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Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-03-02

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-02

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich bei diesem Geschäft meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft.

Mit dieser Gesetzesrevision sollen drei neue Elemente eine gesetzliche Grundlage erhalten:

Erstens soll die Sicherheitsüberprüfung beim Neu- oder Umbau eines Fahrgast- oder eines Güterschiffes sogenannt risikoorientiert erfolgen, das heisst durch die Schifffahrtsgesellschaft oder den Privaten selbst, die oder der ein neues oder umgebautes Schiff kauft oder umbaut. In der Kommission haben wir uns über diese Frage sehr intensiv unterhalten, denn der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen befürchtet, den Unternehmen bzw. den Privaten würden dadurch wesentliche Mehrkosten erwachsen, ohne dass diese kompensiert werden könnten. In der Kommission haben nun aber die Vertreter der Verwaltung bestätigt, dass im Gegenzug zu dieser ausgelagerten Überprüfung die entsprechende Aufsichtsgebühr nicht mehr erhoben werde. Die Kommission hat sich zudem davon überzeugen lassen, dass es in Anbetracht der neuen Typen von Schiffen - es gibt auch Schiffe mit Solar- oder Hybridantrieb neben den Dampfschiffen und Dieselschiffen - nicht sinnvoll ist, die Verwaltung die zur Kontrolle notwendigen Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen zu lassen. Dieses Zulassungs- oder Prüfverfahren wird übrigens heute schon bei den Eisenbahnen und bei den Seilbahnen angewendet.

Zweitens wird analog zur Regelung im Strassenverkehr die beweissichere Atemalkoholprobe eingeführt. Die aufwendige Methode der Blutentnahme soll in der Regel durch die Atemprobe abgelöst werden. Dies wird in Artikel 20 Absatz 1 Litera d, Artikel 20a Absatz 1 Litera b und Artikel 20b Absatz 1 Litera b festgehalten.

Drittens soll auf Wunsch der Kantone eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb diverser Register über die Schiffe und deren Halter geschaffen werden.

Die Rechtsgrundlage für die zentrale Datenbank für ein Schiffsregister ist speziell. Schiffe müssen wie Autos in ein Register eingetragen werden. Das wird heute kantonal gemacht. Die Kantone wünschen nun vom Bund ein nationales Register, das beim Astra an das bestehende Register für Automobile anzubinden ist. Der Bund wollte zuerst nicht auf dieses Begehren eintreten. Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis hat der Bundesrat aber dann diese Möglichkeit im Interesse der Kantone aufgenommen. Der Ständerat hat dieses Vorhaben mit 18 zu 17 Stimmen abgelehnt. Es geht in Artikel 62b um zentrale Datenbanken: Diese umfassen ein Register über die Schiffe und deren Halter, Artikel 62c, ein Administrativmassnahmenregister, Artikel 62d, und ein Fahrberechtigungsregister, Artikel 62e. Auf der Fahne erstrecken sich diese Register über ganze sechs Seiten in einem unheimlichen Detaillierungsgrad.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen, diese Register zu streichen, um die Vorlage auf das aus Bundessicht Notwendige zu beschränken. Eine Minderheit beantragt Ihnen, diese Register einzuführen und damit eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Noch zwei Hinweise für das Amtliche Bulletin: Wir haben im französischen und im deutschen Text unterschiedliche Formulierungen bei Artikel 19 Absatz 3 gefunden. Im deutschen Text heisst es: "Nach Widerhandlungen gegen die Verkehrsregeln ...", im französischen Text heisst es: "Une infraction aux règles de route ..." Die Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass der französische Text genauer sei und sie der Redaktionskommission eine entsprechende Korrektur des deutschen Textes vorlegen wird.

Ferner möchten wir auf Artikel 17b Absatz 2 hinweisen: Sie finden dort eine Änderung durch den Ständerat, der wir uns anschliessen. Es geht um die Fahreignungsuntersuchung einer Person ab dem vollendeten 70. Altersjahr. Wir haben eine parlamentarische Initiative Reimann Maximilian (15.456) gutgeheissen, um die Altersgrenze von 70 auf 75 Jahre zu erhöhen. Die Vernehmlassung zu dieser Revision läuft. Je nachdem, ob sich die Bundesversammlung aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses für die Beibehaltung der Altersgrenze von 70 Jahren aussprechen sollte, müsste man bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes in den Übergangsbestimmungen wieder auf das Binnenschifffahrtsgesetz zurückkommen. Gemäss heutigem Stand schlagen wir Ihnen aber vor, dass man die Altersgrenze 75 gemäss der gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Reimann Maximilian einführt.

Mit diesen Bemerkungen bittet Sie Ihre Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zur Mehrheit unserer Kommission und damit auch zum Ständerat.