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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-02

Wortprotokoll

Wie gesagt wurde, ist das eine kleine Gesetzesrevision. Aber sie ist ganz in Ihrem Sinne: Sie bringt weniger Bürokratie und administrative Vereinfachungen. Die Teilrevision stellt sicher, dass der Vollzug der heutigen Vorschriften einfacher und effizienter wird. Wir haben vor allem die Zulassungsverfahren für gewerbsmässig verkehrende Fahrgastschiffe, für Güterschiffe und schwimmende Geräte angepasst. Wir wollen zudem die Atemalkoholprobe als gleich beweissicher wie die Blutprobe anerkennen und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schifffahrtsregister schaffen.

Zentrales Element dieser Gesetzesvorlage ist die Einführung einer risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschiffe. Bisher wurden diese Schiffe bei der Zulassung sehr umfassend geprüft. Die Feststellung der Konformität mit den Vorschriften im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist aber sehr komplex und aufwendig. Beinahe in allen Fällen handelt es sich um Schiffe, die speziell nach Kundenwünschen gebaut und ausgerüstet wurden. Entsprechend ist die Kontrolle aufwendig.

Künftig wollen wir diese Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei denen es um Risiken geht. Damit erfolgt eine Angleichung an die Kontrollen, die wir bereits bei den Eisenbahnen und Seilbahnen eingeführt haben. Dort wurden mit der risikoorientierten Prüfung gute Erfahrungen gemacht. Mit dem Zulassungsprozess wird der Gesuchsteller inskünftig verpflichtet, die Sicherheit seines Schiffes oder Gerätes nachzuweisen und der zuständigen Behörde die dafür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Damit stärken wir die Eigenverantwortung. Wo es die Sicherheit erfordert, können zudem Sicherheitsgutachten von unabhängigen Sachverständigen verlangt werden.

Die Schifffahrtsgesellschaften befürchten, dass im Zusammenhang mit dem Vorlegen von Sicherheitsnachweisen für sie im Vergleich zu heute mit Mehrkosten zu rechnen ist. Das wird so sein. Wir meinen, dass diese Mehrkosten aber im Vergleich zu den Planungs- und Baukosten moderat sein werden. Wir rechnen mit 3 bis 5 Prozent. An die Adresse von Herrn Nationalrat Burkart: Wenn natürlich die Kontrolle der staatlichen Behörden weniger aufwendig ist, ist es selbstverständlich, dass wir die Gebühren entsprechend anpassen, damit hier auch die Schifffahrtsgesellschaften weniger an den Staat abzuliefern haben.

Die Änderung des Verfahrens ist wegen der immer komplexer werdenden Schiffe und des stark zunehmenden Anteils an elektronischen Systemen an Bord unabdingbar. Wir meinen, letztlich erreichen wir das, was staatliche Aufgabe ist, nämlich eine verbesserte Sicherheit auf den Gewässern.

Zur Atemalkoholprobe halte ich mich kurz; Sie kennen dieses System aus dem Strassenverkehr. Seit dem 1. Oktober 2016 gilt die Atemalkoholprobe im Strassenverkehr als beweissicher. Das haben Sie seinerzeit im Rahmen von Via sicura beschlossen. Hier haben wir die analoge Regelung für den Bereich der Binnenschifffahrt. Es gab auch hier erneut kritische Stimmen zu dieser Methodik und die Frage, ob sie zulässig ist. Nochmals: Die Geräte werden vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) zugelassen und geeicht; die Auswertung der Probe erfolgt zweifach im Gerät; bei Abweichungen gibt es eine Fehlermeldung. Die Erfahrungen des Astra haben gezeigt, dass dies als beweissicher gelten kann.

In Anlehnung an das Strassenverkehrsgesetz stellen wir mit der Revision auch klar, dass der Alkoholkonsum verboten ist für Personen, die gewerbsmässig eingesetzte Schiffe führen, an deren Führung beteiligt sind oder einen nautischen Dienst an Bord solcher Schiffe ausüben.

