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Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 10bis betreffend die Dauer der Rekrutenschule geht es um einen der ganz zentralen Kernpunkte des Projekts "Armee XXI". Zwar ist es nicht der einzige, aber ohne eine gute Ausbildung - um hier einmal mehr das Bild des Räderwerks Armee zu bemühen: ohne dieses Zahnrad und ohne diesen Zahn geht es nicht. Auch bestes Rüstungsmaterial kann letztlich die Fähigkeiten und das Können des Soldaten nicht ersetzen. Eine gut konzipierte Armee nützt wenig, wenn die Armeeangehörigen nicht gut ausgebildet sind.

Im Militärgesetz haben wir festgehalten, dass das Parlament die Dauer der Rekrutenschule festlegt. Diese gilt es hier zu regeln. Dabei haben wir uns nach dem Grundsatz zu richten: So viel Militärdienstzeit wie nötig, so wenig Absenz vom Arbeits- und Ausbildungsplatz wie möglich.

Die dem heutigen Tag vorangegangene breite Diskussion über die Dauer der RS bewegte sich im Schwankungsbereich zwischen 18 und 24 Wochen. Wenn ich den Entwicklungsprozess richtig wahrgenommen habe, verfolgten die Armeeführung und der Bundesrat von Anfang an die Zielsetzung, den Ausbildungsstand im Vergleich zur "Armee 95" markant zu verbessern - und nicht einfach zu halten - und die Ausbildung konzentrierter in ein früheres Alter der Armeeangehörigen vorzuverlegen. Der Entscheid, die Dienstpflicht so anzusetzen, dass sie von den meisten bis etwa zum 27. Altersjahr beendet werden kann, stiess vom Grundsatz her auf breite Unterstützung. Gerade die Wirtschafts- und Arbeitgeberkreise haben sich in der Anfangsphase dahin gehend geäussert, dass es aus arbeitspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll sei, den Militärdienst in einem Alter absolvieren zu lassen, wo der Dienstpflichtige noch in geringerer Verantwortung im Arbeitsprozess eingegliedert ist und auch die Anforderungen der Arbeit und die Verpflichtungen der Familie geringer sind.

Die Lösung, die die Minderheit beantragt, ist volkswirtschaftlich sinnvoller und für die Betroffenen über die Gesamtheit der Dienstpflichtdauer gesehen auch besser zu verkraften.

Mit meinem Minderheitsantrag, die RS-Dauer auf 20 Wochen festzusetzen, habe ich nicht einfach den billigen Kompromiss gewählt, sondern habe seriös und vertieft versucht, mich an die Schnittstelle zwischen Ausbildungsbedarf und optimalem Zeiteinsatz heranzutasten. Dabei gilt es, verschiedene Fakten anzuerkennen. Die "Armee 95" weist mit ihren 15 Wochen RS-Dauer und den 10 WK erhebliche Mängel auf. Diese sind mit "Armee XXI" nun dringend zu beheben. Der Wegfall der Verbandsausbildung in der RS führt dazu, dass dies praktisch nicht mehr beherrscht wird. Für ein erfolgreiches Bestehen im Verteidigungsfall ist der Einsatz verbundener Waffen und Truppen jedoch zwingend. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Soldaten, sondern viel mehr noch für die Milizkader, die dies auch üben können müssen. Mit "Armee XXI" muss die Verbandsausbildung einen neuen Stellenwert erhalten. Dabei steht die Gefechts- und Scharfschiessausbildung der verstärkten Einheit und nicht des Bataillons - wie das hier fälschlicherweise angeführt wurde - im Vordergrund. Damit dies möglich wird, müssen Soldaten und vor allem Milizkader geschult werden und die Möglichkeit erhalten, Übungen durchzuführen. Übungen der verstärkten Einheit sind Übungen auf Stufe der Kompanie, wo jeder Angehörige der Kompanie auch eingesetzt wird und nicht einfach herumsteht. "Verstärkte Einheit" bedeutet, dass zum Beispiel eine Füsilierkompanie einen zusätzlichen Zug Minenwerfer unterstellt erhält.

