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Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-03-01

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Wer hat, dem wird gegeben. Genau darum geht es unseres Erachtens in diesem Block. Artikel 5 Absatz 2 des Entwurfes besagt, dass nur die, die eine Casino-Konzession haben, auch eine Konzession für Online-Spiele erhalten sollen. Wir haben auch in der Eintretensdebatte gesagt, dass wir das keine kohärente Lösung finden. Wir möchten, dass alle Anbieter, die eine Konzession erhalten, kontrolliert werden und Steuern bezahlen - auch die ausländischen, die einen Sitz in der Schweiz haben - und dass gewisse Schutzmassnahmen, beispielsweise gegen Betrug und Geldwäscherei, gewährleistet sind. Man versucht, diesen Markt relativ klein zu halten. Diese enge Regelung begrüssen wir auch. Wir sind nicht für eine Mengenausweitung. Aber wir sind dafür, dass diejenigen, welche die Bedingungen gut bis sehr gut erfüllen, auch zugelassen werden und eine Konzession erhalten und nicht nur die zehn Besten, die sich in diesem Bereich bewerben werden.

Es gibt Alternativen, die erwähnt worden sind: schwarze oder graue Listen. Sehr viele Anbieter wünschen sich, gar nicht auf diese Listen zu kommen. Insofern wäre der Minderheitsantrag Guhl eine Kompromisslösung, indem wir die Möglichkeit packen, die ausländischen Anbieter, welche in der Schweiz Geldspiele anbieten, nicht auszuschliessen. Vielmehr möchten wir, dass sie die gemeinnützige Arbeit eben auch unterstützen oder in die AHV und IV einbezahlen.

Zudem möchte ich sagen, dass wir als Grüne die Minderheitsanträge Allemann und Pardini und den Einzelantrag Frehner unterstützen werden.

Als Vertreterin des Kantons Basel-Stadt möchte ich sagen: Um den gut funktionierenden Status quo beizubehalten, wonach die Kantone den Umgang mit den Kleinlotterien im Konkordat selber regeln, ist der im Ständerat erfolgten Streichung der maximalen Summen aller Einsätze zuzustimmen und Artikel 34 Absatz 3 Litera b ersatzlos zu streichen. Jeder Kanton verfügt bisher über ein Kontingent, das sich nach seiner Einwohnerzahl bemisst, um auf dem Kantonsgebiet Kleinlotterien zu bewilligen. Das heisst, kleinere Kantone verfügen über kleinere Plansummen als grössere Kantone. 2015 wurden beispielsweise im Kanton Basel-Stadt Kleinlotterien mit einer Plansumme von 290 000 Franken bewilligt. In den Kantonen werden regelmässig Kleinlotterien von über 100 000 Franken durchgeführt. Gemäss bisheriger Praxis treten die Kantone Gelder von ihren Kontingenten an Veranstalter von Kleinlotterien in anderen Kantonen ab. Nur so können auch grössere Veranstaltungen von regionaler Bedeutung eine angemessene Finanzierung finden und auf Unterstützung zählen. Beispiele sind das Kantonalschützenfest beider Basel 2015, Plansumme 190 000 Franken; Welt-Jugendmusik-Festival Zürich 2012, Plansumme 500 000 Franken; 100 Jahre Schweizerischer Nationalpark, Plansumme 328 000 Franken. Zudem wird es dank der Kontingentabtretung auch kleinen Kantonen ermöglicht, grössere Kleinlotterien zu veranstalten. Diese Praxis hat sich bisher bestens bewährt. Für eine Beschränkung besteht deshalb absolut keine Notwendigkeit.

Deshalb empfehlen wir, den Einzelantrag Frehner zu unterstützen.