Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen. Denn es geht gerade um die Forschung, Frau Ständerätin Fetz. Das war der Antrieb des Bundesrates, die Aufhebung dieses Verbots zu beantragen. Aufgehoben würde eben nur das Verbot von Freisetzungsversuchen, das heisst nur das Verbot der Forschung. Verboten bleibt aber die Anwendung für Produkte. Das muss man unterscheiden. Die Aufhebung ist deshalb völlig im Einklang mit der Strategie des Bundesrates betreffend Antibiotikaresistenzen. Denn auch dort ist das Verbot [PAGE 70] von in der Umwelt angewandten Produkten massgebend. Das ist genau auch Sinn und Zweck der Aufhebung hier.
Es stimmt, was Sie sagen: Es bestehen heute auch alternative Methoden zu diesen Markern. Ich glaube aber nicht, dass wir der Forschung die anzuwendende Methode vorschreiben sollten. Die Forschung lebt vom Geist der Freiheit, davon, dass wenig politisch eingeschränkt wird. Die alternativen Methoden - das muss man auch noch sagen - sind einfach extrem teuer und sehr komplex. Deshalb sind diese Marker nach wie vor eine Methode, mit welcher die Forschung unterstützt wird. Es ist eine Erleichterung für die Forschung, wenn sie diese Methode bezüglich Freisetzungsversuchen anwenden kann. Diese Versuche sind ja, das wurde zu Recht gesagt, sehr strengen Regeln unterworfen. Das ist, glaube ich, unbestritten. Es kann sein, dass diese neuen Technologien günstiger werden, und dann wird die Forschung wahrscheinlich auch die alternativen Methoden anwenden.
Wir sind aber wirklich zum Schluss gekommen: Im Moment ist das eine Hilfe für die Forschung, eine Erleichterung. Die Forscher wollen das. Weil wir das Verbot bezüglich der Produkte aufrechterhalten, sind wir der Meinung, dass man diesen Schritt zugunsten des Forschungsplatzes Schweiz jetzt tun sollte.