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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-03-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-01

Wortprotokoll

Das Volk hat die Änderung des Asylgesetzes am 5. Juni 2016 gutgeheissen. Gestützt auf diese Abstimmung erfolgt die Neustrukturierung auf den 1. Januar 2019. Es ist allen klar, auch der SVP, dass das Bundesverwaltungsgericht durch die Neustrukturierung aufgrund dieser Abstimmung gefordert ist und die Rekurse, die Beschwerden, beschleunigt behandeln muss. Das ist und war ja auch das Ziel. Nun geht es um die Frage, wie wir das beim Bundesverwaltungsgericht erreichen.

Wir von der Minderheit sind klar der Meinung, dass es diese neuen, zusätzlichen Stellen, diese Aufstockung, nicht braucht. Wir haben beim Bundesverwaltungsgericht 65 Richterinnen und Richter, und wir haben sechs Abteilungen. Wenn wir Richterinnen und Richter anstellen, machen wir immer auch darauf aufmerksam, dass es eben angebracht ist, wenn sich die Abteilungen untereinander aushelfen. Ich meine, dass diese Lösung, dieser Ansatz auch geprüft werden muss. Die Geschäftslast ist nicht in allen Abteilungen gleich gross. Wir sehen es bei den Fallzahlen; die Anzahl Fälle ist schwankend. Es ist durchaus möglich, dass andere Abteilungen weniger Fälle haben, dass dort mehr Luft vorhanden ist. Dann können sie in den Asylabteilungen aushelfen. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist - das wurde von den Kommissionssprecherinnen bereits gesagt -, dass das gleiche Gericht mit 65 Richtern im Jahr 2008 schon 1200 Fälle mehr behandelt hat als aktuell, notabene mit wesentlich weniger Gerichtsschreibern und mit weniger Personal im Sekretariat. Die Effizienz des Gerichtes ist also massiv zurückgegangen. Wir wissen alle, warum das so ist: Wir haben am Bundesverwaltungsgericht organisatorische und personelle Probleme. Wir können doch jetzt nicht einfach hingehen und sagen: Das interessiert uns nicht, wir stocken jetzt einfach auf, weil wir unbestrittenermassen neue Fälle haben, Fälle, die beschleunigt behandelt werden müssen. Das geht nicht an. Das Bundesverwaltungsgericht hat in früheren Jahren gezeigt, dass es möglich ist, mit weniger Personal mehr Fälle zu behandeln. Diese Chance müssen wir dem Bundesverwaltungsgericht geben. Es ist eine Chance, sich so zu organisieren, dass es mehr Fälle behandeln kann.

Sie müssen die Leute auch entsprechend ausbilden. Das ist Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichtes und nicht, einfach immer zu uns zu kommen und zu sagen: Wir brauchen neue Leute. Sie müssen zuerst einmal ihre Probleme lösen, bevor sie neue Stellen beantragen. Das ist der Ansatz, den wir hier verfolgen.

Wir haben natürlich noch ein anderes Problem. Wir sagen jetzt: Diese vier Richter sorgen in den Jahren 2017 und 2018 dafür, dass Pendenzen abgebaut werden. Was passiert, wenn diese Pendenzen genau in diesen Abteilungen nicht abgebaut werden? Bei der Lösung, die wir heute auf dem Tisch haben, kann es passieren, dass es am Tag nach dem 31. August 2019 wieder 65 Richterinnen und Richter sind. Es kann durchaus sein, dass zwischen August und Dezember 2019 aufgrund der Altersstruktur vier Rücktritte erfolgen. Schauen Sie das mal an, das ist durchaus möglich. Dann gibt es ab dem 31. August bzw. ab dem 31. Dezember 2019 auf einen Schlag vier Richter weniger. Was machen wir dann, wenn die Pendenzen nicht abgebaut sind? Dann müssen die anderen Abteilungen aushelfen, was wir mit unserem Antrag bereits heute verfolgen.

Wir von der Minderheit sind klar der Meinung, dass das Aushelfen unter den Abteilungen der erste Ansatz ist und dass das auch durchaus möglich ist. Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.