Erfahrungen zeigen, dass das individuelle Können des Wehrmannes bei RS-Ende in etwa den Höchststand erreicht. Die WK dienen mitunter dazu, das RS-Wissen aufzufrischen und zu vertiefen. Wesentlich neues Können und Wissen aufzubauen bleibt vielfach ein Wunschtraum. Das Niveau, das am Ende der RS erreicht wurde, in den WK zu halten, ist denn schon ein ehrgeiziges Ziel. Schon aus dieser Überlegung heraus ist die Zusatzzeit, die wir in die RS investieren, klar die besser genutzte als diejenige, die wir als einen zusätzlichen WK anhängen wollen. Davon liess sich auch die Mehrheit überzeugen, die anfänglich noch 18 Wochen RS-Dauer und 7 WK wollte. Ich hoffe, dass auch diejenigen Wirtschaftskreise, die zurzeit dieses System favorisieren - was für mich aus volkswirtschaftlichen Überlegungen nicht nachvollziehbar ist -, einsehen, dass diese Variante weder für die Armee noch für die Volkswirtschaft zweckmässig ist.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Dauer der RS von 20 Wochen liegt in den Ansprüchen, die an den Armeeangehörigen gestellt werden. Eine Armee, die noch einen Drittel des heutigen Bestandes zählt, muss die Aufgabe auf weniger Soldaten und Kader verteilen können. Das hat zur Konsequenz, dass der Einzelne wesentlich mehr Dinge beherrschen muss oder, um es im Fachjargon zu sagen, multifunktionaler ausgebildet sein muss. Damit wird die Ausbildung interessanter, aber auch anspruchsvoller. Dies ist eine grosse Chance für die Armee und ihre Ausbilder, Motivation zu schaffen und diese auch zu nutzen. Zu bedenken ist, dass es einen Zusammenhang zwischen der Zusammensetzung der Armee und der Dauer der RS gibt. Wenn wir gewisse Aufgaben - wie etwa den Schutz- und Kampfauftrag der Infanterie - nicht mehr beim gleichen Wehrmann ausbilden können, hat das zur Folge, dass auch die Armeeaufträge und die Bestände anders organisiert werden müssen. Das geht jedoch nicht ohne Zusatzaufwand oder dann nur unter Inkaufnahme eines Substanzverlustes. Man kann nicht Aufträge formulieren, die schlichtweg nicht eingehalten werden können. Darunter leidet, auch wenn dieses Wort einige Kommissionsmitglieder der Mehrheit nicht gerne hören, letztlich die Glaubwürdigkeit der Armee. Das muss da in aller Offenheit gesagt werden. So weit zu den inhaltlichen Überlegungen, aufgrund derer ich in der Kommission zum Vorschlag von 20 Wochen gekommen bin. Nach Auskunft der Armeeführung wären die gesteckten Ausbildungsziele mit den 20 Wochen noch ohne wesentliche Abstriche zu erreichen.

In Nachachtung der speziellen Bedürfnisse der Schüler und Studenten habe ich in der Kommission den Vorschlag für eine Zweiteilung der RS eingebracht. Mit dieser Möglichkeit ist es den Studenten bei einem ausgewiesenen Bedürfnis möglich, die RS nach zirka zwei Dritteln zu unterbrechen. Die Armeespitze hat auch signalisiert, dass sie im Einvernehmen mit den Fachhochschulen und den Universitäten nach Lösungen sucht und diese auch finden wird. Die Kantone - für uns nicht ohne Bedeutung - haben sich denn auch mit 21 Wochen einverstanden erklärt, sofern man für Studenten eine Lösung findet. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat sich in dieser Hinsicht in einem [PAGE 149] Schreiben vom 24. Januar 2002 positiv geäussert und auch konkrete Vorschläge gemacht. Da mein Antrag für ein RS-Splitting in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat, finden Sie diesen Antrag auf der Fahne unter der Mehrheit.

Selbstverständlich ist er, da von der Minderheit angebracht, auch Bestandteil des Systems mit 20 Wochen. Bei der Auseinandersetzung um 20 oder 18 Wochen muss betont werden, dass auch bei 18 Wochen Dauer die Sommerferien der Universitäten und der Fachhochschulen in keinem Fall ausreichen werden, um die RS zu absolvieren. Das 18-Wochen-Modell ohne Splitting bringt uns nicht weiter.

Im Weiteren spezifiziert die Minderheit in Absatz 1 die Möglichkeit, die RS zu verkürzen, sofern die Rekruten mit ihren beruflichen Kenntnissen spezielles Know-how einbringen, das unmittelbar auch in der Armee zur Anwendung kommt. Ich denke etwa an Krankenpfleger, die in einer Spitaleinheit Dienst leisten, oder an Mechaniker und Elektroniker, die in der Armee wiederum in dieser Funktion eingesetzt werden.

Nun noch zur Frage, ob die RS allenfalls auch müsste verlängert werden können: Es besteht bereits aufgrund der heutigen Gesetzgebung und aufgrund der heutigen Praxis die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu erhöhen. Ich habe mir auch versichern lassen, dass verschiedene Spezialisten längere Rekrutenschulen absolvieren, dass die längere Dauer dann aber anschliessend als WK angerechnet wird. Deshalb meine ich, dass mein Minderheitsantrag absolut genügend ist und dass diese Flexibilität nach oben nicht mehr zusätzlich erwähnt zu werden braucht. Vielmehr geht es mir darum, mit meinem Minderheitsantrag, der gegenüber den Vorstellungen des Bundesrates eine Verkürzung der Rekrutenschuldauer will, auch zu sagen, in welchen Fällen ich diese Verkürzung für möglich und richtig halte.

Ich komme nun nicht um eine gewisse Kritik am Antrag der Mehrheit herum. Diese hat in der ersten Lesung in der Kommission 18 Wochen ohne Splittingmöglichkeit und 7 WK beschlossen. In der Erkenntnis, dass der siebte WK wenig Ertrag bringt, dafür viel kostet und dadurch die aktiven Armeebestände erhöht würden, liess man dann den siebten WK fallen. Gleichzeitig hat man meinen Vorschlag des Splittings der RS aufgenommen. Zu wenig hat man dabei meines Erachtens bedacht, dass so die ganze Armeestruktur - wie etwa die Gesamtdienstzeit und damit die indirekte Wirkung auf die Durchdiener oder die Führungsmöglichkeiten durch die Milizkader - beeinträchtigt wird. Bei näherer Betrachtung erkennt man, dass die "Armee XXI" ein feinmaschig vernetztes System ist. Eine gute und ausreichende Grundausbildung bildet dabei das Herzstück.

Ich bitte Sie aus diesen Überlegungen heraus, den Antrag der Minderheit und damit - bis auf den Unterschied von einer Woche - mehr oder weniger auch das Konzept des Bundesrates zu unterstützen.

[VS]

Art. 6

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