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Fässler Daniel · Nationalrat · 2017-03-02

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2017-03-02

Wortprotokoll

Zur Differenz bei Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses: Der Bundesrat hat schon vor zwei Jahren das vorläufige nationale Emissionsreduktionsziel mitgeteilt. Sofern mit der Ratifikation oder im Nachgang dazu keine andere Eingabe erfolgt, heisst dies Folgendes: Die Schweiz verpflichtet sich zu Anstrengungen, damit die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 50 Prozent gesenkt werden können. Wichtig dabei ist, dass Massnahmen im Ausland angerechnet werden können.

Eine von Kollege Schilliger angeführte Minderheit möchte den Bundesrat demgegenüber verpflichten, bei der Ratifikation ein von 50 auf 40 Prozent reduziertes Ziel als definitives Reduktionsziel einzugeben. Die CVP-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit und damit den Bundesrat.

Auch wir sind uns bewusst, dass ein Reduktionsziel von 50 Prozent durchaus ein ambitioniertes Ziel ist. Doch was passiert, wenn wir das Reduktionsziel bis zum Jahr 2030 nicht erreichen? Nichts, denn eine Nichterreichung des Ziels hat für die Schweiz keine direkten Folgen. Das Pariser Übereinkommen sieht für den Fall, dass ein Vertragsstaat das von ihm eingegebene Ziel nicht erreicht, weder eine direkte Konsequenz vor noch irgendwelche Möglichkeiten zur Sanktionierung. Die Minderheit übersieht weiter, dass wir es bei der bevorstehenden Revision des CO2-Gesetzes in der Hand haben, die mehrheitsfähigen innerstaatlichen Massnahmen festzulegen. Allfällige Fesseln legen wir uns nicht mit einer Ratifikation des Pariser Übereinkommens und mit der Mitteilung eines Reduktionsziels von 50 Prozent an, sondern autonom in unserem innerstaatlichen Recht. Was dort unser Resultat sein wird, werden wir zur gegebenen Zeit sehen.

Und noch etwas Letztes: Wir können im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes festlegen, dass das Reduktionsziel zum Teil mit Massnahmen im Ausland angestrebt wird. Die Kommission schlägt Ihnen vor, dies schon im Bundesbeschluss festzuschreiben. Eine Minderheit dazu gibt es nicht. Wir können uns also mit dem Bundesrat dafür entscheiden, das Reduktionsziel zu zwei Fünfteln mit Massnahmen im Ausland anzustreben. Daraus ergäbe sich dann ein inländisches Reduktionsziel von 30 Prozent. Dies können wir bis 2030 vermutlich schon allein mit dem technischen Fortschritt weitgehend erreichen.

Nebst dem Schweizerischen Gewerbeverband empfiehlt auch die Economiesuisse, die Vorlage samt dem vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit vorgesehenen Reduktionsziel von 50 Prozent anzunehmen. Bei der Economiesuisse erfolgte die Zustimmung wie bei der FDP unter der Bedingung, dass die Zielerreichung bei der bevorstehenden Revision des CO2-Gesetzes flexibel ausgestaltet wird, indem auf Unterziele für das Inland bzw. das Ausland verzichtet wird. Diesem Anliegen ist die Kommission mit einer Ergänzung des Bundesbeschlusses zum Pariser Übereinkommen mit dem bereits erwähnten zusätzlich eingefügten Absatz 3 von Artikel 1 vorweg bereits nachgekommen.

Erlauben Sie mir nun noch eine Bemerkung in meiner Funktion als Regierungsrat zu der gestern eingegangenen skeptischen Stellungnahme der Vorstände der BPUK bzw. der Energiedirektorenkonferenz. Auch die Vorstände dieser beiden Regierungskonferenzen befürworten, ich zitiere aus diesem gestrigen Brief, "grundsätzlich das Gesamtziel der Verminderung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent". Diese Haltung korrespondiert mit der Meinung der Mehrheit der Kantone. Die Vorstände der erwähnten Konferenzen signalisieren denn auch ihr Einverständnis dafür, dass ihre Anliegen und Überlegungen nicht im Bundesbeschluss zum Pariser Übereinkommen, sondern erst im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung berücksichtigt werden. Die Vorstände der BPUK und der Energiedirektorenkonferenz haben trotzdem beim Verfassen des Briefes von gestern offensichtlich zu wenig beachtet, dass der Bundesrat mit den Kantonen der Meinung ist, dass das Reduktionsziel zum Teil mit Massnahmen im Ausland erreicht werden soll.

Aufgrund all dieser Überlegungen unterstützt die CVP-Fraktion ein Reduktionsziel von 50 Prozent und teilt damit die Meinung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit.