Engler Stefan · Ständerat · 2017-02-27
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-02-27
Wortprotokoll
Ich möchte noch einen Aspekt erwähnen, der in der bisherigen Diskussion etwas zu kurz gekommen ist. Es geht natürlich um die körperliche Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten, die durch einen Straftatbestand und eine entsprechende Strafandrohung geschützt werden soll. Es geht aber darüber hinaus auch um den Schutz der Grundrechte der übrigen Bürgerinnen und Bürger, um den Schutz des Rechtsstaates, und es geht letztendlich auch um den Schutz der Demokratie, zumal die Polizistinnen und Polizisten den Auftrag haben, die Ausübung der Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger zu garantieren, Gefahren abzuwenden, Straftaten zu verhindern und solche auch zu verfolgen. Insoweit geht das mit dem Aggressionsverbot geschützte Rechtsgut über die körperliche Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten hinaus und schützt auch unsere Institutionen und die Ausübung der Grundrechte generell. Insofern glaube ich auch, dass hier Handlungsbedarf besteht, zumal die Kriminalstatistik - wir haben heute in anderem Zusammenhang schon einmal darüber gesprochen - deutlich aufzeigt, wie sich die Verurteilungen diesbezüglich zwischen 2000 und 2015 verändert haben.
Noch eine zweite Überlegung: Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, man solle zuwarten, bis eine generelle Überprüfung der Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches vorgenommen wird, und man solle davon absehen, nun ganz punktuell einen Straftatbestand herauszugreifen. Wir werden anschliessend etwas über den Fahrplan des Bundesrates in dieser Frage hören.
Dass ein gewisses Unverständnis, ja ein Unmut vorhanden ist, zeigen auch die Interventionen in Form von Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin und Bern, aber auch aus der Westschweiz sowie parlamentarische Vorstösse, die im Nationalrat eingereicht wurden; hier sind die parlamentarischen Initiativen Guhl 16.496 und Romano 16.501 zu erwähnen, die in dieselbe Kerbe schlagen und entsprechende Verschärfungen der Strafandrohung verlangen. Zweifellos liegt ein erschwerender Umstand in der Gewaltanwendung oder auch in Drohungen, wenn Polizistinnen und Polizisten Opfer davon sind. Die Kommission hat sich für die beiden Standesinitiativen Bern und Tessin ausgesprochen. Sie möchte diesen Weg gehen, der möglicherweise schneller zum Ziel führt als der Weg über die Motion und der dem Parlament noch etwas mehr Spielraum offenlässt.
Ein letzter Hinweis, hierauf hat Kollege Jositsch als junger Nationalrat im Jahre 2009 eigentlich bereits aufmerksam gemacht: Er hat nämlich mit einem Postulat (09.3366) verlangt, die Gerichtspraxis bezüglich der Ausschöpfung des bestehenden Strafrahmens zu überprüfen. Der entsprechende Bericht, aber auch eine erste Vorlage des Bundesrates aus dem Jahr 2011 kamen zum Schluss, dass nicht die Gesetzgebung, sondern die Gerichte das Problem seien, da die Gerichte oft zu milde Urteile fällen würden und in ihrem Ermessen den vorhandenen Rahmen gar nicht ausschöpften. Man muss also vorsichtig sein und darf nicht glauben, der Gesetzgeber könne alles. Es braucht auch bei den Gerichten die Einsicht, dass höher bestraft werden soll, wer Polizistinnen und Polizisten bedroht.
Für mich ist der Handlungsbedarf auch klar gegeben. Ich hätte mich jetzt auf die Piste der Standesinitiativen Bern und Tessin begeben, um damit auch dem Bundesrat etwas Tempo abzuverlangen. Möglicherweise schwenkt er dann noch auf das Tempo des Gesetzgebers ein, und es lässt sich auch noch eine generelle Beurteilung der Strafrahmen vornehmen. [PAGE 16]