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Schmid Martin · Ständerat · 2017-02-28

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Der Ständerat hat die Motion Ettlin Erich am 3. März 2016 mit 20 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragte damals noch die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat wiederum hat den Motionstext am 22. September 2016 auf Antrag seiner WAK abgeändert. Damit steht nicht mehr die ursprüngliche Motion zur Debatte, sondern nur noch [PAGE 55] die Frage im Raum, ob wir der vom Nationalrat abgeänderten Fassung zustimmen wollen oder nicht.

Der geänderte Text hält fest, dass die anmeldepflichtige Person die Kosten einer Beschau wie im geltenden Recht selber trägt, sieht aber neu vor, dass der Zollanmelder für die ihm entstehenden Kosten einen Pauschalbetrag bei den allgemeinen Versand- und Verzollungskosten anrechnen kann. Die Kosten sollen somit nicht auf einzelne, zufällig ausgewählte, sondern auf alle Endverbraucher überwälzt werden. Mit der abgeänderten Motion hätte die Post die Möglichkeit, eine kleine, allgemeine Preiserhöhung vorzunehmen, und müsste nicht mehr im Einzelfall hohe Kosten verrechnen.

Die vom Nationalrat beschlossene Lösung entspricht dem, was heute schon Realität ist: Ein Spediteur - egal, ob es die Post oder eine Speditionsfirma ist - muss bei einer Zollkontrolle mitwirken und entweder den Lastwagen entleeren, damit der Zoll die Fracht anschauen kann, oder das Päcklein öffnen und dann wieder fachgerecht verschliessen. Es ist auch keine Lösung, wie das einmal angedacht war, der Post für die Tätigkeit des Öffnens und Schliessens etwas zu zahlen, nicht jedoch anderen Transporteuren. Das wäre systemwidrig. Dann müsste man einem Chauffeur, der seinen Camion auslädt, noch viel mehr bezahlen, weil das bedeutend aufwendiger ist. Andere Spediteure rechnen diese Kosten einfach in ihren Versand- oder Speditionskosten ein, während die Post das bis heute nicht machen konnte, durfte oder wollte - das kann hier offenbleiben - und die Kosten explizit ausgewiesen hat. Das Problem ist also die Weiterverrechnungspraxis der Post. Jedes private Speditionsunternehmen hat diese Kosten bereits heute in die Preise eingerechnet. Wenn Sie mit anderen Transporteuren zusammenarbeiten, finden Sie das schon umgesetzt.

Die Lösung, wonach die Post hier eine generelle Preiserhöhung vornimmt, stösst jedoch auf den Widerstand des Preisüberwachers, der auch eine kleine Erhöhung um 45 Rappen pro Sendung, um damit eine kostenneutrale Umsetzung zu ermöglichen, nicht akzeptieren will. Der Preisüberwacher hatte nach Auffassung der Kommission wohl auch ausgehend von einem Missverständnis das Gefühl, dass die Post hier eine Tätigkeit des Zolls ausübe, die deshalb der Zoll bezahlen müsste. Dem ist aber nicht so, und die Post selbst sieht ja ein, dass diese Anpassung der Motion der richtige Weg ist.

Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass der Weg mit der abgeänderten Motion der richtige ist. Die Kommission fordert auch den Preisüberwacher auf, sich dieser Lösung anzuschliessen. Das ist unser explizit geäusserter Wunsch an den Preisüberwacher.

Zudem erlaube ich mir noch einen Hinweis zu den Materialien. Der Nationalrat hat nur den Text von Absatz 4 von Artikel 36 des Zollgesetzes geändert. Der Motionär hat aber in Absatz 2 von Artikel 37 zusätzlich den Vermerk "Vorbehalten bleibt Artikel 36 Absatz 4" hinzugefügt. Dieser Vermerk macht durch die vom Nationalrat angebrachte Änderung keinen Sinn mehr. Das wurde bei den Diskussionen im Nationalrat offenbar übersehen. Der Ständerat kann jetzt keine weitere Textänderung vorschlagen, sondern nur noch zu der vom Nationalrat beschlossenen Fassung Ja oder Nein sagen. Es versteht sich also von selbst, dass dieser Vermerk gestrichen werden muss, damit die Motion widerspruchsfrei umgesetzt werden kann. Gerade weil Herr Bundesrat Maurer vorhin ausgeführt hat, er setze alle Motionen buchstabengetreu um, muss ich das jetzt noch erwähnen. Denn wenn er dies hier auch machen würde, würde er in die Irre laufen.

Mit diesen Ausführungen beantrage ich Ihnen, dieser abgeänderten Motion zuzustimmen.