preparatory:AB 210806
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-02-28
Wortprotokoll
Die vorbereitenden Gespräche mit der Finma und der Nationalbank haben in den letzten Wochen und Monaten stattgefunden. Wir haben die Eckwerte für diese Einlagensicherung jetzt festgelegt, und der Bundesrat hat sie am 15. Februar 2017 verabschiedet. Wir erarbeiten jetzt eine entsprechende Vorlage, die noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen wird. Wir haben uns einmal darauf konzentriert, die Auszahlungsfrist auf sieben Tage zu reduzieren. Das entspricht dem internationalen Standard. Das war auch eine der wichtigen Forderungen der Arbeitsgruppe Brunetti. Die Finanzierung der Einlagensicherung soll durch eine Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50 Prozent der Beitragsverpflichtungen der Banken gestärkt werden. Wir haben also nicht auf einen Fonds gesetzt, sondern auf die Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50 Prozent. Die Systemobergrenze soll neu auf 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festgelegt werden. Die Beitragsverpflichtungen der Banken sind seit 2006 von 2,4 auf 1,4 Prozent gesunken, und wir erhöhen sie jetzt auf diese 1,6 Prozent.
Das ist der Inhalt der Vorlage, die Sie dann erhalten werden. Wir bewegen uns mit diesen Vorgaben für die Einlagensicherung in Europa an der Spitze. Wir sehen hier also eine gute Absicherung vor. Sie ist bei den Banken nicht nur auf Zustimmung gestossen. Wir haben lange Gespräche geführt, auch mit der Bankiervereinigung. Was wir jetzt vorlegen, ist - so kann man sagen - ein Teilkompromiss zwischen Finma, Nationalbank und Bankiervereinigung, wobei wir mit diesen Vorgaben der Aufsicht weitgehend entgegenkommen. Ich denke, dass damit eigentlich auch die Forderungen aus dem Parlament erfüllt werden - mit dieser Verstärkung der Einlagensicherung, mit dieser kürzeren Auszahlungsfrist und mit der Hinterlegung von Wertschriften. Das ist das, was Sie demnächst zur Vernehmlassung erhalten, und dann werden Sie dazu Fragen stellen und Anträge einreichen können. Ich gehe davon aus, dass wir damit die Erwartungen und die Vorgaben erfüllen und eine klare Regelung haben werden, die die Einlagensicherung für Bankkunden verstärkt.