Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-02-27
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen. In der Volksabstimmung zu Fabi haben die Stimmberechtigten klar zum Ausdruck gebracht, dass künftig der Fahrkostenabzug auf 3000 Franken begrenzt werden soll. Sie haben damit auch ein übergeordnetes umweltpolitisches und raumplanerisches Ziel, nämlich dass die Subventionierung der Mobilität über das Steuersystem beschränkt werden soll, gutgeheissen. Dass diese Begrenzung für alle Steuerpflichtigen gelten soll, ob für Nutzer des öffentlichen Verkehrs oder für jene, die ein Auto fahren - egal, ob ein Privat- oder ein Geschäftsauto -, ergibt sich nur schon aus der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Von Ausnahmen für einzelne Kategorien war demnach auch nicht die Rede.
Mit der Motion Ettlin Erich wird nun aber die Zustimmung zu Fabi unterwandert, und es wird eine Privilegierung für Steuerpflichtige mit Geschäftsfahrzeugen geschaffen. Das ist nicht nur eine Missachtung des Volksentscheides, sondern auch eine stossende Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen. Wer heute mit dem Privatfahrzeug zur Arbeit fährt, kann bei der direkten Bundessteuer nur noch 3000 Franken Fahrkostenabzug geltend machen. Das bedeutet für Langstreckenpendler, die bis anhin grössere, zum Teil bis fünfstellige Abzüge machen konnten, eine Steuererhöhung. Mit der Motion Ettlin Erich soll die neue Bestimmung aber nicht für alle gelten. Steuerpflichtige mit Geschäftsfahrzeugen sollen ein Privileg erhalten. Damit die Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken auch bei den Geschäftsfahrzeugen greift, werden die über 3000 Franken liegenden Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Einkommen versteuert. Dazu müssen die Betreffenden einfach den Arbeitsweg angeben, so, wie das Zigtausende von Steuerpflichtigen jährlich tun.
Für die Abgrenzung der Fahrten zwischen Arbeitsort, Wohnort und Aussendienstarbeiten, die nun bei vielen so zu reden gab, hat die Steuerverwaltung im Konsens mit den massgebenden Wirtschaftsverbänden einen einfachen und pragmatischen Weg gewählt und Pauschalen festgelegt. So kommt es gar nicht zu den nun herbeidiskutierten und monierten aufwendigen Berechnungen, wie viel denn z. B. der Anteil Aussendienst ausmacht. Für die meisten Aussendienstarbeiter, z. B. in der Baubranche, beträgt er 100 Prozent, das heisst, ihnen wird an den Aussendiensttagen kein Arbeitsweg hinzugerechnet. Dass aber jene, die ihr Geschäftsfahrzeug vor allem privat brauchen, vom begrenzten Fahrkostenabzug erfasst werden und nun je nach Arbeitsweg dies auch versteuern müssen, so wie alle mit einem Privatfahrzeug, ist nichts anderes als die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.
Es kann doch nicht sein, dass der "Büezer", dessen Firma den Sitz verlegt hat und der nun neu einen längeren Arbeitsweg hat, vom Fahrkostenabzug von maximal 3000 Franken für sein Privatfahrzeug erfasst wird und neu weniger Kosten abziehen kann und für den längeren Arbeitsweg selber aufkommen muss, aber der Direktor derselben Firma mit seinem Mercedes-Geschäftsauto steuerlich massiv bevorteilt wird. Genau das passiert aber mit der Motion Ettlin Erich. Dass sie sehr umstritten war, zeigt ja schon das knappe Ergebnis der Abstimmung im Ständerat von 19 zu 18 Stimmen.
Die WAK-NR hat nun die Motion noch abgeändert, aber gar nicht verbessert. Neu soll im Lohnausweis der heutige Privatanteil für Geschäftswagen von 9,6 Prozent, der als Gehaltsnebenleistung zu deklarieren ist, die Nutzung für den Arbeitsweg ebenfalls abdecken. Das beseitigt in keiner Weise die Ungleichheit mit allen übrigen Steuerpflichtigen. Wenn schon auf diese Lösung gesetzt wird, dann müsste dieser Privatanteil deutlich erhöht werden. Aber das wollen die Arbeitgeberverbände nicht, da das dann auch für die Sozialversicherungsbeiträge relevant wäre. Daher wurde auch praktisch einhellig die Meinung geteilt, die von der Steuerverwaltung vorgeschlagene Lösung sei wirtschaftsfreundlich und praxistauglich. Mit der Zustimmung zu Fabi wurde der Fahrkostenabzug begrenzt; das gilt für alle, ob mit dem öffentlichen Verkehr, dem Privat- oder dem Geschäftsauto unterwegs.
Lehnen Sie die Motion Ettlin Erich, die zwei Kategorien von Steuerpflichtigen schafft und Personen mit Geschäftsfahrzeugen privilegiert, ab, und sagen Sie damit Nein zu einer stossenden Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen.