Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2017-02-28
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Bei der Frage des Bundesbeitrags bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Nationalrat wollte bei der letzten Beratung nicht nur auf eine Kürzung des Bundesbeitrags verzichten, sondern diesen sogar noch auf 20 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV erhöhen. Die Mehrbelastung für den Bund würde sich somit auf 270 Millionen Franken belaufen. Es freut uns aber, dass es inzwischen eine klare Mehrheit Ihrer Kommission gibt, welche dem einstimmig gefassten Beschluss des Ständerates folgen und den Bundesbeitrag an die jährlichen Ausgaben der AHV bei 19,55 Prozent belassen will. Der Bundesbeitrag sollte nicht reduziert werden, weil neben den Versicherten, den Arbeitgebern sowie den Rentnerinnen und Rentnern auch der Bund seinen Beitrag leisten muss. Der Bundesbeitrag sollte aber auch nicht erhöht werden, weil so der Druck auf die anderen Aufgabenbereiche des Bundes erhöht wird.
Bezüglich Mehrwertsteuer bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Minderheit Humbel zu folgen und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Das war schon unsere Position in der Herbstsession. Was ist das Ziel dieser Vorlage? Die AHV soll bis 2030 gesichert sein. Wir wissen alle, dass es dann eine weitere Reform braucht. Wenn wir die AHV bis 2030 stabilisieren wollen, ist der Schritt der Erhöhung der Mehrwertsteuer um weitere 0,4 Prozent im Jahr 2025 unbedingt notwendig. Eine Alternative wäre eine Erhöhung des Rentenalters. Dies hat aber im Moment bei der Bevölkerung keine Chance.
Zum dritten Punkt, zum Interventionsmechanismus: Auch hier bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Minderheit Humbel zu folgen. Auch die CVP ist sich der Tatsache bewusst, dass wir uns damit befassen müssen, länger zu arbeiten. Der Interventionsmechanismus, wie ihn die Mehrheit vorbringt, will dies nun in der aktuellen Reform verankern. Der Ständerat und die Minderheit Humbel wollen auf keinen Fall mit dieser Vorlage, ohne vorgängige Vernehmlassung in der Bevölkerung, ein so weit gehendes Interventionsinstrument ausarbeiten. Mit einer zusätzlichen Diskussion über eine Erhöhung des AHV-Referenzalters auf 67 Jahre ist die Reform garantiert verloren.
Die CVP-Fraktion lehnt entsprechend den vorliegenden Interventionsmechanismus ab. Wir müssen die Bevölkerung behutsam an ein höheres Referenzalter heranführen, um ein grösstmögliches Verständnis dafür zu erreichen.
Mit dieser Reform wird bekanntlich der flexible Altersrücktritt gefördert. Es bestehen damit bessere Möglichkeiten, Teilzeitarbeit und den Bezug einer Rente zu kombinieren und dadurch auch über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus zu arbeiten. Es wurden Anreize für das längere Arbeiten geschaffen, da die Arbeit nach 65 rentenbildend wird. Falls der Arbeitsmarkt den älteren Arbeitnehmenden die entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten auch wirklich bietet, dann stellt die Reform Altersvorsorge 2020 mit dem Konzept des Referenzalters 65 und dem flexibilisierten Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren die Weichen für das längere Arbeiten. Wir tun gut daran, hier nichts über das Knie zu brechen. Nach Verabschiedung dieser Vorlage müsste dies anschliessend in aller Ruhe angegangen werden.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und den Anträgen der Minderheit Humbel zu folgen.