Zu diesem Register, das sehr umstritten ist, habe ich folgende Bemerkungen: Ja, wir sehen die gesetzliche Grundlage für ein zentrales Register vor, um die Schiffe, deren Halter und die Fahrberechtigungen zu erfassen. Ich betone: Der Bundesrat kommt damit einem Wunsch der Mehrheit der Kantone entgegen. Das war nicht unsere Idee und auch nicht unser Problem, aber der Wunsch der Mehrheit der Kantone, weil sehr viele Schiffe auf mehr als einem kantonalen Gewässer verkehren oder zwischen Gewässern verlegt werden und man keine Übersicht hat. Auch hier ist es dann natürlich einfacher zu kontrollieren, wenn jemand schon eine Zulassung oder eine Halterbewilligung hat, sodass man das nicht aufwendig nachfragen muss. Ein zentrales Register würde daher - auch im Sinne des vereinfachten Zugriffs aller Behörden, auch der Polizei, für Kontrollen - den Vollzug erleichtern. Die Kantone sind deshalb der Meinung, dass das, nebst der Erleichterung des Vollzugs, schlussendlich auch wieder zu mehr Verkehrssicherheit auf den Gewässern beiträgt. Die bereits heute in den Datenbanken der Kantone dezentral gesammelten Informationen würden also zusammengeführt und für die Polizei und für die Vollzugsstellen verfügbar sein. Das ist eigentlich etwas, das wir sonst in allen Bereichen auch tun, nicht weil wir die Kantone für unfähig halten, sondern, ganz im Gegenteil, weil es viel einfacher und effizienter ist.

Der Bund ist bereit, diese Dienstleistung zu übernehmen, allerdings, weil es Sache der Kantone ist, nicht auf Kosten des Bundessteuerzahlers, sondern eben auf Kosten der [PAGE 138] verantwortlichen Kantone. Der definitive Entscheid und die Verantwortung für das Einrichten der Register würde jetzt und auch nachher bei den Kantonen liegen. Deshalb ist diese Regelung der Kosten auch aus unserer Sicht gerechtfertigt; es ist auch unproblematisch, diese dann adäquat zu verteilen.

So weit meine Bemerkungen.

Sie haben es gesehen: Der Ständerat ist natürlich auf diese Vorlage eingetreten. Bei diesen Registern gibt es Differenzen und Diskussionen. Auch das Alter, ab dem regelmässig medizinische Kontrollen durchgeführt werden sollen, soll entsprechend dem aktuellen Stand der Diskussion im Strassenverkehr auf 75 heraufgesetzt werden. Würde hingegen diese Altersgrenze im Strassenverkehrsgesetz bei 70 Jahren belassen - das ist ja ein strittiger Punkt -, so müsste das Binnenschifffahrtsgesetz erneut geändert werden.

Im Übrigen sind der Ständerat und Ihre Kommission den Anträgen des Bundesrates gefolgt, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Noch zur Frage von Herrn Nationalrat Regazzi zum Lago Maggiore: Hier ist es so, dass die Erneuerung der Konzession ansteht. Es gibt ja auf dem Lago Maggiore die Konzession zugunsten der italienischen Schifffahrtsgesellschaft und auf dem Lago di Lugano diejenige zugunsten der schweizerischen Gesellschaft. Wir haben mit dem italienischen Verkehrsministerium vereinbart, dass wir auf dem Lago Maggiore die Konzession verlängern werden, aber mit einer Öffnung, mit der Option, dass hier inskünftig Konkurrenz zugelassen sein soll. Wir sind daran, das mit den Behörden zu vertiefen. Der Kanton Tessin und andere müssen dann auch schauen, dass es Interessenten gibt, welche auf dem Bacino Svizzero ihre Leistungen anbieten. Denn sonst ist es für uns ein Ärgernis, erstens, weil die italienischen Schiffe von der Modernität her nicht unbedingt unseren Schweizer Vorstellungen entsprechen, und zweitens, weil die Preise sehr hoch sind; dies, weil sie das Generalabonnement und das Halbtaxabo nicht anerkennen. Das ist aus unserer Sicht auch für den Tourismus nicht unbedingt eine optimale Ausgangslage.