Candinas Martin · Nationalrat · 2017-03-02
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-03-02
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion spricht sich für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt aus. Es geht bei dieser Vorlage einzig und allein um ein paar kleine und harmlose Anpassungen. Die Vereinfachung der Zulassung und der Aufsicht von Schiffen begrüssen wir. Heute wird jedes Schiff umfassend geprüft. Die vorgesehene Änderung hat zur Folge, dass die Halter bei Umbauten oder Änderungen an ihrem Schiff neu selber den Beweis erbringen müssen, dass ihr Schiff den geltenden Sicherheitsstandards genügt. Die zuständige kantonale Behörde soll dann nur noch stichprobenartig Nachprüfungen vornehmen. Mit diesem Paradigmenwechsel von der umfassenden zur punktuellen und gezielten Prüfung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Schiffe Sonderanfertigungen sind und so eine Standardprüfung nicht sinnvoll ist.
Als zweite wichtige Neuerung sollen in Zukunft beweissichere Atemalkoholproben genommen werden können, dies analog zum Strassenverkehr. Bisher brauchte es eine Blutprobe. Für die CVP-Fraktion ist es eine logische Schlussfolgerung, dass wir auch bei der Schifffahrt eine identische Prüfung der Fahrfähigkeit haben und so beweissichere Atemalkoholproben einführen. Auch eine logische Konsequenz ist, dass die Fahreignungstests in Zukunft wie im Strassenverkehr erst ab 75 Jahren erfolgen sollen.
Beim einzigen umstrittenen Punkt in der Gesetzesvorlage wird die CVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit unterstützen. Wir lehnen eine zentrale Datenbank aller Schifflenker, die vom Bund eingerichtet und von den Kantonen betrieben und finanziert würde, ab. Die Register sollen weiterhin gemäss Subsidiaritätsprinzip kantonal geführt werden. Auch könnten die Kantone ihre Register über ein Konkordat zusammenführen, sollte der Bedarf dazu da sein. Wir teilen hier somit auch die Meinung des Ständerates.
Die CVP-Fraktion wird auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt eintreten und bei den Artikeln 62b bis 62e der Mehrheit zustimmen.