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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-01

Wortprotokoll

Nochmals: Wir meinen, dass wir mit dem Weg der Koexistenz einen Weg gehen, der die grossen Vorbehalte bei den Konsumentinnen und Konsumenten ernst nimmt, der auch berücksichtigt, dass die Produzenten wahrscheinlich kein starkes Interesse an GVO-Produkten haben - das zeigt sich ja heute auch daran, dass diejenigen, die auf dem Markt sind, praktisch nicht nachgefragt werden -, der aber auch für die Forschung, für die Industrie Wege eröffnet, falls sich dann plötzlich ein Produkt durchsetzt, das sehr viele Vorteile hat. Wir bereiten uns vor. Mit der Koexistenzregelung ist es nicht so, dass wir GVO Tür und Tor öffnen, sondern wir nehmen uns die Zeit, Voraussetzungen zu schaffen, um auf Veränderungen, die im Lichte der Entwicklung der Technologien eben kommen werden, reagieren zu können. Sorgen und Ansprüche ernst nehmen, aber auch gleichzeitig die Zukunft nicht blockieren, das ist das Konzept des Bundesrates.

Wir sind auch der Meinung, dass das wesentlich mehr Rechtssicherheit schafft. Wir haben hier mit den Delegationsnormen, mit dem Monitoring, mit der Wahrung der Wahlfreiheit einiges an Artikeln eingebaut, die eben auch der Realität gerecht werden. Wir importieren heute eine grosse Menge an Weizen und Soja. Das ist ein Faktum. Dort sind die Bauern grosse Abnehmer, auch für die Futtermittel und die Nahrungsmittelherstellung - vor allem für die Futtermittel, und die kommen aus Nord- und Südamerika. Wir wissen alle ganz genau - das Bafu hat das schon zigfach festgestellt -, dass diese Importe von Weizen und Soja selbstverständlich regelmässig GVO-verunreinigt sind. Es ist ein Faktum - es ist ein Faktum! Mit dem Aufbau eines Monitoringsystems können wir das wenigstens mal verfolgen. Wir können auch Verwaltungsmassnahmen ergreifen und könnten einschreiten, wenn unrechtmässig GVO-Produkte in Verkehr gebracht würden. Das ist halt auch Bestandteil dieses Konzeptes, das der Realität entspricht und eben auch eine risikobasierte Begleitung gewährleistet.

Nochmals: Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung der Empfehlungen aus dem nationalen Forschungsprogramm uns erlaubt, diese GVO-Anbaugebiete aufzubauen, falls effektiv solche Gesuche eingehen. Nochmals: Verunmöglichen Sie das doch nicht, sorgen Sie dafür, dass wir hier nicht von der Realität abgehängt werden. Denn sonst werden Sie sich in zwei, drei Jahren erneut mit genau derselben Frage, mit genau derselben Situation wieder befassen müssen. Ob es dann vier oder sechs oder acht Jahre sind - es ist einfach so, dass diese Entwicklung weitergeht. Und Sie lösen mit dem Moratorium und ohne Begleitmassnahmen einfach gar nichts. Sie verschieben die Diskussionen. Sie verschieben das Problem, behindern aber schlussendlich die Forschung und behindern auch den Standort Schweiz, sich hier mit diesen neuen Technologien zu befassen.