entscheid heute ist relevant, ob aus der Ratifizierung dieser Konvention für Sie und für uns alle zusätzlicher gesetzgeberischer oder anderweitiger Handlungsbedarf entsteht. Dazu hat sich der Bundesrat geäussert.

Dass Gewalt gegen Frauen in der Schweiz kein Fremdwort ist, das wurde auch gesagt. Übrigens stimmt die Zahl, die Herr Ständerat Janiak genannt hat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik kam es 2015 in der Schweiz zu 17 207 Straftaten, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden. Sie können sich vorstellen, dass es noch ein paar weitere Fälle gibt, die dort jetzt nicht explizit verzeichnet sind. Es ist also nicht so, dass das Thema bei uns inexistent wäre. Aber es ist auch nicht so, dass wir diese Konvention brauchen, um in unserem Land die Probleme zu lösen. So weit würde ich nicht gehen. Deshalb habe ich vorhin die Ausführungen zu dieser internationalen Dimension einer internationalen Konvention gemacht.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, zu drei Artikeln der Konvention Vorbehalte anzubringen. Es sind vor allem technische Randbereiche betroffen. Sie stellen weder das Engagement noch die Qualität der Umsetzung der Konvention durch unser Land infrage. Das macht die Schweiz regelmässig. Wir haben es hier auch gemacht. Da es von Ihnen nicht angesprochen wurde, war das, glaube ich, nicht ein spezielles Thema in Ihrer Kommission.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und hier auch international ein wichtiges Zeichen zu setzen, dass unser Land eben auch international solidarisch ist, gleichzeitig aber bereit und fähig, die Probleme in diesem Bereich auch selber zu lösen.