Barrile Angelo · Nationalrat · 2017-02-28
Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Die parlamentarische Initiative Geissbühler verlangt, dass alle Abstimmungsresultate in beiden Räten in Form einer Namensliste zu veröffentlichen sind. Artikel 82 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung soll neu formuliert werden. Demgegenüber sollen alle Abstimmungsresultate, welche mit dem elektronischen Abstimmungssystem, per Handerheben oder unter Namensaufruf erfolgen, in beiden Räten in Form einer Namensliste veröffentlicht werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihren Sitzungen vom 14. April 2016 und vom 17. November 2016 die im Juni 2015 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Nun zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit: Gemäss Artikel 82 des Parlamentsgesetzes regeln die beiden Ratsreglemente, wann das Abstimmungsergebnis in welcher Form - zum Beispiel in Form einer Namensliste - veröffentlicht wird. Im Nationalrat sieht das Geschäftsreglement vor, dass sämtliche Abstimmungsergebnisse in Form einer Liste zu veröffentlichen sind. Im Ständerat hingegen werden die Namenslisten nur bei Gesamtabstimmungen, bei Schlussabstimmungen oder dann, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangen, veröffentlicht. Dies führt nach der Meinung der Kommissionsmehrheit zu einer Ungleichheit und zu einer gewissen Intransparenz, die nicht mehr zur heutigen Zeit passt. Es ist nämlich bereits möglich, die Debatten in beiden Räten live per Video mitzuverfolgen. Abstimmungsergebnisse werden regelmässig fotografiert und teilweise dann auch unvollständig und von nichtoffizieller Seite im Internet veröffentlicht.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit gibt es keinen Grund, für die beiden Räte unterschiedliche Regelungen beizubehalten. In unserem Zweikammersystem, in welchem beide Räte total gleichberechtigt die Vorlagen beraten, wäre es nicht übertrieben, wenn auch die gleichen Anforderungen bezüglich der Transparenz bestehen würden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über das Abstimmungsverhalten sämtlicher Parlamentsmitglieder informiert zu werden. Deshalb erachtet die Kommissionsmehrheit es schliesslich als glaubwürdiger, wenn die Abstimmungsergebnisse von offizieller Seite per Namensliste publiziert werden und nicht, wie bereits erwähnt, teilweise und nicht offiziell.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es keine Gründe gibt, gewisse Abstimmungsergebnisse nicht zu veröffentlichen. Würde dies geändert, würden also alle Abstimmungsergebnisse per Namenslisten veröffentlicht, führte dies kaum zu einer Änderung des Abstimmungsverhaltens im Ständerat, also auch zu keiner Verzerrung der Meinung der Ständeratsmitglieder. Schliesslich sind wir alle gewählt, um uns zu äussern und zu unserer Meinung zu stehen.
Aus diesem Grund hat die SPK-NR im April 2016 die parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt und sie der Schwesterkommission im Ständerat mit dem Ersuchen um weitere Zustimmung weitergegeben. Unsere Schwesterkommission im Ständerat behandelte die Initiative, lehnte sie aber mit 6 zu 5 Stimmen knapp ab. Zwar fand das Anliegen gemäss der SPK-SR in der Kommission Sympathien. Man sei grundsätzlich offen für eine Öffnung in Richtung von mehr Transparenz. Eine knappe Kommissionsmehrheit bemängelte jedoch unter anderem den Absender bzw. die Absenderin des Vorstosses. Diese Angelegenheit sei ein innerständerätliches Anliegen und sollte durch den Ständerat selber geregelt werden.
Eine Minderheit von zwei Mitgliedern in unserer Kommission folgte dieser Argumentation und gab am Schluss der Initiative keine Folge. Zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme. Eine deutliche Mehrheit der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission hielt am Anliegen fest. Wenn die Idee gut sei und Anklang finde, könne man sie ja gerade als Steilpass nehmen und unterstützen, anstatt dann im Ständerat alles wieder neu aufzugleisen. Die Kommission des Nationalrates ist zuversichtlich, dass sich im Ständerat bald die nötige Mehrheit für die Publikation aller Abstimmungsergebnisse finden wird. Sie will deshalb weiterhin an der vorliegenden Initiative festhalten.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.