Jositsch Daniel · Ständerat · 2017-02-27
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Es geht hier um eine internationale Konvention, die zum Ziel hat, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Das ist nicht die erste internationale Konvention im Strafrechtsbereich. Es gibt verschiedene andere, die wir bereits angenommen haben und die vom Bundesrat ratifiziert worden sind; sie nahmen sich anderer Probleme an, die Korruption betreffend, die Geldwäscherei betreffend, die Rassendiskriminierung und Weiteres betreffend.
Von daher verstehe ich die Kritik, die Herr Hefti jetzt ausgerechnet bei dieser Konvention anbringt, nicht. Sehr häufig wurde internationalen Konventionen im Strafrechtsbereich der Vorwurf gemacht, sie seien viel zu allgemein, da werde eigentlich nichts wirklich Konkretes gemacht. Hier haben wir es mit einer Konvention zu tun, die sehr detailliert ist, und jetzt kommt Herr Hefti und sagt auf der einen Seite, sie sei viel zu detailliert, auf der anderen Seite aber wieder, sie bringe gar nichts, denn wir hätten das ja alles schon umgesetzt. Wir können sagen: Den internationalen Standard, der hier festgelegt werden soll, erfüllen wir bereits. Das heisst, unsere gesetzlichen Grundlagen entsprechen dem, was hier verlangt wird, weitestgehend.
Sie haben in Ihrem Votum vor allem die Befürchtung geäussert, dass die Konvention jetzt zu einem uferlosen Legiferieren führe, dass da noch weiss nicht was alles dazukomme. Da muss ich Ihnen sagen: Wir können ja immer nur das annehmen, was uns konkret vorgelegt wird. Diese Konvention liegt hier auf dem Tisch, und sie verlangt von der Schweiz nichts, was wir nicht annehmen könnten, denn wir erfüllen sie ja ohnehin. Alles, was noch dazukommt, müsste wieder auf dem normalen Weg angenommen werden, müsste also auch von unserem Parlament wieder angenommen werden. Das betrifft übrigens auch die EMRK. Die verändert sich nicht einfach so. Wenn ein Zusatzprotokoll beschlossen wird, dann müssen die nationalen Parlamente - also auch wir - wieder entscheiden, ob sie es annehmen. Was Sie vielleicht mit einem gewissen Unwohlsein betrachten, ist die Tendenz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die EMRK anzuwenden und zu interpretieren. Ein entsprechender Mechanismus liegt hier aber nicht vor. Sie haben keinen internationalen Gerichtshof, der nun diese Konvention anwenden würde und bei dem Einzelpersonen Klagen deponieren könnten und wo man dann als Staat verurteilt werden könnte.
Sie haben dieses Fachgremium angesprochen, dieses sogenannte Grevio, ein Expertengremium, das allgemeine Empfehlungen abgeben kann. Nun, ich muss Ihnen sagen: Wie die Erfahrung zeigt, sind solche Gremien - und ich sage: leider - in der Regel zu schwach und nicht zu stark. Das heisst, sie können nichts anderes machen als Staaten besuchen und Staaten beurteilen. Das könnten sie notabene auch, wenn wir das nicht in einer internationalen Konvention vorsehen würden; es darf jeder unsere Rechtsordnung beurteilen. Aber sie dürfen dann auch noch Empfehlungen abgeben in diesem Bereich.
Nun, diese Empfehlungen sind in der Regel eher zu zurückhaltend, als dass sie zu weit gehen, und sie werden auch nicht primär die Schweiz betreffen. Und wenn - das muss ich Ihnen sagen - uns ein Expertengremium die Empfehlung gibt, unsere Bemühungen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen noch irgendwie zu verstärken, bin ich ehrlich gesagt eher froh, wenn wir diese Empfehlung hören, als wenn wir sie nicht hören.
Da kommen wir schliesslich zum Hauptpunkt, warum ich der tiefen Überzeugung bin, dass wir dieser Konvention beitreten sollen: Wir haben in der Schweiz auch ein Problem mit Gewalt gegenüber Frauen. Dieses Problem liegt nicht in der Gesetzgebung. Unsere Gesetzgebungen sind genügend stark, sodass wir die entsprechenden Massnahmen ergreifen können. Wir haben ein Problem in der Praxis. Häusliche Gewalt und Gewalt gegenüber Frauen ist in der Praxis eines der Hauptthemen der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und aller, die sonst noch damit betraut sind - auch in unserem Land. Deshalb ist nichts zu viel, was wir tun können, um dieser Sache Herr zu werden. Dazu gehört auch, dass man Zeichen setzt und dass wir als Parlament sagen: Doch, auch wir machen bei dieser Konvention mit.
Dann geht es natürlich auch um das Ausland: Ich meine, wir sind in einem internationalen Kontext, und wenn ausgerechnet wir hier sagen, dass wir diese Konvention nicht unterzeichnen, ist das für gewisse Staaten auch wieder ein Zeichen. Die können dann sagen: "Seht, nicht einmal die Schweiz unterschreibt das. Warum brauchen wir das?" Deshalb, glaube ich, ist es eben auch als Zeichen nicht nur gegen innen, sondern auch gegen aussen wichtig, dass wir dieser Konvention beitreten und diese Konvention ratifizieren.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.