Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2017-02-28
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Die Minderheit, die ich hier vertrete, will sich bei der Frage der Witwenrente dem Ständerat anschliessen, was konkret bedeutet, dass wir in der vorliegenden Reform die Witwenrenten nicht antasten wollen. Der Ständerat hat seinen Entscheid einstimmig gefällt.
Wenn es also im Ständerat keine Gegenstimme gegeben hat, stellt sich die Frage, warum wir uns ihm hier nicht anschliessen sollen bzw. sogar müssen. Die Gründe dafür sind zahlreich: Es gibt abstimmungstaktische - ich erinnere Sie an die letzte Reform. Die Streichung der Witwenrente war einer der Hauptgründe für das Scheitern der Reform, quasi ein sozialpolitisches No-go für das Volk. Es gibt nach wie vor viele Menschen in diesem Land, die nicht bereit sind, ausgerechnet bei den Witwen zu sparen. Das ist ein emotionales Thema: Witwen wie Waisen stehen für eine unverschuldet betroffene Menschengruppe, bei der es schwerfällt, den Sparhebel anzusetzen. Deshalb sollten wir diese Reform nicht damit überladen.
Wir werden bei dieser Reform das Frauenrentenalter erhöhen. Wegen dieser Erhöhung übernehmen Frauen die Kosten von 1,2 Milliarden Franken. Wir erachten es als politisch unklug, die Frauen bzw. eben Witwen noch mehr zu belasten. Es gibt verschiedene Studien und Umfragen, die davon ausgehen, dass dieses emotionale Thema nach wie vor den Ausgang einer Abstimmung beeinflussen könnte. Sogar der Arbeitgeberverband hat in seiner Vernehmlassungsantwort geschrieben, auf diese Sparmassnahme sei aus abstimmungstaktischen Gründen zu verzichten.
Es gibt aber auch sachliche Gründe. Zwar wissen wir alle, dass die Situation von Witwen und Witwern heute anders ist als früher. Es werden bald Frauen ins Rentenalter kommen, die berufstätig sind und besser verdienen als die Frauen früher. Aber dieser Wechsel ist noch nicht vollzogen. Es gibt immer noch Familien, für die die Witwenschaft ein Abdriften in die Armut bedeutet. Es gibt auch heute Frauen in Gewerbe- oder in bäuerlichen Kreisen, die keinen Lohn beziehen, die im gemeinsamen Familienbetrieb mitarbeiten und die, sollte der Ehemann versterben, mit 50 oder 55 Jahren keine Hinterlassenenrente hätten.
Der Kreis jener Witwen, die nicht immer berufstätig gewesen sind, ist noch zu gross. Für diese besteht das Risiko, dass sie in die Sozialhilfe abrutschen, wenn die Witwenrente ganz oder teilweise wegfällt. Das müssen wir vermeiden. Es gibt nach wie vor namhafte Einzelschicksale, welche von einer Streichung oder Anpassung der Witwenrente stark betroffen wären. Ein durch das Schicksal aufgezwungener Wiedereinstieg ins Berufsleben oder ein Aufstocken des Arbeitspensums ab etwa 40 Jahren und ohne langjährige Berufserfahrung gestaltet sich für eine Witwe extrem schwierig.
Diskutiert worden ist im Ständerat einzig eine Einsparung betreffend Frauen, die nie Kinder gehabt haben. Dort wäre aber das Einsparungspotenzial so gering, dass sich der Ständerat dafür entschieden hat, auf diese Massnahme zu verzichten. Er war der Meinung, es bringe nichts, hiermit ein Hindernis für die Akzeptanz der Revision zu schaffen.
Die Minderheit bzw. der Ständerat mit seinem einstimmigen Beschluss haben lediglich einen Grundsatzentscheid gefällt. Wollen wir die Reform mit dem emotionalen Thema gefährden, oder wollen wir das nicht? Seitens der Minderheit sind wir klar der Meinung, dass das Risiko zu hoch ist und die Reform damit überladen wird.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Minderheit und somit dem einstimmigen Ständerat zu folgen.